Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz; Bereitstellung überplanmäßiger Mittel

BezeichnungInhalt
Sitzung:22.11.2022   HFWA/010/2022 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  40/112/2022 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Jakobs trägt folgenden Sachverhalt vor:

 

Im Rahmen der Haushaltsplanungen im Sommer/Herbst 2021 war eine „Ukraine-Krise“ nicht absehbar. Bedingt durch den russischen Angriff auf die Ukraine und die hiernach folgende Flüchtlingswelle flüchteten viele Personen nach (West-)Europa bzw. nach Deutschland. Auch in Ansbach wurden viele ukrainische Personen aufgenommen.

 

Haushaltsrechtlich wurden hierzu mehrere neue Unterabschnitte (UA) gebildet:

- UA 4294 – Am Reiterzentrum 1a

- UA 4295 – Bezirksklinikum (Festsaal)

- UA 4296 – ukr. Flüchtlinge in Wohnungen

- UA 4298 – Distlersaal

- UA 4299 – Beckenweiherhalle

 

Die im Rahmen des AsylbLG notwendigen Kosten werden vom Freistaat Bayern im Rahmen des Art. 8 Aufnahmegesetz (AufnG) unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erstattet. Die Abrechnung der Erstattung wird voraussichtlich 2023 erfolgen.

 

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben erfolgt im Rahmen der Jahresrechnung.

 

Auf Anfrage von Herrn Stadtrat Danielis wird Herr Jakobs die gewünschte Aufstellung der Flüchtlinge aus der vorletzten HFWA-Sitzung zukommen.


Beschluss:

 

Für Asylbewerberleistungen werden im Deckungsring 070 und in den Zweckbindungsringen 009, 053, 079, 084, 085, 086 und 088 überplanmäßige Mittel in Höhe von 1.200.000 € bewilligt. Die Verteilung auf den Deckungsring und die Zweckbindungsringe erfolgt je nach Bedarf.

 

Die Deckung erfolgt im Rahmen der Jahresrechnung.