Tagesordnungspunkt

TOP Ö 8: KiTa TIZ Kids II - Grundsatzbeschluss

BezeichnungInhalt
Sitzung:25.10.2022   SR/009/2022 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  31/117/2022 

Herr Büschl erläutert kurz den Sachverhalt. Die leerstehenden Flächen im Erdgeschoss des TIZ bieten sich an, um personelle Synergieeffekte zur bereits bestehenden Einrichtung nutzen zu können. Zudem werde durch die Verwendung von Räumen eines bereits bestehenden Gebäudes eine nachhaltige Lösung geschaffen.

 

Für die Erweiterung der bereits bestehenden KiTa TIZ Kids II würde für die Baumaßnahme bei der Regierung von Mittelfranken ein Förderantrag gestellt werden. Dieser Antrag würde auch Nachbesserungsmaßnahmen in der ursprünglich nur provisorisch mit einem temporären Charakter eingerichteten KiTa TIZ Kids I beinhalten, die 2019 im Erdgeschoss des TIZ provisorisch hergerichtet wurde, um deren Bestand aufgrund des Bedarfes nunmehr dauerhaft abzusichern.

 

Herr OB Deffner verweist auf die Vorberatungen im Bauausschuss und Haupt- Finanz- und Wirtschaftsausschuss und die einstimmige Beschlussempfehlung. Die Kosten blieben im Rahmen und es könnten zusätzliche Plätze geschaffen werden.

 

Herr Jakobs informiert, dass der vorliegende Haushaltsplan noch entsprechend angepasst werden müsse, da nur 800.000 Euro eingestellt seien.  Die erforderlichen Mittel in Höhe von bis zu 2 Mio. € müssen außerdem verbindlich in den Haushalt 2023 eingestellt werden.


Beschluss entsprechend der Empfehlung des Haupt- Finanz- und Wirtschaftsausschusses vom 18.10.2022 und des Bauausschusses vom 17.10.2022:

 

Der Stadtrat nimmt den Bedarf von 10 Betreuungsgruppen zur Kenntnis und beschließt die Erweiterung des Kindergartens TIZ Kids um zwei Gruppen mit folgendem Grundsatzbeschluss:

 

Der städtische Kindergarten TIZ Kids soll gemäß der in Anlage 1 dargestellten und auf der Grundlage des Raumprogramms der Anlage 2 erarbeiteten Vorplanung erweitert werden. Die Verwaltung wird beauftragt, aus dieser Vorplanung eine Entwurfsplanung mit Kostenermittlung zu erstellen, welche die Grundlage für einen Förderantrag darstellt.

 

Für die Planung zunächst bis Leistungsphase 4 werden für das laufende Haushaltsjahr 2022 65.000 € außerplanmäßig bereitgestellt. Die Mittelbereitstellung ist zwingend notwendig, um den Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung zu gewährleisten. Die Deckung hat im Rahmen der Jahresrechnung zu erfolgen.

 

Die erforderlichen Mittel in Höhe von bis zu 2 Mio. € werden verbindlich in den Haushalt 2023 eingestellt.