Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen -
Folgekostenberechnung vor Grundsatzentscheidungen
von Wohn- und Gewerbegebieten vorlegen

BezeichnungInhalt
Sitzung:23.01.2023   BA/001/2023 
Beschluss:Mehrheitlich abgelehnt.
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 4
Vorlage:  30/001/2023 

Frau Stadträtin Stein-Hoberg fasst zu Beginn den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zusammen. Die Fraktion habe einen Antrag verfasst, um einen Grundsatzbeschluss zu erwirken mit dem Ziel, Folgenkostenberechnungen vor Grundsatzentscheidungen von Wohn- und Gewerbegebieten vorzulegen und somit Ressourcen zu vermeiden.

 

Frau Heinlein erklärt, dass dabei von der Verwaltung in den Bereichen technische Infrastruktur der Erschließung, Soziale Infrastruktur, Grünflächen und übergeordnete Verkehrsanbindungen (Straße, ÖPNV) die Folgekosten jeweils gesondert ausgewiesen werden sollen. Sie verweist auf die Planungshilfe „Folgekosten von Wohnbaugebieten“ der Obersten Baubehörde im Bayrischen Staatsministerium und nimmt Bezug zum „Folgekostenschätzer“. Damit hat sich das Stadtentwicklungsamt im Juli 2022 bereits exemplarisch beschäftigt und am Beispiel eines aktuellen Baugebietes den Folgekostenschätzer versucht anzuwenden. Um belastbare Ergebnisse zu erzielen müssten jedoch bereits realistische Kostenermittlungen im Bereich Erschließungsstraßen, Kanalisation, Wasserversorgung, Stromversorgung, Gasversorgung und Grün- und Ausgleichsflächen vorliegen. Daher sieht die Verwaltung eine Anwendung im Vorhinein auf die bereits akquirierten und in Vorbereitung befindlichen Baugebiete als nicht sachgerecht an.

 

Die Verwaltung signalisiert, dass die Ermittlung von Folgekosten aus ihrer Sicht bereits vor dem Grunderwerb eruiert werden müssten. Hier jedoch scheitert es regelmäßig daran, dass die notwendige Planungstiefe für eine valide Kostenberechnung noch nicht vorhanden ist.

 

In der anschließenden Aussprache wird sowohl Kritik geübt und ein Rückschritt gesehen, als auch von einem guten Instrument gesprochen.

 

Frau Stadträtin Stein-Hoberg weist abschließend darauf hin, dass nur eine grobe Schätzung gewünscht sei.


Beschluss:

 

Auf die vorgreifliche Vorlage von Folgekosten wird verzichtet. Der Antrag wird abgelehnt.