Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 23.01.2023 BA/001/2023 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Bekanntgabe 1;
Erstellung der Ortsteilsatzung Käferbach;
Start der Beteiligungen gem. §
3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Frau Heinlein gibt bekannt, dass nach Rücksprache mit der Regierung von Mittelfranken, sichergestellt werden konnte, dass auf das Verfahren zu Erstellung von Orteilsatzungen nach §34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB, in Bezug auf die Eingriffsregelung, die Vorschriften des Verfahrens nach §13b BauGB angewendet werden können. Folglich sind der Eingriff in Natur und Landschaft und daraus folgende Kompensationsmaßnahmen auf Grund der analogen Anwendung des §13b BauGB nicht zu bestimmen.
Die Ortsteilsatzung und die Begründung wurden entsprechend angepasst. Entsprechend des Offenlagebeschlusses vom 06.10.2022 wird die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom 30.01.2023 bis 03.03.2023 durchgeführt. Die Anwohner werden benachrichtigt.
Bekanntgabe 2;
Gesamtfortschreibung
des Regionalplans Kapitel 6.2.2 Windenergie
Ausweitung des
Windvorranggebietes WK 63
Frau Heinlein berichtet, dass durch den Regionalen Planungsverband Westmittel- franken zurzeit das Kapitel 6.2.2 Windenergie des Regionalplans fortgeschrieben wird. Ein Bestandteil dieser Fortschreibung soll unter anderem die Ausweitung des Vorrang-gebietes für den Bau und die Nutzung raumbedeutsamer Windkraftanlagen WK 63 sein.
Aktuell liegt das WK 63 auf dem Gebiet der Stadt Herrieden.
Die Ausweitung des WK 63 soll sich auf das Stadtgebiet Leutershausen und eventuell
auch das Gebiet der Stadt
Ansbach erstrecken. Die interessierte Öffentlichkeit und insbesondere die
Bürgerinne und Bürger, die in nächster Nähe zum WK 63 leben, werden zu einer
Bürgerinformationsveranstaltung eingeladen. Diese findet am 02.02.2023 um 19
Uhr im Landgasthof Bergwirt in Herrieden/Schernberg statt. Die Bürger aus den
Ortsteilen Oberdombach, Liegenbach und Höllmühle wurden durch die Stadt Ansbach
gesondert zu dieser Bürgerinformationsveranstaltung eingeladen. Die Behandlung
des Antrags der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 08.01.2023 erfolgt nach
der Bürgerveranstaltung mit den dort neu gewonnenen Erkenntnissen.
Bekanntgabe 3;
Bewerbung der Stadt
Ansbach am Sonderfond Städtebauförderung
"Innenstädte
Beleben" hier 3. Teil: neue Pflanzgefäße
Frau Heinlein informiert, dass die Stadt Ansbach sich 2021 für den Sonderfond Städtebauförderung „Innenstädte Beleben“ mit drei Maßnahmen beworben hat. Eine Maßnahme war die Beschaffung von einheitlichen Pflanzgefäßen für die Stadtmöblierung mit einer Summe von 60.000.- Euro. 80% der Kosten wird über den Sonderfond von der Regierung getragen. Es wurden Angebote eingeholt, vom Betrag können nun 20 Pflanzgefäße angeschafft werden. Bei den neuen Pflanzgefäßen handelt es sich um Stahlpflanzgefäße in einer Größe von Ø 1000 x 860 mm mit Kufenaussparungen zum Versetzen mit dem Stapler. Die Oberfläche ist pulverbeschichtet und in dem „Stadtgrau“ DB 703 gehalten. Zudem beinhalten sie einen Kunststoffwechseleinsatz zur besseren Bepflanzung.
Erstmals werden die Pflanzgefäße im Stadtbereich Martin-Luther-Platz, Kasper-Hauser-Platz, Johann-Sebastian-Bach-Platz, Kronenstraße, Karl-Burkhardt-Platz, sowie in einem Teilbereich der Promenade aufgestellt. Dabei sollen sie gleichzeitig die älteren Pflanzgefäße ersetzen. Ziel dieser Maßnahme ist es, ein einheitliches Bild in der Stadtmöblierung zu schaffen. Die Pflanzgefäße am Herrieder Tor bilden hier schon den Anfang. Zur Unterstützung des einheitlichen Stadtbildes wird auch den Gewerbetreiben-den ein Pflanzgefäßtyp für die Gestaltung ihrer Geschäftseingänge für den Erwerb vorgeschlagen. Hierzu wird sich an den bereits vorhandenen Pflanzkübeln in der Neustadt orientiert.
Bekanntgabe 4;
Weiteres Vorgehen
Schaitbergerstraße
Abbruchantrag und
Bauleitplanverfahren
Frau Heinlein erklärt, dass mit Sitzung vom 21.11.2022 der Bauausschuss, unter Abwägung der denkmalschutzrechtlichen Belange, dem Stadtrat empfohlen hat, den Abbruch der Gebäude auf dem Anwesen Schaitbergerstraße 36 zu beschließen. Der Tagesordnungspunkt wurde vor der Stadtratssitzung am 29.11.2022 abgesetzt.
Zwischenzeitlich ist bei der Unteren Denkmalschutzbehörde, mit Schreiben vom 16.12.2022, die Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege zum Abbruchantrag eingegangen.
Das Landesamt stimmt dem Abbruch der Gebäude aus den folgenden Gründen nicht zu:
• es lägen gewichtige Gründe für den Erhalt der Gebäude vor
• die Denkmaleigenschaft der Gebäude war beim Erwerb bereits bekannt - Die Prüfung der Unzumutbarkeit sei nicht zielführend
• Die Stadt Ansbach habe eine Vorbildfunktion inne
• Die Stadt Ansbach als Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts könne sich nicht auf die wirtschaftliche Unzumutbarkeit berufen
Die Planungen zur Innenentwicklung der Schaitbergerstraße soll am 31. Januar 2023 als Top im Stadtrat beraten werden. Die Stellungnahme des Landesamtes wird mit den Sitzungsunterlagen verschickt.
Bekanntgabe 5;
Anfrage Bündnis
90/Die Grünen vom 15. Januar 2023 zum Projektinhalt THG
Herr Dr. Simons gibt bekannt, dass in letzten Jahr auf dem Wege der Interessenbekundung ein Büro bestimmt wurde, welches für die Stadt Ansbach die Ausschreibung der Planungsleistung durchführt. Die Vergabe ist den nächsten 3 Monaten vorgesehen (HH-bedingt = Honorierung der HU-Bau soll zum großen Teil erst in 2024 erfolgen)
Der Titel der Maßnahme lautet „Brandschutz + Barrierefreiheit + Weitere Sanierungsbausteine“
Bisherige Voruntersuchungen (stehen mit Ausnahme von 5 zur Verfügung):
1 Maßgetreue Bestandsaufnahme
2 Schadstofferkundung
3 Analyse des konstruktiven Brandschutzes
4. Brandschutzanalyse mit Lösungsvorschlag zum Brandschutzkonzeptes (keine
zwingende Vorgabe)
5 Risikoabschätzende Standortanalyse im Rahmen der Vorbereitung eines Notfall-
und Gefahrenreaktionssystem
6 Analyse des betrieblichen Arbeitsschutzes
Der Auszug aus der Ausschreibung der Planungsleistung für das THG umfasst folgende Aufgabenstellung:
1. Brandschutz
2. Barrierefreiheit
3. Weitere Bausteine der Sanierung (die Beauftragung der Bausteine bleibt - soweit bauordnungsrechtlich nicht relevant - einer weiteren Entscheidung der Bauherrschaft vorbehalten)
Die Bildung von Bauabschnitten erfolgt nach Vorlage der Gesamt-HU-Bau Ende 2023.
Anfrage 1;
Gymnasium Carolinum
und Platengymnasium - PV-Anlagen
Frau Stadträtin Stein-Hoberg fragt nach, ob es möglich sei, auf den Dächern der Turnhallen am Gymnasium Carolinum und am Platengymnasium Photovoltaikanlagen anzubringen.
Herr Büschl berichtet, dass am Gymnasium Carolinum bereits eine PV-Anlage auf dem Dach der Turnhalle vorhanden ist. Am Platengymnasium sei vor einer Installation noch die Statik zu überprüfen.
Herr Oberbürgermeister Deffner spricht sich, wenn die Möglichkeit gegeben sein ist, für eine PV-Anlage aus.
Anfrage 2;
Baustellen Jüdtstraße
Herr Bürgermeister Dr. Bucka erkundigt sich nach den Sperrungen im Baustellenbereich der Jüdtstraße.
Herr Büschl wird sich im Sachgebiet Straßenverkehrsrecht erkundigen, wie lange die Sperrung der Straße voraussichtlich noch andauert.
Herr Bürgermeister Dr. Bucka ist mit einer Beantwortung im kommenden UVKA einverstanden.
Anfrage 3;
Theater Ansbach –
PV-Anlage
Herr Stadtrat Dr. Schmid bittet um Prüfung, ob am Gebäude des Theaters Ansbach das Anbringen einer organischen mit leichtem Folienmaterial versehenen PV-Anlage möglich ist.
Herr Büschl bedankt sich für den Hinweis, verweist aber darauf, dass die leichten Materialien, wie von der Stadt schon auf zwei Dächern eingesetzt, nicht mehr verfügbar seien. Für Hinweise auf entsprechende Produkte sei er dankbar.
Herr Oberbürgermeister Deffner begrüßt dies.
Anfrage 4;
Bauschuttdeponie – PV
Anlage
Herr Stadtrat Sauerhammer fragt an, ob die Installation einer PV-Anlage auf der Oberfläche der Bauschuttdeponie möglich ist, evtl. in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Ansbach GmbH. Die Stromerzeugung könnte beispielsweise am Aquella oder der Realschule verwendet werden.
Herr Büschl sagt eine Überprüfung zu, die Rekultivierung sei hier jedoch noch nicht abgeschlossen.