Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Wasserversorgung Beckenweiher; Sachstand

BezeichnungInhalt
Sitzung:22.06.2015   BA/006/2015 
Beschluss:Dient zur Kenntnis.
Vorlage:  32/011/2015 
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Herr Büschl führt in die Vorgeschichte des Waldsees ein.

 

Die Stadt Ansbach hat den Beckenweiher (auch „Waldsee“ genannt) im ausgehenden Jahr 2014 vom damaligen Privateigentümer erworben, nachdem seitens des Freistaats kein Interesse an einer Ausübung eines möglichen Rückerwerbs bestand. Vor Jahrzehnten war dieser vom Freistaat Bayern (Forstverwaltung) an den Ansbacher Privatmann veräußert worden. Grund für den Erwerb durch die öffentliche Hand war der Erhalt dieser auch aus „emotionalen“ Gründen bedeutenden Grün und Teichfläche. Nachdem die Stadt Ansbach den Weiher bereits vorher (nach entspr. Regelung mit dem Eigentümer) im Winter für den Eislauf der Öffentlichkeit zur Verfügung stellte und die Verkehrssicherung des Baumbestandes übernahm, hat die Stadt nun die gesamte Verfügungsgewalt.

 

Herr Wehrer führt weiter aus:

 

Historie, Zuleitung, Einzugsgebiet

Der Beckenweiher ist Teil einer historischen Weiheranlage. Die gesamte Weiherkette ist mit Rohrleitungen verbunden, die das Wasser jeweils an den nachfolgenden Weiher weiter geben. Diese sind jedoch nicht mehr funktionsfähig. Aus dem untersten Teich der Kästlesweiher mündet der Überlauf in das Brandbächlein. Gleichzeitig kann hier über ein Bauwerk mit Schieber das Wasser in die Zuleitung zum Beckenweiher geleitet werden. Diese verläuft über das Kasernengelände in der Pommernstraße. Die östlich der B13 liegenden Kästlesweiher verfügen nur über ein kleines natürliches und bewaldetes Einzugsgebiet mit der Größe von ca. 5 ha. Der Wasserstand schwankt deshalb jahreszeitlich stark. Eine Wasserabgabe in die Zuleitung zum Beckenweiher ist somit nicht über das ganze Jahr gewährleistet.

 

 

Zulaufleitung von den Kästlesweihern zum Beckenweiher

Bis zum Jahr 1999 wurde die Leitung zwischen den Kästlesweihern und dem Beckenweiher durch das Betriebsamt immer wieder gespült. Allerdings war die Leitung nicht auf der ganzen Länge durchgängig. Im Jahr 1999 wurde eine Kamerabefahrung der Leitung veranlasst. Diese ergab, dass ein Großteil der Leitung (ca. 220m) aufgrund von massiven Schadstellen (Wurzeleinwüchse, zusammengebrochene Rohrabschnitte) oder zu kleinem Durchmesser (DN 60-70, meist metallene Leitungen) nicht mit der Kamera befahren werden konnten. Auch in den untersuchten Abschnitten (ca. 280m, Material überwiegend Stz DN 100) wurden verschiedene Mängel festgestellt (Inkrustationen, Rohrversätze, Scherbenbildung, Wasserrückstau).

 

Im Jahr 2013 wurde erneut versucht die Leitung durch Spülen wieder funktionsfähig zu machen. Auch in 2015 wurde nochmals versucht die Leitung von der Auslaufseite (Einmündung in den Beckenweiher) wieder durchgängig zu machen. Nach Freilegung der Leitung wurde festgestellt, dass ca. 20 Meter komplett mit Wurzeln eingewachsen sind. Weitere 55 m in Richtung Kasernengelände konnten mit dem Hochdruckschlauch gereinigt werden, bis auch hier ein Weiterkommen nicht möglich war.

Es ist davon auszugehen, dass für eine gesicherte Zuleitung eine Erneuerung auf der (nahezu) kompletten Länge von ca. 500 m erforderlich ist. Nach einer überschlägigen Kostenschätzung ist hier mit Kosten in Höhe von ca. 250.000 € zu rechnen. Die hohen Kosten begründen sich vor allem damit, dass die Leitung auch zukünftig im Kasernengelände verlaufen muss und hier meist unterhalb befestigter Oberflächen zu verlegen ist. Für eine belastbare Kostenberechnung wäre jedoch die Ausarbeitung einer detaillierten Planung erforderlich.

 

Aktuell bestehen Gespräche mit dem Freistaat Bayern, um bei der geplanten Erweiterung der Landesfinanzschule zum Finanzcampus die Dach- und Hofflächen der Neubauten in den Weiher einzuleiten, um somit zumindest einen Teil des nötigen Wasserdargebots sicherzustellen. Vorbehaltlich der technischen Machbarkeit wurde diese Möglichkeit dem Staatlichen Bauamt bereits in Aussicht gestellt.

 

Fazit

Um eine zuverlässige Kostenermittlung für die Erneuerung der Zulaufleitung aus den Kästlesweihern zu erhalten, wäre eine detaillierte Planung zu erstellen. Allerdings muss klar darauf hingewiesen werden, dass auch nach der mit hohen Kosten verbunden Erstellung einer neuen Zulaufleitung, keine Garantie besteht, dass hiermit zukünftig ausreichend Wasser zugeleitet werden kann. Aus diesem Grund und mit Blick auf die Haushaltslage kann die Bauverwaltung dzt. nicht empfehlen entsprechende aufwändige Planungen erstellen zu lassen. Der Beckenweiher wird damit, wie schon oft erwähnt auch weiterhin ein sog. „Himmelsweiher“ bleiben.

 

Aus dem Gremium heraus wird angefragt, ob

 

es kostenmäßig betrachtet wirtschaftlicher wäre, eine Sanierung der Leitung im Spülbohrverfahren durchzuführen. Herr Wehrer antwortet hierauf, dass dieses Verfahren bei Stahlleitungen nicht ergebnisführend sei. Die Kosten hierfür wären nicht wesentlich geringer

 

das Dachwasser von Berufs- und Wirtschaftsschule in den Beckenweiher abgeleitet werden könne. Herr Wehrer verneint dies. Die angesprochene Ableitung des Dachwassers wurde geprüft. Als Ergebnis wurde festgestellt, dass der Höhenunterschied zu groß sei und das Wasserdargebot im Vergleich zum aufwand zu gering.

 

Angeregt wird, abzuwarten, wie sich eine Einleitung  des Oberflächenwassers  des neuen Finanzcampus auf die Abwasserzuführung in den Beckenweiher auswirke um so wenigstens einen Teil der Wasserversorgung zu sichern. Danach könne die Sachlage erneut geprüft werden.

 

Frau OB Seidel stellt fest, dass die Erneuerung der Zulaufleitungen zu kostspielig sei und dass der Beckenweiher weiterhin ein „Himmelsweiher“ sein werde.