Tagesordnungspunkt

TOP Ö 8: Anfragen/Bekanntgaben

BezeichnungInhalt
Sitzung:22.06.2015   BA/006/2015 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Bekanntgabe:

1. Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 16 „Gewerbe- und Industriegebiet Lichtenau A 6“,

Markt Lichtenau

 

Herr Büschl informiert das Gremium über die städtebauliche Entwicklung  der Nachbargemeinde Lichtenau.

 

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 16 „Gewerbe- und Industriegebiet Lichtenau A 6“ möchte die Marktgemeinde Lichtenau die Verkehrserschließung überarbeiten und die gewerblichen Nutzflächen, die Baufenster und die textlichen Festsetzungen anpassen. Außerdem wird die Bezeichnung des Bauleitplanes von „Gewerbe- und Industriegebiet an der Autobahn im Ortsteil Immeldorf“ in „Gewerbe- und Industriegebiet Lichtenau A 6“ umgeändert. Die Festsetzungen werden aus städtebaulichen Gründen gemäß § 9 Abs. 1 BauGB getroffen.

Mit den geänderten Festsetzungen wird die geordnete städtebauliche Entwicklung unter Berücksichtigung der bestehenden Nutzungen sichergestellt. Der Änderungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 18,4 ha. Das Plangebiet ist im wirksamen Flächennutzungsplan bereits als Gewerbegebietsfläche dargestellt.

 

Dazu wird die Stadt als Nachbargemeinde im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung um Stellungnahme gebeten.

 

Die Belange der Stadt Ansbach sind von diesen Planungen nicht betroffen.

 

 

 

Bekanntgabe:

Brücke am Theatersteg

 

Herr Büschl teilt dem Gremium nachstehende Sachlage mit:

 

Im Zuge der Bauarbeiten zur Sanierung des Steges sind Arbeiten am Widerlager der Residenzstraße notwendig. Beispielsweise sei letzte Woche dort der Asphalt entlang der Gesimse abgestemmt worden. Im Weiteren muss der Beton der Brücke entfernt werden. Um dort arbeiten und sich bewegen zu können, sei ein gewisser Raum (u.a. Minibagger) erforderlich, der sich auch teilweise auf den an der Residenzstraße entlang laufenden Gehweg erstreckte. Da hier nur noch eine Durchgangsbreite von ca. 1,00 m vorhanden sei, erachteten es Verkehrsbehörde und Tiefbauamt als sicherer, diesen Bereich zu sperren. Dies im Hinblick auf die hohe Verkehrsbelastung entlang der B3/B14 in diesem Abschnitt.

 

Gerade vor Fußgängerüberwegen sei eine Aufstellfläche erforderlich, die hier nicht mehr eingehalten werde - ebenso sei für die Breite des Radweges ein Mindestmaß erforderlich, welches nicht mehr eingehalten werden könne. Gewolltes oder ungewolltes Ausweichen auf die viel befahrene Residenzstraße sei dann nicht vermeidbar. Spiegel von vorbeifahrenden Lkw könnten theoretisch ebenfalls in den Lichtraum des Gehweges ragen. Dem trage  die Vollsperrung Rechnung.

 

Da der Zugang in die Innenstadt durch die Sperrung der Brücke ohnehin verhindert ist, wären die Umwege durch Nutzung des gegenüberliegenden Geh- und Radweges auf der Nordseite der Residenzstraße nicht groß. Gleiches gelte für die Abschaltung der Ampel. Ergänzend dazu seien beispielsweise die Altenheime in der Jüdtstraße darüber schon vorzeitig informiert worden. Auch im Bauausschuss sei dies dies anlässlich der Vergabe der Arbeiten dargestellt worden.

 

Eine tagweise Abschaltung der Ampel und auch Sperrung der Gehwege je nach Baufortschritt sei weder dem Bürger noch der Firma zuzumuten. Gleiches gelte für den die Ampel für das seitliche Weitergehen zu öffnen. Demnach habe man sich entschieden, einen straffen Bauzeitenplan (zwischen Stadtfest und Bachwoche!) zu bewältigen; weitere Einschränkungen sollten demnach im Interesse einer zügigen Abwicklung vermieden werden.

 

Einen positiven Nebeneffekt könne man ebenfalls noch vermelden: Da der Gehweg und der Überweg gesperrt ist, wird das Betriebsamt dieses Zeitfenster nutzen, um am Fußgängerüberweg beidseitig Leitsysteme für blinde und sehbehinderte Menschen einzubauen.

 

Herr Büschl apelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, die Absperrungen nicht mutwillig zum umgehen und bittet um Verständnis für die Sperrung.

 

 

Anfrage;

Gefahrenstelle zwischen Strüth und Rangauklinik

 

Herr StR Sauerhammer trägt vor, dass der Graben rechts der Straße von Strüth kommend im Rahmen von Reinigungsarbeiten zu tief ausgebaggert wurde; an manchen Stellen bis zu 90 cm tief. Das Bankett sei nur 20 cm breit. Diese Situation betrachte er als Gefahr im Verzug. Schnellstes Handeln sei erforderlich. Die Straße diene als Verbindung zum Klinikum und sei gut befahren. Demnächst beginne die Erntezeit und es werde sehr viel Material vom Rezatgrund nach Strüth heraufgefahren. Beim Begegnungsverkehr landwirtschaftliche Fahrzeuge/Pkw bestehe derzeit überhaupt keine Ausweichmöglichkeit mehr. Er schlägt deshalb vor, den Graben in die Böschung zu drücken um ein sauberes Bankett herzustellen oder den Graben aufzufüllen und so herzurichten, dass er befahren werden könne.

 

Frau OB Seidel sowie Herr Wehrer sagen eine umgehende Überprüfung und Besichtigung der angesprochenen Gefahrenstelle zu.

 

 

 

Anfrage;

Spielplatz in Brodswinden

 

Frau Koch spricht den Spielplatz gegenüber der Schule an. Dieser sei für Kleinkinder nicht nutzbar. Es sei kein Sand im Sandkasten und die drei vorhandenen Schaukeln seien für Kleinkinder nicht geeignet. Sie bittet darum, wenigstens eine Schaukel für Kleinkinder zu installieren.

 

Herr Wehrer antwortet hierauf, dass sich das Tiefbauamt darum kümmere.

 

 

Anfrage;

Anwesen Schalkhäuser Straße 19-23

 

Herr Gowin bittet um Auskunft um was es sich bei dem Bauantrag für die o.g. Anwesen handele. Herr Büschl antwortet, dass das denkmalgeschützte Anwesen Schalkhäuser Str. 19 saniert  und instandgesetzt werde. Ein nicht erhaltenswerter Anbau  im rückwärtigen Bereich werde abgerissen, um dort ein unterirdisches Parkdeck zu errichten.

 

 

Anfrage;

Anwesen Fischstr. 5b

 

Herr Dr. Schoen bittet um Auskunft, um welches Vorhaben es sich hier handele. Herr Crasser teilt mit, dass das Gebäude vor kurzem verkauft wurde und der Stadt Ansbach zur Unterbringung von Asylbewerbern dienen werde.

 

 

Anfrage;

Karlshalle

 

Frau Homm-Vogel weist darauf hin, dass anlässlich der Bachwoche der untere Sockel zur Karlshalle „Verschönerungsmaßnahmen“ vertrage. Frau OB Seidel sagt eine Überprüfung und Benachrichtigung zu.

 

 

Anfrage;

Gärtnerei Bezirkskrankenhaus

 

Herr Stephan führt aus, dass er gehört habe, dass die Gärtnerei des Bezirkskrankenhauses geschlossen werden solle. Er fragt nach, ob  bekannt sei, was der Bezirk mit dieser Fläche vorhabe.

Herr Büschl antwortet, dass diesbezüglich nichts bekannt sei. Herr Schildbach weist darauf hin, dass die Kinder- und Jugendpsychiatrie für den in Rede stehenden Teil Bedarf angemeldet habe.

 

 

Anfrage;

Ausgleichsflächen Claffheim

 

Herr Stephan fragt nach, wann mit der Aufforstung der o.a. Ausgleichsflächen zu rechnen sei. Herr Büschl antwortet, dass im Rahmen der Flurbereinigung Grenzen neu geordnet und die vorgesehenen Ausgleichsflächen verlagert wurden. Ein Zeitplan der Aufforstung könne noch nicht benannt werden. Er sagt eine Prüfung und Rückmeldung zu

 

 

Anfrage;

Leuchtkasten Karlstr. 5

 

Herr Schildbach fragt an, an welchem Anwesen der genehmigte Leuchtkasten angebracht ist. Herr Crasser antwortet, dass es sich hier um die Anbringung eines Leuchtkastens der als Werbeanlage genutzt werde. Diese Werbeanlage sei Baugenehmigungsfrei, da festgelegte Größen unterschritten werden. Eine Erlaubnis nach Denkmalschutzrecht liege vor.

 

 

Anfrage;

Rettipalais – Sachstand

 

Frau Homm-Vogel erkundigt sich nach dem Sachstand des Rettipalais. Herr Büschl antwortet, dass es einen ersten groben Entwurf gäbe, der u.a. noch mit dem LfD abgestimmt werden müsse.