Bezeichnung | Inhalt |
---|---|
Sitzung: | 23.01.2023 BA/001/2023 |
Beschluss: | In die Fraktionen verwiesen. |
Vorlage: | 30/003/2023 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|---|---|
Vorlage 286 KB | ||
202202_SchieferLuftbildScreenshot 73 KB |
Herr Oberbürgermeister Deffner berichtet zu Beginn, dass auch hier, ähnlich dem Sachverhalt in Wasserzell, eine Grundsatzentscheidung ansteht. Er selbst begrüßt das Vorhaben mit 4-5 Einfamilienhäusern, um Nachgeborenen aus der Umgebung die Möglichkeit einer Bebauung zu ermöglichen. Die kontroversen Meinungsbilder hierzu im Stadtteil Wallersdorf, wie durch die eingereichten Unterschriftslisten dokumentiert wird, sind ihm bekannt und er könne die Sorgen grundsätzlich verstehen.
Herr Oberbürgermeister Deffner bezieht sich auf den Sachverhalt und weist darauf hin, dass für die Schaffung von Baurecht die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens in Form der Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Abschluss eines Durchführungsvertrags auf Antrag des Bauwerbers nötig sei. Der Flächennutzungsplan müsse auch hier geändert werden und die Kosten für die Erschließung seien vom Bauwerber zu tragen. Er rate dem Bauwerber ein erfahrenes Fachplanungsbüro zu beauftragen, um zügig voranzukommen.
Herr Büschl geht auf die Historie ein und fasst die Sitzungsvorlage zusammen. Er weist nochmals darauf hin, dass das Vorhaben nicht den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entspricht, eine Änderung wäre hier notwendig. Im Vergleich zum Gewinn an Baufläche können unverhältnismäßig hohe Aufwendungen für die Erschließungsanlagen erwartet werden. Dies liegt unter anderem daran, dass für die straßenmäßige Erschließung nur eine einseitige Bebauung vorgesehen ist und bis zum ersten Grundstück ca. 90m neue Straße erstellt werden müsste. Einhüftige Erschließungsanlagen sollen planerisch vermieden werden. Zudem sei mit der Aufstellung eine B-Planes auch die gleichzeitige Schaffung der nötigen Ausgleichsmaßnahmen für den baulichen Eingriff auf den Grundstücksflächen des Antragstellers nötig.
In früheren Jahren wurde bereits eine Bebauung im
benachbarten Gebiet, sowie eine weitere Bebauung im Osten dieses Baugebiets
abgelehnt. Deswegen wurden auch keine
Straßenanschlüsse „offen“ gelassen, weshalb nur zwei kleine Stichstraßen mit
Wendeplätzen geplant wurden. Kritikpunkte
waren u.a. die Verkehrssituation und fehlende Gehwege in der äußeren
Erschließung.
Um dem Bauwerber
unnötige Aufwendungen für die Ermittlung der Grundlagen und der für das
Bauleitplanverfahren beizubringenden Untersuchungen und Pläne zu ersparen, wird
nun eine Grundsatzentscheidung im Bauausschuss angestrebt, ob der Stadtrat der
Stadt Ansbach bereit wäre, grundsätzlich das Baurecht für die begehrten
Einfamilienhäuser schaffen zu lassen.
Herr Büschl
beantwortet im Anschluss vorab per Mail gestellte verschiedene Fragen von
Anliegern und Bürgern aus dem Ort, unter anderem zu den Themen
Ausgleichsflächen, Ver- u. Entsorgungsleitungen, Starkregen, Zufahrt und
Bebauungsplan:
Im Gremium wird
anschließend in einer kontroversen Debatte diskutiert. Auf die zweimalige
Ablehnung des Stadtrates zur Schaffung von Baurecht in diesem Gebiet wird
hingewiesen, ebenso auf den Leerstand von drei Häusern in Wallersdorf. Es wird
auch darauf aufmerksam gemacht, dass vor Jahren bereits westlich des geplanten
Vorhabens eine Hecke zur Verhinderung einer weiteren Bebauung gepflanzt wurde.
Kritisch werden der
hohe Flächenverbrauch, die unverhältnismäßig hohen Aufwendungen für die
Erschließungsanlage, das Entgegenstehen des FNP, die Schaffung von billigem
Acker zu teurem Bauland, die Zersiedelung der Landschaft und die Schaffung eines
Präzedenzfalles gesehen. Bedenken werden auch hinsichtlich der
Verkehrssicherheit und der mangelnden Verbesserung der Infrastruktur angeführt.
Es wird angeregt, die Boschstraße Richtung Süden zu verbessern, um ein
vernünftiges Baugebiet zu realisieren. Positiv wird die Schaffung von Baugrund
gesehen, aber auch um eine Festsetzung von ausschließlich 4 bis 5 Grundstücken
gebeten.
Herr Büschl erklärt
die Verkehrssituation in der Ortsmitte von Wallersdorf und bedauert, dass an
den Engstellen nicht mehr Flächen für einen Straßen- und Gehwegausbau vorhanden
seien. Man habe in der Vergangenheit schon etwas an Verbesserung versucht.
Aus dem Gremium
wird abschließend ein Verweis in die Fraktionen zur Entscheidung in der
kommenden Stadtratssitzung beantragt.
Dem von Herrn
Oberbürgermeister Deffner angenommenen Wunsch zum Verweis in die Fraktionen
wird einhellig beigepflichtet.