Tagesordnungspunkt

TOP Ö 11: Satzungsänderungen aufgrund Inkrafttreten des § 2b Umsatzsteuergesetz ab 01.01.2025

BezeichnungInhalt
Sitzung:29.11.2022   SR/011/2022 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  40/115/2022 

Herr Jakobs informiert, dass der Deutsche Städtetag per Rundschreiben vom 15.11.2022 über die geplante Verlängerung der Optionsregelung für das alte Umsatzsteuerrecht informierte. Sinngemäß soll die bestehende Regelung nach §§ 27 Abs. 22 Satz 3 i. V. m. 27 Abs 22a UStG um weitere zwei Jahre verlängert werden. Die bisherige Regelung sah ein Inkrafttreten zum 01.01.2023 vor. Die Verlängerung des Optionszeitraums hat zur Folge, dass juristische Personen des öffentlichen Rechts das alte Umsatzsteuerrecht noch bis einschließlich 2024 anwenden können. Zudem handelt es sich um eine Entlastung der Bürger.


Beschluss:

 

Die Satzung zur Änderung der Abfallgebührensatzung, der Friedhofsgebührensatzung und der Parkgebührenverordnung in der Fassung des Entwurfs vom 26.10.2022 wird aufgehoben.

Die zum 01.01.2023 beschlossenen Satzungsänderungen werden nicht umgesetzt.