Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Höchstbetrag der Kassenkredite 2023 -Entscheidung-

BezeichnungInhalt
Sitzung:17.11.2022   SR/010/2022 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  REF4/034/2022 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Jakobs erklärt, dass während eines Haushaltsjahres die Liquidität, die sogenannte Kassenlage, Schwankungen unterworfen ist. Zur Sicherung von fälligen Zahlungen bzw. zur Zwischenfinanzierung sind zeitlich begrenzt Kassenkredite notwendig.

 

Nach dem Kommunalen Haushaltsrecht soll der Höchstbetrag der Kassenkredite 1/6 der Ausgaben des Verwaltungshaushalts nicht überschreiten. Nach dem vorliegenden Haushaltsentwurf wären dies für die Stadt Ansbach höchstmögliche Kassenkredite im Jahr 2023 von rund 26,3 Mio. €.

 

Um die Liquidität der Stadtkasse sicherzustellen, wird vorgeschlagen, den Höchstbetrag der Kassenkredite im Jahr 2023 auf 20,0 Mio. €, wie im Vorjahr, festzusetzen.


Beschluss:

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite im Jahr 2023 wird auf 20,0 Mio. € festgesetzt.