Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Anfragen/Bekanntgaben

BezeichnungInhalt
Sitzung:25.01.2023   UVKA/001/2023 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Dr. Bucka begrüßt Frau Metzger in ihrer neuen Funktion als Leiterin des Amtes für Ordnung, Straßenverkehr und Bürgerservice seit dem 01.01.2023.

 

 

1.1          Bekanntgabe zur Luftgüte

 

Herr Brenner informiert, dass alle Grenzwerte für Feinstaub im Jahresmittelwert 2022 eingehalten wurden. Das Gleiche gelte für die Stickoxide und die Überschreitungshäufigkeit und somit gäbe es keine negativen Änderungen zu den Ergebnissen aus den Vorjahren. Im Vergleich zu umliegenden Messstationen in Mittelfranken (Burgbernheim, Erlangen und Nürnberg) liege Ansbach im Mittelfeld und deutlich unter dem Grenzwert.

Dient zur Kenntnis.

 

 

1.2          Bekanntgabe Biber

 

Herr Brenner berichtet von einer Mail von Herrn Stadtrat Hüttinger an die Mitglieder des Umwelt- und Verkehrsausschusses, dem ein Schreiben des Bund Naturschutzes vom 28.12.2022 beigefügt war. In diesem wurde die Entnahme von Biberdämmen am Silberbach im Bereich der Ortsverbindungsstraße von Meinhardswinden nach Brodswinden beanstandet.

 

Das Schreiben des Bund Naturschutzes sei sowohl an die höhere Naturschutzbehörde bei der Regierung von Mittelfranken als auch an die Presse versandt worden. Die FLZ habe am 14.01.2023 über die Stellungnahme der Stadt zu den Anschuldigungen berichtet. Zusammenfassend könne festgestellt werden, dass die Stadt Ansbach als Gewässer- und Straßenunterhaltsverpflichtente am 16.11.2022 in Abstimmung mit dem damaligen Biberberater einen Damm unmittelbar an der Brücke bzw. an der Gewässerverrohrung unter der Straße entfernt habe, um ein Überschwemmen bzw. ein Unterspülen der Straße zu verhindern. Zeitgleich sei ein weiterer Damm ca. 25 m stromaufwärts um ca. 15 cm abgesenkt worden. Das heißt, er sei nicht vollständig entnommen, sondern lediglich im oberen Bereich abgetragen worden. Dies sei erforderlich gewesen, um die Zugänglichkeit für das Bauwerk (Brücke und Gewässerverrohrung) zu gewährleisten. Stromaufwärts seien zwei weitere Dämme. Eine Biberburg sei in diesem Bereich nicht vorzufinden, weshalb der abgesenkte Damm nach Beurteilung des Umweltamtes nicht als „burgsichernd“ anzusehen sei. Die hier genannten Maßnahmen seien insofern erforderlich und nach artenschutzrechtlicher Ausnahmeverordnung (AAV) auch zulässig gewesen. Nach § 2 Abs. 1 Satz 2 der AVV dürfen Biberdämme, soweit besetzte Biberburgen nicht beeinträchtigt werden, beseitigt werden. Unabhängig davon sei die Stelle des ehrenamtlichen Biberberaters derzeit vakant. Sie ist auf der Internetseite der Stadt Ansbach ausgeschrieben. Die Mitglieder des Naturschutzbeirates sowie Verbände und Vereine wurden schriftlich auf die Stellenausschreibung hingewiesen.

 

Herr Dr. Bucka stellt fest, dass ausnahmsweise heute zu diesem Thema neue Anfragen zugelassen werden, eine Beantwortung allerdings ggf. schriftlich im Nachgang erfolge werde.

 

Herr Dr. Schmid berichtet von einem Biberdamm am Onolzbach, der regelmäßig abgesenkt werde. In unmittelbarer Nähe befinde sich eine Biberburg. Er bittet um Überprüfung, ob dies zulässig sei.

 

Herr Brenner teilt mit, dass die Dämme am Onolzbach bekannt seien und die Maßnahmen in Abstimmung mit dem Betriebsamt und der Awean im Einzelfall auch geprüft werden.

 

Herr Hüttinger geht nochmals auf die von ihm bereits gestellten Fragen ein und kritisiert den Eingriff bzw. die Entfernung am 3. Damm. Die dort vorhandene Biberburg liege unterhalb der Wassergrenze, der 3. Damm dürfe daher nicht entfernt werden.

 

Herr Brenner stellt nochmals fest, dass am 3. Damm keine Maßnahmen durchgeführt wurden. Ein fachlicher Austausch sei jederzeit möglich, auch für Hinweise sei man dankbar. Von einer Strafanzeige habe die Stadt Ansbach keine Kenntnis und habe selbst auch keine gestellt.

 

 

1.3          Bekanntgabe zum Thema PFC bzw. PFAS

 

Herr Brenner informiert über eine Anfrage der Offenen Linken vom 23.01.2023.

 

Frage 1 

Die Verwaltung hat im Umwelt- und Verkehrsausschuss am 25.05.2022 lt. Protokoll zugesagt, dass der Urlas auf mögliche weitere PFC-Schadensquellen beprobt werde, nachdem im Umgriff des dortigen Löschplatzes durch private Messungen massive Überschreitungen der Grenzwerte festgestellt wurden – trotz anderslautender Beteuerungen der US-Armee. Welche Ergebnisse und Einschätzungen liegen vor?

 

Antwort Herr Brenner:

Zunächst möchte die Stadtverwaltung die Darstellung in der Anfrage richtigstellen. Die Verwaltung habe nicht gesagt, dass der Urlas auf mögliche weitere PFC-Schadensquellen beprobt werde und auch keine massiven Überschreitungen der Grenzwerte festgestellt habe. Bei einer gemeinsamen Besprechung am 08.11.2022 zwischen der Stadt Ansbach, der BIMA, dem WWA sowie der USAGA wurde vereinbart, dass im ersten Schritt die nächstgelegenen, bereits vorhandenen Grundwassermessstellen im Bereich des Urlas identifiziert und auf PFAS beprobt werden. Am 20.12.2022 wurde eine noch vorhandene Grundwassermessstelle identifiziert und auf PFAS beprobt. Die Ergebnisse wurden am 17.01.2023 dem Umweltamt übermittelt und an das Wasserwirtschaftsamt weitergeleitet mit der Bitte um Stellungnahme. Eine Rückmeldung liege noch nicht vor und der fachlichen Stellungnahme solle auch nicht vorgegriffen werden. Es sei jedoch festzustellen, dass von den 13 PFAS des LfU-Merkblattes lediglich PFOS (Perfluoroktansulfonsäure) mit 0.01 µg/L und PFHxS (Perfluorhexansulfonsäure) mit 0.04 µg/L an bzw. knapp über der Nachweisgrenze lagen. Die übrigen elf PFAS nach dem LfU-Merkblatt seien nicht nachgewiesen worden. Die PFAS-Schwellenwerte für Grundwasser nach dem LfU-Merkblatt für Perfluorhexansulfonsäure PFHxS und Perfluoroktansulfonsäure PFOS von jeweils = 0,1 µg/l werden deutlich unterschritten.

Die nächsten Schritte sollen mit der USAGA, der BIMA und dem Wasserwirtschaftsamt in einem weiteren Abstimmungsgespräch besprochen werden. Unabhängig davon prüfe die Untere Bodenschutzbehörde, wie im UVKA am 25.05.2022 auch zugesagt, den Sachverhalt am Urlas im Rahmen des gestuften Verfahrens nach dem Bodenschutzrecht. Über neue Erkenntnisse werde selbstverständlich wieder berichtet.

 

Frage 2

Anstatt die im Januar 2020 identifizierten unabwendbaren und dringlichen Sanierungen endlich anzugehen, hat die US-Armee als Verursacherin der Vergiftung nun ein neuerliches Gutachten zur Abstromrichtung angekündigt. Wann soll dieses vorliegen? Wann wird mit der Sanierung begonnen? Gibt es einen Zeitplan der Sanierungsmaßnahmen, falls nicht, hat die Stadt Ansbach einen solchen eingefordert?

 

Antwort Herr Brenner:

Auf Rückfrage der Stadt Ansbach bei der USAGA im Januar 2023 wurden wir darüber informiert, dass ein genauer Zeitplan nicht benannt werden könne, vielmehr wurde auf das gestufte Verfahren nach den Baufachlichen Richtlinien Boden- und Grundwasserschutz verwiesen. Die USAGA befinde sich in der Grundlagenermittlung und Vorplanung, es folge die Genehmigungsplanung und die Ausführungsplanung, bevor die Vergabe der Sanierungsleistungen erfolge könne.

Link zu den Bachfachlichen Richtlinien Boden- und Grundwasserschutz:

https:/www.bfr-bogws.de/downloads/BFR%20BoGwS zuletzt geaendert Maerz 2022 pdf

 

Frage 3 

Am 04.11.2022 berichtete die FLZ über die Aufstellung von Containern und Aktivkohlefiltern an der Straße zwischen Katterbach und Untereichenbach. Welcher Art waren derer Einsatz und mit welchen Ergebnissen?

 

Antwort Herr Brenner:

Die Container und Aktivkohlefilter dienten der Reinigung des Grundwassers, welches im Rahmen der geophysikalischen Untersuchungen im Außenbereich zu Tage gefördert wurde. (siehe Niederschrift des UVKA vom 21.09.2022).

Den Bericht zu den Untersuchungen haben wir Ende 2022 erhalten und Anfang 2023 an das Wasserwirtschaftsamt mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet. Auch hier wolle man nicht der Antwort des Wasserwirtschaftsamtes vorgreifen. Bei vorliegenden Ergebnissen werde wieder im Ausschuss berichtet werden.

 

Herr Dr. Bucka bittet darum, die neuen Anfragen für den Umweltbereich zu stellen.

 

 

1.4          Anfrage Herr Hüttinger zum Abschalten der Straßenbeleuchtung

 

Herr Hüttinger verweist auf den Antrag der BAP vom September 2019, die Beleuchtung in Ortsteilen zu reduzieren. Am 22.05.2022 wurde im Ausschuss entschieden, die Beleuchtung in den Ortsteilen von 23:30 Uhr bis 4:30 Uhr abzuschalten und im weiteren Verlauf zu prüfen, ob auch in Wohngebieten der Kernstadt z.B. in Eyb oder Weinberg, das Signal angesteuert werden könne, um auch dort die Beleuchtung auszuschalten.

Er bittet um Information, bis wann mit Ergebnissen gerechnet werden könne, ob auch in ausgedehnten Wohngebieten in der Kernstadt eine Abschaltung der Straßenbeleuchtung nachts in der beschlossenen Zeit möglich sei. 

 

Herr Dr. Bucka berichtet über eine Information von Herrn Büschl, dass aktuell die Abstimmungen der verschiedenen Fachbereiche mit den Stadtwerken zur Identifizierung möglicher Straßen laufe. Er werde die Anfrage gerne an Herrn Büschl weitergeben.

 

 

1.5          Anfrage Herr Hüttinger zur Liste der Naturdenkmäler

 

Herr Hüttinger erinnert an den Beschluss aus dem UVKA vom 12.05.2021, die Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern zu überarbeiten und fragt nach dem aktuellen Stand.

 

Herr Brenner gibt bekannt, dass im Umwelt- und Verkehrsausschuss am 21.09.2022 kurz über den Sachstand berichtet wurde und ursprünglich vorgesehen war, in der heutigen Sitzung das Ergebnis zu präsentieren. Leider bestehe seit ca. 1 bzw. ½ Jahr eine personelle Vakanz von 0,5 bzw. 1,5 Stellen. Eine Bearbeitung sei daher leider bisher nicht möglich gewesen. Aufgaben müssten daher priorisiert bzw. zunächst die Pflichtaufgaben erledigt werden. Die Verordnung sei in ihrer jetzigen Form sicherlich überarbeitungswürdig, aber rechtswirksam. Erfreulicherweise könne er aber heute mitteilen, dass zum 01.02.2023 die Stelle der Verwaltungskraft für den Naturschutz und zum 01.03.2023 die Stelle der Fachkraft für den Naturschutz wiederbesetzt sei und die Bearbeitung der Thematik vorangetrieben werden könne. Er hoffe daher in der nächsten Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses am 17.05.2023 einen Sachstand präsentieren zu können.

 

 

1.6          Anfrage Herr Hüttinger zu Lichtreklame

 

Herr Hüttinger verweist auf eine Energiesparverordnung der Bundesregierung, in der geregelt sei, dass in der Zeit von 22:00 bis 06:00 Uhr die Lichtreklame auszuschalten sei. Er möchte gerne wissen, ob diese Verordnung überprüft werde.

 

Herr Kleinlein informiert, dass das Zuwiderhandeln sanktionslos sei.

 

Herr Hüttinger bittet trotzdem nochmal um Überprüfung, da ihm bekannt sei, dass die Handwerkskammer hier eine andere Meinung teile.

 

 

1.7          Anfrage Herr Hüttinger zur Ablagerung von Bauschutt

 

Herr Hüttinger berichtet von Bauschuttablagerungen seit geraumer Zeit auf Grundstücken oberhalb des Scheerweihers am Gewässern 3. Ordnung. Nachdem zwischenzeitlich bekannt sei, dass die Angelegenheit nach Abfallrecht und nicht wasserrechtlich behandelt werde, bittet er um Informationen, ob die Verwaltung bereits die Entfernung veranlasst habe bzw. ob bereits Bescheide erstellt wurden.

 

Herr Brenner erwidert, dass die Ermittlungen des Sachstandes abgeschlossen seien und man sich derzeit in der Anhörung und somit in einem laufenden Verfahren befinde. Herr Hüttinger werde im Nachgang schriftlich informiert.

 

 

 

1.8          Anfrage Herr Sichermann zum Antrag der ödp vom 15.12.2022 Aufbau eines Biotop- und Pflegemanagements

 

Herr Sichermann teilt mit, dass die ödp-Fraktion am 15.12.2022 folgenden Antrag gestellt habe:

 

Wir beantragen den Aufbau eines Biotop- und Pflegemanagements in einfacher Form auf allen hierfür geeigneten städtischen Flächen. Dies dient der Förderung der Artenvielfalt. Wenn möglich, sollen staatliche Fördermöglichkeiten ausgeschöpft werden. In einem ersten Schritt soll für die jungen Streuobstbäume auf städtischen Flächen ein Pflegeschnitt bis zum Frühjahr durchgeführt werden. Als Beispiel seien die mit ca. 50 Obstbäumen bestückten Wegränder auf der Hochfläche zwischen Deßmannsdorf und Meinhardswinden genannt.

 

Da der Antrag heute nicht auf der Tagesordnung des Umwelt- und Verkehrsausschusses stehe, bittet er um Mitteilung, in welcher der nächsten Sitzungen der Antrag behandelt werde.

 

Herr Kleinlein erklärt, dass im letzten Fraktionsgespräch darüber informiert wurde, vorab ein Gespräch mit den Antragstellern zu führen.

 

 

1.9          Bekanntgabe zu E-Scooter

 

Frau Metzger verweist auf die Anfrage von Herrn Fabi in der Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses am 21.09.2022 mit der Bitte, zu erläutern, wo gefahren werden dürfe und was beim Fahren mit E-Scootern erlaubt bzw. verboten sei.

Sie erläutert die vorliegende Präsentation.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anschließend werden weitere Fragen beantwortet:

 

Ø  Das Fahren eines E-Scooters in der Ansbacher Fußgängerzone ist nicht erlaubt.

Ø  Die Zahl der Unfälle im Vergleich zu Unfällen mit dem Rad können auf Grund fehlender Erfahrungswerte nicht genannt werden.

Ø  Herr Maul erläutert, dass die Unfallzahlenahlen von 2022 durch das Ministerium noch nicht veröffentlicht sind und daher heute nicht genannt werden können.

Ø  Mit dem E-Scooter gibt es mehr alkoholbedingte Unfälle als durch Drogen bedingt.

Ø  Die Unfallzahlen durch Radfahrer steigen an, besonders auch bei Personen über 75 Jahre

Ø  Rückgang bei den Unfallzahlen gibt es im Schwerlastverkehr und durch Alkohol bedingte Unfälle.

 

Aus dem Gremium heraus wird darum gebeten, die Frage nach dem Verhältnis der Unfallzahlen durch E-Scooter zu den Unfällen durch Radfahrer für das Jahr 2021 und wenn möglich, auch für das Jahr 2022, für die nächste Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses vorzubereiten.

 

Herr Dr. Bucka sagt eine Übermittlung der Zahlen vorab schriftlich oder spätestens für die nächste Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses zu.

 

 

1.10        Bekanntgabe Gebühren der Straßenverkehrsbehörde

 

Herr Kleinlein gibt bekannt, dass eine Anfrage zu den Gebühren der Straßenverkehrsbehörde vorliege. Er möchte gerne vorab einige einleitende Bemerkungen dazu machen.

 

Die Straßenverkehrsbehörde erhebe wie jede andere Behörde Gebühren, die nicht landes- oder bundesweit fest vorgegeben seien. Man bewege sich hier im Rahmen der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr. Die Gebühren würden regelmäßig überprüft und angepasst. Bis zum Jahr 2022 seien diese weder im politischen, im öffentlichen oder im journalistischen Bereich von Interesse gewesen. In keinem seiner 12 Sachgebiete gäbe es eine Gebührenübersicht. Auf das bestehende Informationsbedürfnis wurde reagiert und eine Übersicht der Gebühren zusammengestellt, die zunächst für den internen Gebrauch zur Verfügung stand und ab September 2022 auch auf der Homepage der Stadt öffentlich gemacht wurde. Es sei ihm bewusst, dass nicht alltäglichen Formulierungen Unverständnis hervorrufen. Deswegen stehe die Thematik heute nochmals auf der Tagesordnung, um die u.a. von der CSU-Fraktion gestellten Fragen zu beantworten. Der Vorsitzende, Herr Dr. Bucka, habe nach Absprache mit Herrn Oberbürgermeister Deffner abgestimmt, zu diesem Thema Nachfragen und Änderungswünsche zuzulassen. Hier sei die Verwaltung indifferent, Gebühren, die im Laufe der Jahre erarbeitet und überprüft wurden, zur Disposition zu stellen. Er bitte darum, sich heute die notwendigen Informationen zu holen und dann möglichst unter den Fraktionen abgestimmte, konkrete Anträge für den nächsten Ausschuss zu formulieren. Bei angedachten Gebührensenkungen bittet er auch um Absprache mit dem Kämmerer.

 

Herr Kleinlein beantwortet, die von der CSU gestellten Fragen.

 

1.)           Wie sind die Voraussetzungen für den Erwerb einer Handwerkerkarte, wird diese              für ein KFZ, für Personen oder den Betrieb erteilt und für welchen Zeitraum?

Antwort:

Es müsse sich um einen tatsächlichen Handwerksbetrieb handeln, der auch in der Handwerksordnung genannt ist. Die Genehmigung könne nur für Werkstatt- oder Transportfahrzeuge ausgestellt werden, nicht für Bauleiterfahrzeuge. Es dürfen 3 Fahrzeuge auf einer Karte angegeben werden, diese wird für 1 Jahr ausgestellt.

 

2.            Was bedeutet Parken für Handwerker in der Fußgängerzone und warum gibt es unterschiedliche Gebührensätze?

Antwort:

Die Position des Parkens in der Fußgängerzone wurde durch Herrn Oberbürgermeister Deffner im Laufe des vergangenen Jahres auf 11 € gesenkt. Der Betrag von 11 € liege knapp über dem zulässigen Mindestsatz von 10,60 € oder 10,80 € und stelle somit fast die geringste Gebühr dar, die die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr vorsehe.

 

3.            1 Jahr Parken am Arbeitsort. Was bedeutet das:

Antwort:

Diese Sonderregelung sei für Firmen, die z.B. mit der Wartung von Aufzügen in der Fußgängerzone betraut seien und darüber hinaus keinen Bedarf für weitere Parkerleichterungen haben. Da diese Ausnahme nur die Fußgängerzone betreffe, wurde diese Sondergebühr eingeführt, um diese geringer anbieten zu können als die Handwerkerkarte.

 

4.            Kaminkehrer

Antwort:

Diese Ausnahmegenehmigung gelte nur für den zuständigen Kehrbezirk und nicht für das ganze Stadtgebiet und sei dementsprechend auch günstiger als die Handwerkerkarte.

5.            Umzüge

Antwort:

Diese Gebühr werde erhoben für verkehrsrechtliche Anordnungen für das Aufstellen von Halteverboten. Zusätzliche Gebühren z.B. für Sondernutzung seien Zusatzgebühren und werden nicht von der Straßenverkehrsbehörde erhoben.

 

6.            Hebammen

Antwort:

Hier handelt es sich um eine Sonderregelung, die historisch gewachsen sei. Nachdem die Gebühren für Hebammen einen kritischen Kostenfaktor darstellen, sei es nicht sinnvoll die günstigere Ausnahmegenehmigung aufzugeben.

 

7.            Ausnahmen für Ärzte in der Fußgängerzone

Antwort:

Eine Ausnahmegebühr für Ärzte in der FGZ sei bisher lediglich einmal angefragt worden. Es gebe eine Ausnahmeregelung für Ärzte im gesamten Stadtgebiet. Hierzu erden später noch Zahlen genannt.

 

8.            Besucherkarten

Antwort:

Hier handelt es sich um Parkgenehmigungen für Besucher zum Parken auf Bewohnerparkplätzen, die sonst nur mit einer entsprechenden Ausnahme für Bewohner zugänglich seien. Hier gebe es eine gelbe und eine rote Karte, die einen unterschiedlichen Zeitraum umfasse.

 

9.            Parkplätze vor der Orangerie

Antwort:

Diese können nur in Anspruch genommen werden, wenn dort im Rahmen einer Veranstaltung das Parken gestattet sei.

 

Herr Kleinlein informiert abschließend noch über die Zahlen der ausgegebenen Karten zum 31.12.2022.

 

22 Handwerkerkarten ohne Fußgängerzone

6 Handwerkerkarten mit Fußgängerzone während der Lieferzeit

27 Handwerkerkarten uneingeschränkt für die Fußgängerzone

9 Karten für soziale Dienste einschließlich Hebammen

10 Ausnahmegenehmigungen für Ärzte im gesamten Stadtgebiet

 

Er bittet darum, Änderungen von Gebühren als Antrag für den nächsten Ausschuss zu formulieren und einzubringen. Für Fragen stehe die Verwaltung jetzt gerne zur Verfügung.

 

Herr Sauerhöfer bittet darum, das Parken auf Anwohnerparkplätzen wieder mit der Handwerkerkarte möglich zu machen.

 

Herr Wießner entgegnet, dass das Parken auf Anwohnerparkplätzen seit einiger Zeit mit einer zusätzlichen Ausnahmegebühr in Form der orangen Karte von 15 €/ Woche oder 25 €/ 4 Wochen möglich sei. Ein erster Antrag sei allerdings erst in der vergangenen Woche eingegangen.

 

Herr Sauerhöfer erklärt, dass er einen Antrag zur nächsten Sitzung formulieren werde, dass das Parken auf Anwohnerparkplätzen wieder in der Handwerkerkarte ohne zusätzliche Kosten inkludiert werde.

 

Herr Kleinlein merkt an, dass eine Erhöhung der Kosten für einen Bewohnerparkplatz momentan nicht zulässig sei.

 

Herr Sauerhöfer bittet um Beantwortung, wie die Zufahrtsberechtigung der Fußgängerzone für Personen mit einem festen Stellplatz geregelt sei.

 

Herr Wießner antwortet, dass das sogenannte A-Schild uneingeschränkt, wie die große Handwerkerkarte gelte. Eine Einfahrt sei jederzeit möglich, außer in der Zeit von Veranstaltungen, wenn die Einfahrt nicht möglich sei. Bei Erstbeantragung müsse ein Mietvertrag für den Stellplatz vorgelegt werden, eine Nachprüfung erfolge nicht.

 

Herr Sauerhöfer gibt bekannt, dass die CSU-Fraktion auch hier einen entsprechenden Antrag stellen werde.

 

 

1.11        Tempo 30 in Bernhardswinden

Herr Kleinlein berichtet, das im September 2022 in Abstimmung mit der Polizei und der Regierung von Mittelfranken die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zeitlich beschränkt von 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr, orientiert an den Schulkindern, angeordnet wurde. Aufgrund der Beschwerde eines Bürgers, die Beschränkung bis 17:00 Uhr sei nicht ausreichend, hat Herr OB Deffner die zeitliche Beschränkung aufgehoben und das Schild der zeitlichen Beschränkung abmontieren lassen. Am 16.12.2022 habe die Regierung von Mittelfranken der Stadt mitgeteilt, dass eine Aufsichtsbeschwerde zur Anordnung der unbeschränkten Geschwindigkeitsbeschränkung eingegangen sei. Heute wurde der Stadt nun mitgeteilt, dass für das Entfernen des Schildes zur zeitlichen Beschränkung der Geschwindigkeitsreduzierung keine Rechtsgrundlage existiere und das Schild mit der zeitlichen Beschränkung wieder in Kraft zu setzen sei. Das Betriebsamt sei daraufhin heute beauftragt worden, das Schild mit der zeitlichen Beschränkung der Geschwindigkeitsreduzierung wieder anzubringen.

 

Herr Hüttinger gibt zu bedenken, dass eine zeitliche Anpassung ab 6:30 Uhr notwendig sei.

 

Herr Wießner informiert, dass die Ausweitung auf 6:30 Uhr vorgenommen wurde.

 

Frau Erbguth-Feldner moniert, dass auch eine zeitliche Ausweitung nach 17:00 Uhr erforderlich sei.

 

Herr Wießner entgegnet, dass ab einer gewissen Uhrzeit die Aufsichtspflicht der Eltern greife.

 

Herr Sauerhammer weist darauf hin, dass in anderen Dörfern/ Gemeinden im Landkreis Ansbach durchaus eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h möglich sei und vermutet, dass bei der Regierung von Mittelfranken möglicherweise mit „zweierlei Maß“ gemessen werde.

 

Herr Dr. Bucka erwidert, dass die Regierung von Mittelfranken die Entscheidung getroffen habe. Es sei nicht Aufgabe der Stadt jede Situation zu überprüfen. Die Bundesregierung sei hier in der Pflicht, eine klare Regelung zur Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h innerorts, zu schaffen.

 

 

1.12        Sperrung des Durchgangsschulhauses für den Radverkehr

Herr Wießner berichtet, dass das Durchgangsschulhaus an der Riviera nach nochmaliger genauer Überprüfung aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse ab sofort für den Radverkehr gesperrt sei. Besondere örtliche Verhältnisse seien hier durch den nur 4 m breiten Durchgang, den Tunneleffekt, die 3 Eingänge zu den Gewerbetreibenden, den Eingang zu 14 Wohneinheiten und die beidseitig aufgestellten Kunden-Stopper gegeben. Zudem stellt er die Gefahrenlage, die das allgemeine Risiko erheblich übersteigt, dar.

 

Die aus dem Gremium gestellte Frage

1.            auf welcher Grundlage das Verbot ausgestellt wurde, wird durch Herrn Wießner beantwortet: Rechtsgrundlage für das Radfahrverbot ist § 45 Absatz 9 der Straßenverkehrsordnung.

2.            nach der Überwachung durch den Kommunalen Ordnungsdienst wird ebenfalls durch Herrn Wießner beantwortet: Wie bereits in der letzten Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses ausführlich durch Herrn Kleinlein beschrieben, ist eine Überwachung durch den kommunalen Ordnungsdienst nicht gegeben.

3.            ob die Überprüfung des Radverkehrs aufgrund einer privaten Intention erfolge, wird von Herrn Kleinlein beantwortet: Aufgrund der nicht rechtmäßigen Beschilderung wurde seitens der Stadtverwaltung das Prüfungsverfahren eingeleitet, das letztendlich zu der verkehrsrechtlichen Anordnung einer Sperrbeschilderung seitens der Verwaltung geführt habe. Der Eigentümer wurde gleichzeitig aufgefordert, seine private Beschilderung zu entfernen.

4.            ob eine Änderung der Sondernutzung für die Kundenstopper geprüft wurde, wird von Herrn Kleinlein beantwortet: Wie bereits in der letzten Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses am 21.09.2022 ausgeführt, stellen die Kundenstopper die letzte Barriere für Fußgänger dar, wenn sie aus einem Geschäft kommen. Sie bieten somit einen gewissen Schutz vor dem Radverkehr.

 

 

1.13        Anfrage Dr. Schmid – Freigabe Fußweg entlang der Friedenskirche für den Radverkehr

Herr Wießner gibt bekannt, Herr Dr. Schmid habe in der Stadtteilversammlung West am 15.11.2022 nachgefragt, warum der Fußweg an der Friedenskirche vom Landratsamt ins Wohngebiet nicht als Radweg genutzt werden könne. Herr Oberbürgermeister Deffner habe damals eine Beantwortung im heutigen Ausschuss zugesagt.

Nach Überprüfung könne er heute die Öffnung des Fußweges für den Radverkehr mit kleinen Einschränkungen zusagen.

 

 

1.14        Bekanntgabe zum Radweg Leutershausen-Ansbach

Herr Dr. Bucka informiert, der Bürgermeister der Stadt Leutershausen, Herr Markus Liebich, habe ihm mitgeteilt, dass die Radwegeführung, die die Stadt Ansbach bevorzuge, von Lengenfeld kommend auf der nördlichen Seite zwischen Staatsstraße und Eisenbahn seitens der Stadt Leutershausen aufgrund vermehrter Straßenquerungen, abgelehnt werde. Die Stadt Leutershausen bevorzuge die vom Staatlichen Bauamt favorisierte Radwegeführung auf der südlichen Seite bis nach Schalkhausen. Er erinnert daran, dass sich die Stadt Ansbach im UVKA am 21.09.2022 einstimmig gegen diese Streckenführung ausgesprochen habe. Er bittet darum, mit den Stadtratskolleginnen und –kollegen aus Leutershausen Kontakt aufzunehmen.