Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Mehr Sicherheit und Attraktivität für den Ansbacher Radverkehr; Antrag Offene Linke;

BezeichnungInhalt
Sitzung:25.01.2023   UVKA/001/2023 
Vorlage:  21/001/2023 

Herr Wießner verweist auf die vorliegende Sitzungsvorlage und den Antrag der Fraktion der OLA vom 06.09.2022. Eine Beantwortung des Fragenkatalogs war bis zur Sitzung am 21.09.2022 nicht möglich, so dass die Beantwortung auf den heutigen Ausschuss verschoben werden musste. Die Verwaltung habe zusammen mit der Polizei die vorgebrachten Punkte geprüft und es können heute folgende Ergebnisse präsentiert werden.

 

Punkt 1:               Anordnung des Zusatzzeichens 1022-10 „Radfahrer frei“ für folgende Fußwege:

a.                            Krankenhausberg stadteinwärts. Hier müssen Radfahrer derzeit schieben oder die steile Abfahrt auf der Staatsstraße fahren.

Antwort:              Der Gehweg kann ab dem Ende der Serpentinen freigegeben werden.

 

Frau Erbguth-Feldner würde hier einen nicht verpflichtenden Radweg mit einem entsprechenden Zusatzzeichen empfehlen. An dieser Stelle wäre ein richtiger Radweg von Nöten. Eventuell sei der Bau eines Radweges auf der anderen Straßenseite mit der Erschließung des neuen Baugebietes realisierbar. Die Straßenverkehrsbehörde möge bitte darauf hinwirken.

 

Herr Meyer bedankt sich als Antragsteller für die Ausarbeitung der Anfragen, die Ausfluss aus der Bürgerbefragung im August 2022 in der Fußgängerzone seien. Die einfachste Lösung sei hier, bergab einen gemeinsamen Fuß-Radweg auszuweisen.

 

Herr Wießner wird dies durch die Verkehrsplanung prüfen lassen.

 

b.                            Orangerie Richtung Hofwiese. Der nach Fertigstellung des Pumpwerks neu angelegte Weg ist breit genug. Es handelt sich hier um eine stark genutzte Fahrradverbindung über die Residenzstraße. Das Fehlen des Zeichens 1022-10 ist nicht nachvollziehbar.

Antwort:              Der Weg ist tatsächlich breit genug, die Umsetzung ist unproblematisch.

 

Frau Erbguth-Feldner merkt an, dass alternativ auch hier ein nichtverpflichtender Radweg mit Zusatzzeichen möglich wäre.

 

c.                             Philipp-Zorn-Straße auf der Ostseite stadtauswärts bis Einmündung Beckenweiherallee. Die zwangsweise Führung des Radverkehrs auf der stark befahrenen Straße bergab birgt Gefahren, bedingt auch mit dem Zielverkehr zur Berufs- und Wirtschaftsschule.

Antwort:              Hier wird die Anordnung „Radfahrer frei“ sowohl von der Verwaltung als auch der Polizei kritisch gesehen. Ersatzweise wurde geprüft, ob der rechtsseitige Gehweg freigegeben werden könnte, leider sei dieser zu schmal. Herr Wießner informiert das Gremium weiter darüber, dass sich mit der im Raum stehenden Umstufung der B13 eine Verbesserung für die Radfahrer ergeben könnte. Ein Zeitpunkt sei hierfür allerdings noch nicht bekannt. Die in der Diskussion erfolgten Anregungen nehme er zur weiteren Prüfung mit.

 

d.                            Rothenburger Straße auf der Ostseite ab Norma bis Berliner Straße. Bei der Führung des Radverkehrs von den Verbrauchermärkten Richtung Rügländer Viertel bei der Überquerung der Bundesstraße an der kleinen Verkehrsinsel komme es immer wieder zu schwierigen Situationen mit schnell fahrenden Fahrzeugen. Der bestehende Weg sei eine sichere Alternative. An der Einmündung in die Berliner Straße sei eine Aufweitung des Gehwegs auf wenigen Metern und Herabführung des Radverkehrs mittels Schutzstreifen möglich.

Antwort:              Die Breite des bestehenden Weges von den Verbrauchermärkten zur Berliner Straße ist nicht ausreichend, um diesen für den Radverkehr freigeben zu können. Ob eine Verbreiterung durchführbar ist, sei fraglich, da sich die Fläche in Privatbesitz befinde.

 

Aus der anschließenden Diskussion heraus wird um Prüfung gebeten, ob es möglich ist,

 

1.   die Radfahrer von der Tankstelle aus bis zur Einmündung Berliner Straße auf der   Straße fahren zu lassen

2.  einen Fußweg oder Rad-/Fußweg von der Tankstelle bis zur Kreuzung in die mittelfristige Planung aufzunehmen

 

Herr Wießner wird dies zur Prüfung weitergeben.

 

e.                            Louis-Schmetzer-Straße. Dort existiere derzeit keinerlei Beschilderung für       die Radwegeführung.

Antwort:     Eine Beschilderung ist hier nicht erforderlich, da es sich um einen sog.   anderen Radweg handelt.

 

Aus dem Gremium heraus wird darum gebeten, ein Piktogramm auf dem anderen Radweg anzubringen, welches anzeigt, dass an dieser Stelle auf dem anderen Radweg aufgefahren werden kann. Es wird außerdem darum gebeten, für die schwierige Ausleitung des Radverkehrs eine Lösung zu finden und im nächsten Ausschuss darüber zu berichten.

 

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Punkt 2:               Korrektur der Beschilderung an der Urlas-Ampel in Obereichenbach

 

Der Radweg endet von der Ampel kommend Richtung Stadt.

 

Antwort: Das Zusatzzeichen „Ende“ wird, wie vorgeschlagen, abgebaut.

 

 

Punkt 3:      Einrichtung von Fahrradschutzstreifen/ Piktogrammen auf folgenden Strecken:

 

a.                            Welserstraße. An der Nordseite ist eine sichere Führung des von der Philipp-Zorn-Straße abbiegenden Radverkehrs in die stark frequentierte Welserstraße mit ihren Verbrauchermärkten bislang nicht vorhanden.

Antwort:     Der Radverkehr kann von der B13 wie alle anderen Verkehrsteilnehmer       abbiegen. Gesonderte Markierungen oder Piktogramme seien nicht erforderlich.

 

Die aus dem Gremium heraus gestellte Bitte, hier im Zuge der anstehenden Tiefbaumaßnahmen in der Welserstraße einen Schutzstreifen einzuplanen, wird an das Tiefbauamt weitergegeben.

 

b.                  Kronacher Straße. Verbesserung der Verkehrssicherheit.

Antwort:              Die Straße ist nicht breit genug um einen Schutzstreifen, auch einseitig, anordnen zu können.

 

c.                            Endressstraße. Der entgegen der Fahrtrichtung der Einbahnstraße geführte Fahrradverkehr muss kenntlicher und damit sicherer geführt werden. Der bestehende Schutzstreifen ist nur wenige Meter lang und endet im „Nichts“ vor einer Fußgängerampel.

Antwort:              Bei der genannten Markierung handelt es sich nicht um einen Schutzstreifen, sondern um die Markierung für die Radfahreraufleitung auf dem Gehweg. Um in der Maximilianstraße einen Schutzstreifen markieren zu können, müssten die Parkstreifen vor den Anwesen 15 und 17, aufgrund der geringen Breite von 1,80m, zulasten des Gehweges um 20 cm verbreitert werden. Für diese Maßnahme sei ein Planungsauftrag für die Verkehrsplanung mittels Beschluss erforderlich.

 

Aus dem Gremium heraus wird folgenden Antrag formuliert:

 

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Parkplätze in der Endressstraße 15 und 17 so zu markieren, dass der Platz auf der Straße reicht, um einen Schutzstreifen für den Radverkehr entgegen der Einbahnstraße auf der Südseite einzurichten und sich weitere Gedanken über eine Ausleitung zu machen. Finanziert werden soll die Maßnahme durch die HH-Stelle 6371, ersatzweise durch den Deckungsring 260.

 

9 Stimmen dafür

5 Stimmen dagegen

 

Antrag angenommen

 

                                                 

d.                            Maximilianstraße. Die Situation ist zwischen Bahnunterführung und Steinerner Promenade infolge inkonsequenter Beschilderung gefährlich.

Antwort:              Laut Verwaltung ist die Beschilderung vor und nach der Unterführung eindeutig. Dem Radfahrer steht es frei, nach der Unterführung auf die Maximilianstraße zu wechseln oder weiterhin auf dem für den Radfahrer freigegebenen Gehweg zu fahren. Eine Möglichkeit zur Verbesserung der Radfahrerführung könnte die Gestaltung einer Ausleitung des Radverkehrs nach der Unterführung sein. Hierzu wäre ein Planungsauftrag erforderlich.

 

Nach eingehender Diskussion wird zunächst, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, die Ausleitung des Radverkehrs realisiert. Der aus dem Gremium eingebrachte Vorschlag, im Bereich der Unterführung in der Maximilianstraße den Fußweg zu verschmälern und die Radfahrer auf der dadurch verbreiterten Fahrbahn weiterfahren zu lassen, soll in die mittelfristige Planung aufgenommen werden.

 

e.                  Feuchtwanger Straße – Ecke Falkenweg. Hier endet der Radweg abrupt. Es gibt keine Beschilderung Richtung Innenstadt oder weiterer Ziele. Hier ist die Herabführung des Radverkehrs mittels Schutzstreifen auf der Fahrbahn Richtung Quaststraße angezeigt.

Antwort:                 Auch hier könnte die Ausleitung des Radverkehrs eine Möglichkeit zur Verbesserung der Radfahrerführung sein. Die angesprochene fehlende Radwegeführung ist über das Referat 5 oder die Verkehrsplanung zu veranlassen.

 

 

Punkt 4:                  Aufhebung von Radwegebenutzungspflicht

 

a.                               Brauhausstraße. Die zwangsweise Führung der Radfahrer auf dem Gehweg entlang vieler unübersichtlicher Einmündungen und zu kleinen Aufstellflächen im Bereich der Einfahrt Brückencenter ist nicht optimal. Die Entscheidungsfreiheit der Radfahrer auf die Straße zu wechseln ist hinsichtlich des fließenden Verkehrs hinnehmbar und fördert die Einhaltung der temporären Streckenbegrenzung auf 30 km/h im Bereich der Montessori-Schule.

Antwort:                Die Aufhebung der Benutzungspflicht in der Brauhausstraße sieht die Verwaltung aus folgenden Gründen kritisch.

                                   Gemäß den vorliegenden Verkehrszahlen aus dem Jahr 2019 liegt eine Verkehrsbelastung von 11.665 Kfz/24h vor mit einem Schwerverkehrsanteil von 443 Kfz/24h. In der Spitzenstunde zwischen 16 und 17 Uhr liegt das Verkehrsaufkommen bei 1094 Kfz/h und einem Schwerverkehrsanteil von 27 Kfz/h. Nach der Empfehlung für Radverkehrsanlagen wäre bei der vorliegenden Verkehrsbelastung sowohl für eine zulässige Geschwindigkeit von 50 km/h als auch für 30 km/h eine Kombination Mischverkehr auf der Fahrbahn und „Gehweg-Radfahrer frei“ grundsätzlich möglich. Bei starkem Schwerverkehr, unübersichtlicher Linienführung und ungünstigen Fahrbahnquerschnitten kommen daher nur benutzungspflichtige Radwege und Radfahrstreifen in Betracht. Ungünstige Fahrbahnquerschnitte im Sinne der Radverkehrsanlagen seien: Fahrbahnbreiten zwischen 6 und 7 m bei einer Verkehrsstärke über 400 Kfz/h. Da die Überprüfung in diesem Bereich eine Straßenbreite von ca. 7 m ergeben habe, sei für die Beurteilung der Aufhebung der Benutzungspflicht die Grenze von 400 Kfz/h heranzuziehen. Aus diesem Grund sei die Aufhebung der Benutzungspflicht seitens der Verwaltung abzulehnen.

 

Herr Maul von der Verkehrspolizei Ansbach unterstreicht diese Aussagen. Am sichersten sei der Radfahrer bei einem hohen Verkehrsaufkommen auf dem Radweg.

 

Im Anschluß an eine Diskussion wird durch die Fraktionen der Offenen Linken und Bündnis90/Die Grünen folgender Antrag gestellt:

 

Die Benutzungspflicht des Radweges in der Brauhausstraße bis zur Karpfenstraße wird aufgehoben, wobei der bisherige Radweg als nicht benutzungspflichtiger Radweg weitergeführt wird.

 

8 Stimmen dagegen

5 Stimmen dafür

 

Antrag abgelehnt

 

b.                               Stahlstraße. Die eingebaute Querungshilfe an der Ecke Nelkenstraße zeugt vom Ziel, den oft zu schnell fahrenden PKW-Verkehr zu verlangsamen. Die Benutzung der Fahrbahn durch Radfahrer ist hinnehmbar und förderlich für die Leichtigkeit des Verkehrs.

Antwort:                Die Aufhebung der Benutzungspflicht sei unproblematisch und wird daher zeitnah umgesetzt.

 

Herr Meyer bedankt sich abschließend bei der Verwaltung für die Bearbeitung des Antrages und die vielen positiven Umsetzungen. Heute sei ein guter Tag für die Ansbacher Radfahrerinnen und Radfahrer. Er hoffe, dass mit der Besetzung weiterer Stellen in der Verkehrsplanung eine weitere Verbesserung des Radverkehrs in Ansbach erzielt werden könne.