Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Hochwasserschutz Ansbach -
Abschluss Planungs- und Bauvereinbarung

BezeichnungInhalt
Sitzung:17.11.2022   SR/010/2022 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  32/039/2022 

Herr Büschl trägt den Sachverhalt vor.

 

Das Wasserwirtschaftsamt (WWA) plant die Hochwasserschutzmaßnahmen entlang der Rezat im Stadtgebiet Ansbach. Der Vorentwurf hierzu wurde im November 2013 durch Vertreter des Wasserwirtschaftsamtes im Stadtrat vorgestellt. Zum Schutz der Altstadt wurde beschlossen die Teil-Planungsabschnitte (PA) 06 und 07 bis zur Ausführungsreife zu planen, welche sich auf den Bereich zwischen dem Schloss und dem Kasernendamm erstrecken.

 

Der Stadtrat hat 2015 wurde dem Abschluss einer Vereinbarung Nr. 01, zwischen dem Freistaat und der Stadt Ansbach, zur Planung von Hochwasserschutzmaßnahmen der PA 06/07 an der Fränkischen Rezat zugestimmt.

 

Die voraussichtlich anfallenden Planungskosten von ca. 357.000 € sind demnach zu 50 % (ca. 180.000 €) von der Stadt Ansbach zu übernehmen (Beteiligtenleistung). Hiermit sind die zu erwartenden Planungskosten, bis einschließlich der Genehmigungsplanung, abgedeckt.

 

Im Zuge der Planungen hat sich ergeben, dass es aufgrund der Abfluss-Situation im Bemessungshochwasserfall aus fachlicher Sicht zweckmäßig ist, den PA 06/07 um ca. 150 Meter nach Westen bis zur Voggenmühle zu erweitern. Die Planungen für den gesamten Abschnitt vom Schloss bis zur Voggenmühle wurden durch die Vertreter des WWA und des beauftragen Ingenieurbüros in der Stadtratssitzung am 25.04.2017 vorgestellt.

 

Nach einer ersten Fortschreibung mit der Vereinbarung Nr. 02 im März 2019 hat das WWA nun weitere ergänzende Vereinbarungen Nr. 03 und Nr. 04 zur oben beschriebenen Erweiterung der Planungen und dem Bau des Hochwasserschutzes vorgelegt. Die voraussichtlichen Kosten für die Planungsleistungen und Bau belaufen sich auf ca. 2.150.000 € (brutto – inkl. Leistungsphasen 1-9). Im März 2016 wurde durch den Freistaat die Höhe der Beteiligtenleistung für Kommunen an Hochwasserschutzmaßnahmen in Räumen mit besonderen Handlungsbedarf (RmbH) von 50 % auf 35 % verringert. Der Anteil der Stadt Ansbach beträgt somit ca. 886.000 €. Gegenstand der Vereinbarung Nr. 03 ist ausschließlich die Aufteilung der Kosten der Leistungen zwischen beiden Vertragsparteien, welche durch die Planungsabschnitt-Erweiterung neu hinzukommen. Die auf 35 % verringerte Beteiligtenleistung gilt nicht rückwirkend auf bereits abgeschlossene Vereinbarungen.

 

Insgesamt belaufen sich die Herstellungskosten gem. Vereinbarung Nr. 04 auf ca. 10,3 Mio. €, wobei der Anteil der Stadt Ansbach ca. 3,6 Mio. € beträgt.

 

Für die Beteiligung ist die Haushaltsstelle 02.6900.9592 eingerichtet.

 

Da das Staatliche Bauamt Ansbach im April 2023 mit der Neugestaltung des Garagenhofes östlich der Staatlichen Bibliothek beginnt, muss das WWA den Mauerabschnitt zwischen Theatersteg und dem Flügelbau der Residenz als vorgezogene Maßnahme zwingend bis Ende März fertigstellen. Das ambitionierte Zeitkorsett im Hinblick auf die beiden Vereinbarungen zu den Beteiligtenleistungen resultiert letztlich aufgrund dieses vorgezogenen Bauabschnittes bei der Staatsbibliothek. Zum einen bearbeitet das vom WWA beauftragte Planungsbüro hierfür bereits Leistungsphasen 5 und weitere der HOAI (Gegenstand Vereinbarung Nr. 03), und zum anderen benötiget das WWA die unterzeichnete Bauvereinbarung Nr. 04 vor der noch heuer vorgesehenen Vergabe der Bauleistungen für den Mauerabschnitt am Theatersteg.

 

Unter der Annahme, dass sich der jährliche Beteiligtenbetrag ab 2024 aufgrund unbarer Beteiligtenleistungen um etwa die Hälfte reduziert, beläuft sich der Beteiligtenbetrag von 2023 bis 2027 auf rund 2.180.000 €. Der voraussichtliche und bisherige Kostenanfall kann der Anlage „Übersicht Beteiligtenbeiträge Gesamtmaßnahme“ entnommen werden. Die entsprechenden Werte wurden in der Finanzplanung bereits berücksichtigt. Der genaue Kostenbeitrag der Stadt Ansbach kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht genau ermittelt werden, es handelt sich lediglich um eine Prognose.

 

Es folgen Klärungsfragen und Hinweise aus der Mitte des Stadtrates.

 

Herr Hüttinger äußert zwei Bitten: Zum einen möchte er, dass der (aktuelle) Planungsstand des Wasserwirtschaftsamtes nochmals in einer Sitzung des Stadtrates vorgestellt werden. Zum anderen würde er es begrüßen, wenn auch die Stadt Ansbach zukünftig in den Bauplänen jeden Baum darstellt mit dem Hinweis, ob dieser bestehen bliebe oder dem Bauvorhaben weichen müsse.

 

Herr Büschl sieht Möglichkeiten einer erneuten Präsentation und wird dies an das WWA herantragen, gibt jedoch gleichzeitig zu bedenken, dass Änderungswünsche nicht mehr berücksichtigt werden können. Auch die Belange der Anlieger seien bereits ausführlich erörtert und die Unterlagen detailliert seit vielen Jahren erstellt, mit den Beteiligten abgestimmt und in den Plänen berücksichtigt worden.


Beschluss:

 

Der Oberbürgermeister wird ermächtigt die beigefügten Vereinbarungen

 

- Planungsvereinbarung Nr. 03 und

- Bauvereinbarung Nr. 04

 

zu unterzeichnen.