Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Weiterleitungsvertrag für das Projekt Koordination kommunaler Entwicklungspolitik

BezeichnungInhalt
Sitzung:24.01.2023   HFWA/001/2023 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  REF4/040/2022 
DokumenttypBezeichnungAktionen
Dokument anzeigen: Vorlage Dateigrösse: 251 KBVorlage 251 KB
Dokument anzeigen: Weiterleitungsvertrag Dateigrösse: 97 KBWeiterleitungsvertrag 97 KB

Herr Jakobs weist auf die Vorgeschichte seit 2021 und den erheblichen Aufwand hin und erläutert den weiteren Sachverhalt:

 

Mit Beschluss des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses vom 26.04.2022 wurde die Verwaltung beauftragt, Interesse an dem geförderten Projekt Koordination kommunaler Entwicklungspolitik zu bekunden. Des Weiteren wurden mit Beschluss des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses vom 11.05.2022 diese Stelle – vorbehaltlich einer Förderzusage – einzurichten.

Ende Dezember 2022 wurde die Bewilligung des Projektantrages erteilt.

Die Stadt Ansbach hat durch die zunächst auf zwei Jahre befristete Projektstelle die Möglichkeit das bisherige Engagement im Bereich Faire / Nachhaltige Beschaffung zu vergrößern und zu erweitern, wodurch sie als Vorbild für verantwortungsbewusstes und nachhaltiges Handeln auch die Zivilgesellschaft auf dieses Thema aufmerksam machen kann.

 

Insgesamt kommen auf die Stadt Ansbach, neben der Bereitstellung eines Arbeitsplatzes, rd. 170.200 € an Ausgaben zu, wovon rd. 153.100 € gefördert werden, sodass ein Eigenanteil in Höhe von 17.000 € durch die Stadt getragen werden muss.

 

Die Ausgaben teilen sich auf die Haushaltjahre 2023-2025 voraussichtlich wie folgt auf:

 

Ausgaben

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2024

Haushaltsjahr 2025

 

Gesamt

Zuwendungsfähige Gesamtausgaben

 

41.730,00 €

 

86.670,00 €

 

41.730,00 €

 

170.130,00 €

Eigenmittel
(10,00 %)

 

4.173,00 €

 

8.667,00 €

 

4.173,00 €

 

17.013,00 €

Fördermittel
EG (90,00 %)

 

37.557,00 €

 

78.003,00 €

 

37.557,00 €

 

153.117,00 €

 

Nach Rücksprache mit dem Personalamt ist mit einer Stellenbesetzung frühestens ab 01.07.2023 zu rechnen.

Da im Weiterleitungsvertrag noch von einer Stellenbesetzung zum 01.04.2023 ausgegangen wurde, weicht die Ausgabenaufteilung auf die Haushaltsjahre zur Aufstellung im Weiterleitungsvertrag ab. In Summe bleiben die Beträge gleich.


Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, den Weiterleitungsvertrag mit der Engagement Global gGmbH - Service für Entwicklungsinitiativen zu schließen.