Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Aufhebungssatzung der Satzung zur Änderung der Abfallgebührensatzung, der Friedhofsgebührensatzung und der Parkgebührenverordnung aufgrund § 2b UStG

BezeichnungInhalt
Sitzung:24.01.2023   HFWA/001/2023 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  40/120/2022 

Herr Jakobs trägt nachfolgenden Sachverhalt vor:

 

Der Stadtrat hatte zur Umsetzung des §2b UStG am 26.10.2022 die „Satzung zur Änderung der Abfallgebührensatzung, der Friedhofsgebührensatzung und der Parkgebührenverordnung“ beschlossen.

 

Der Bundesrat gab am 16.12.2022 seine Zustimmung zum Jahressteuergesetz 2022.

 

Eine wesentliche Änderung dieses Gesetzes beinhaltete die Verlängerung der Übergangsfrist nach § 27 UStG zur Umsetzung des § 2b UStG (Unternehmereigenschaft der jur. Pers. d. öff. Rechts), um weitere zwei Jahre.  Nach derzeitiger Gesetzeslage treten die Vorschiften des § 2b UStG am 1.1.2025 in Kraft.

 

Dies wurde erwartet, entsprechend hat der Stadtrat am 29.11.2022 bereits eine Satzungsaufhebung beschlossen. Dieser Beschluss genügte – entgegen erster Prüfungen – formaljuristisch nicht, da die Satzung bereits bekannt gemacht wurde. Es müsse daher noch beigefügte Aufhebungssatzung beschlossen werden.

 

Die zwischenzeitlich am 01.01.2023 formal in Kraft getretene „Satzung zur Änderung der Abfallgebührensatzung der Friedhofsgebührensatzung und der Parkgebührenverordnung“ wurde von Herr Oberbürgermeister Deffner derweil nicht vollzogen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der HFWA empfiehlt dem Stadtrat:

 

Die Aufhebungssatzung der Satzung zur Änderung der Abfallgebührensatzung, der Friedhofsgebührensatzung und der Parkgebührenverordnung in der Fassung des Entwurfs vom 21.12.2022 wird erlassen. Der Entwurf wird der Sitzungsniederschrift beigefügt und ist Bestandteil dieses Beschlusses.