Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Zuschuss zu den Bau- und Ausstattungskosten einer Kinderhausgruppe im Gebäude Brauhausstr. 13 durch den Montessori Verein Ansbach e. V.

BezeichnungInhalt
Sitzung:22.11.2022   HFWA/010/2022 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  40/106/2022 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Her Jakobs weist auf folgenden Sachverhalt hin:

 

Der Montessori Verein Ansbach e. V. hat am 24.07.2018 einen Antrag auf Investitionskostenzuschuss für die Errichtung einer Kinderhausgruppe im Gebäude Brauhausstraße 13 vorgelegt. Mit dem Beschluss der Stadtratssitzung vom 18.09.2018 hat die Stadt Ansbach für diesen Ausbau und die Ausstattung der Kinderhausgruppe, welche 15 neue Betreuungsplätze bringt, einen freiwilligen Investitionszuschuss an den Montessori Verein Ansbach e. V. in Höhe von 30% der förderfähigen Kosten, jedoch höchstens 45.000,00 € gewährt. Nachdem hierfür die Mittel bereits eingezogen wurden, müssen diese außerplanmäßig bereitgestellt werden. Die Deckung erfolgt als Ausgleich im Rahmen der Jahresrechnung. Mit Schreiben vom 12.10.2022 hat der Montessori Verein Ansbach e. V. nun die Gesamtkosten samt allen Rechnungen für die fertiggestellte Baumaßnahme vorgelegt. Diese weisen eine Summe von 177.596,93 € auf. Die Rechnungen wurden fachlich durch das Amt 31 überprüft. Außerdem ist am 27.10.2022 eine Ortsbegehung der neu beschafften Betreuungsplätze in der Brauhausstr. 13 durchgeführt worden. Nach Rücksprache sind die vorgelegten Rechnungen korrekt und stimmen mit der durchgeführten Maßnahme überein. Der gewährte freiwillige Investitionszuschuss kann ausgezahlt werden.

 

Abschließend weist Herr Jakobs darauf hin, dass die Zuständigkeit lt. Geschäftsordnung beim HFWA liegt und nicht für den Stadtrat vorgesehen ist.


Beschluss:

 

Der vom 18.09.2018 gewährte freiwillige Investitionszuschuss für den Ausbau und die Ausstattung der Kinderhausgruppe im Gebäude Brauhausstr. 13 in Höhe von 45.000,00 € wird ausgezahlt.

 

Bei HHSt. 02.4646.9882 werden hierzu außerplanmäßige Mittel in Höhe von 45.000,00 € gewährt.

 

Die Deckung erfolgt als Ausgleich im Rahmen der Jahresrechnung.