Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Schaffung von Baurecht für den Neubau
von 4-5 Einfamilienhäusern östlich Wallersdorf -
Grundsatzentscheidung

BezeichnungInhalt
Sitzung:23.01.2023   BA/001/2023 
Beschluss:In die Fraktionen verwiesen.
Vorlage:  30/003/2023 

Herr Oberbürgermeister Deffner berichtet zu Beginn, dass auch hier, ähnlich dem Sachverhalt in Wasserzell, eine Grundsatzentscheidung ansteht. Er selbst begrüßt das Vorhaben mit 4-5 Einfamilienhäusern, um Nachgeborenen aus der Umgebung die Möglichkeit einer Bebauung zu ermöglichen. Die kontroversen Meinungsbilder hierzu im Stadtteil Wallersdorf, wie durch die eingereichten Unterschriftslisten dokumentiert wird,  sind ihm bekannt und er könne die Sorgen grundsätzlich verstehen.

 

Herr Oberbürgermeister Deffner bezieht sich auf den Sachverhalt und weist darauf hin, dass für die Schaffung von Baurecht die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens in Form der Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Abschluss eines Durchführungsvertrags auf Antrag des Bauwerbers nötig sei. Der Flächennutzungsplan müsse auch hier geändert werden und die Kosten für die Erschließung seien vom Bauwerber zu tragen. Er rate dem Bauwerber ein erfahrenes Fachplanungsbüro zu beauftragen, um zügig voranzukommen.

 

Herr Büschl geht auf die Historie ein und fasst die Sitzungsvorlage zusammen. Er weist nochmals darauf hin, dass das Vorhaben nicht den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entspricht, eine Änderung wäre hier notwendig. Im Vergleich zum Gewinn an Baufläche können unverhältnismäßig hohe Aufwendungen für die Erschließungsanlagen erwartet werden. Dies liegt unter anderem daran, dass für die straßenmäßige Erschließung nur eine einseitige Bebauung vorgesehen ist und bis zum ersten Grundstück ca. 90m neue Straße erstellt werden müsste. Einhüftige Erschließungsanlagen sollen planerisch vermieden werden. Zudem sei mit der Aufstellung eine B-Planes auch die gleichzeitige Schaffung der nötigen Ausgleichsmaßnahmen für den baulichen Eingriff auf den Grundstücksflächen des Antragstellers nötig.

 

In früheren Jahren wurde bereits eine Bebauung im benachbarten Gebiet, sowie eine weitere Bebauung im Osten dieses Baugebiets abgelehnt. Deswegen wurden auch keine Straßenanschlüsse „offen“ gelassen, weshalb nur zwei kleine Stichstraßen mit Wendeplätzen geplant wurden. Kritikpunkte waren u.a. die Verkehrssituation und fehlende Gehwege in der äußeren Erschließung.

 

Um dem Bauwerber unnötige Aufwendungen für die Ermittlung der Grundlagen und der für das Bauleitplanverfahren beizubringenden Untersuchungen und Pläne zu ersparen, wird nun eine Grundsatzentscheidung im Bauausschuss angestrebt, ob der Stadtrat der Stadt Ansbach bereit wäre, grundsätzlich das Baurecht für die begehrten Einfamilienhäuser schaffen zu lassen. 

 

Herr Büschl beantwortet im Anschluss vorab per Mail gestellte verschiedene Fragen von Anliegern und Bürgern aus dem Ort, unter anderem zu den Themen Ausgleichsflächen, Ver- u. Entsorgungsleitungen, Starkregen, Zufahrt und Bebauungsplan:

 

  • Ausgleichsflächen sind im Verfahren durch den Vorhabenträger nachzuweisen und umzusetzen.
  • Zu den Ver- und Entsorgungsleitungen kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nichts gesagt werden, dies ist dem Planungsverfahren vorbehalten und mit den Spartenträgern abzuklären. Öffentliche Flächen sind in der Regel im Eigentum öffentlicher Spartenträger. Die Regelung der Kosten erfolgt in einem Durchführungsvertrag, damit diese nicht die Allgemeinheit treffen, dies gelte neben der Ersterstellung z.B. auch für die Berechnung der Ablöse des Unterhalts und Erhalts von Straßen, wie es der Freistatt praktiziere.
  • Bei einem Starkregenereignis darf der Oberflächenabfluss in der Regel im bebauten Zustand nicht schlechter als in der jetzigen unversiegelten landwirtschaftlichen Fläche sein.
  • Die Kosten der Zufahrt müsse der Vorhabenträger tragen. Der Straßenbelag wird dabei in der Regel in Asphaltbauweise, der Gehweg in Pflaster- oder Asphaltbauweise nach den geltenden Standards erstellt. Für eine Verbreiterung des Zufahrtsweges reicht das Flurstück aller Voraussicht nach aus, der bestehende Anwandweg wird mit herangezogen und verbreitert, um eine vernünftige Erschließung sicherzustellen, beispielsweise auch im Hinblick auf die Müllabfuhr mit Wendemöglichkeiten versehen.
  • Für einen Straßenausbaubeitrag existiert keine gesetzliche Grundlage mehr. Erschließungsbeitragspflichtig ist in der Regel der, der an eine Straße anliegt. In diesem Fall kann zum jetzigen Zeitpunkt davon ausgegangen werden, dass dies den Vorhabenträger ausschließlich selbst betreffen wird.
  • Auf eine erhöhte Unfallgefahr wurde bereits 2015 hingewiesen, zumal die Ratzenwindener Straße ohne Fußweg ausgebaut und sehr eng ist. Ähnliche Einwände kamen auch bereits im Jahr 2004. Weitere Folgemaßnahmen, wie z.B. eine Entschärfung obliegen dem Stadtrat.
  • Ein B-Plan stellt die Bebauungsgrenze dar. Bei einer Erweiterung des Geltungsbereiches ist die Aufstellung eines neuen B-Plans erforderlich. Die Festsetzungen zur Bebauung sind im Bebauungsplan geregelt.

 

Im Gremium wird anschließend in einer kontroversen Debatte diskutiert. Auf die zweimalige Ablehnung des Stadtrates zur Schaffung von Baurecht in diesem Gebiet wird hingewiesen, ebenso auf den Leerstand von drei Häusern in Wallersdorf. Es wird auch darauf aufmerksam gemacht, dass vor Jahren bereits westlich des geplanten Vorhabens eine Hecke zur Verhinderung einer weiteren Bebauung gepflanzt wurde.

 

Kritisch werden der hohe Flächenverbrauch, die unverhältnismäßig hohen Aufwendungen für die Erschließungsanlage, das Entgegenstehen des FNP, die Schaffung von billigem Acker zu teurem Bauland, die Zersiedelung der Landschaft und die Schaffung eines Präzedenzfalles gesehen. Bedenken werden auch hinsichtlich der Verkehrssicherheit und der mangelnden Verbesserung der Infrastruktur angeführt. Es wird angeregt, die Boschstraße Richtung Süden zu verbessern, um ein vernünftiges Baugebiet zu realisieren. Positiv wird die Schaffung von Baugrund gesehen, aber auch um eine Festsetzung von ausschließlich 4 bis 5 Grundstücken gebeten.

 

Herr Büschl erklärt die Verkehrssituation in der Ortsmitte von Wallersdorf und bedauert, dass an den Engstellen nicht mehr Flächen für einen Straßen- und Gehwegausbau vorhanden seien. Man habe in der Vergangenheit schon etwas an Verbesserung versucht.

 

Aus dem Gremium wird abschließend ein Verweis in die Fraktionen zur Entscheidung in der kommenden Stadtratssitzung beantragt.

 

Dem von Herrn Oberbürgermeister Deffner angenommenen Wunsch zum Verweis in die Fraktionen wird einhellig beigepflichtet.