Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Krankenhausumlage nach Art. 10 b FAG für 2023;
Bereitstellung überplanmäßiger Mittel

BezeichnungInhalt
Sitzung:24.01.2023   HFWA/001/2023 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  40/003/2023 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Jakobs trägt folgenden Sachverhalt vor:

 

Gemäß Festsetzung vom 05.12.2022 beträgt der Umlagebetrag

der Stadt Ansbach für 2023

959.185,00 €.

 

Im städtischen Haushalt 2023 sind hierfür

840.000,00 €

bereitgestellt.

 

 

Somit entstehen Mehrausgaben von

119.185,00 €,

 

die überplanmäßig bereitgestellt werden müssen.

 

 

 

 

 

 

Momentan sind noch keine Mehreinnahmen bekannt, die zur Deckung der überplanmäßigen Ausgaben herangezogen werden können, daher hat die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben im Rahmen der Jahresrechnung 2023 zu erfolgen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Bei HHSt. 01.5100.7111 werden überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 119.185,00 € bewilligt.

 

Die Deckung erfolgt im Rahmen der Jahresrechnung.