Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 25.10.2022 SR/009/2022 |
Beschluss: | Mehrheitlich beschlossen. |
Abstimmung: | Ja: 22, Nein: 10 |
Vorlage: | 30/090/2022 |
Herr Büschl erklärt, dass hierüber umfassend im Bauausschuss berichtet und diskutiert wurde und erläutert kurz den Sachverhalt anhand von Planungsentwürfen. Hier gehe es um den Einstieg in das Verfahren und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden. Der Satzungsentwurf wurde mehrheitlich beschlossen. Die Bürger hatten entsprechend einer frühzeitigen Beteiligung auch schon die Möglichkeit, ihre Belange einzubringen und können dies nochmals tun.
Herr OB Deffner
führt aus, dass es nicht darum gehe, Bauen zu beschränken, sondern Bereiche
bebaubar zu machen und zusätzliche Bauvorhaben zuzulassen, die sonst nicht
bebaubar wären. Dies soll über diese Satzung ermöglicht werden. Zudem plane die
Abwasserentsorgung Awean einen Anschluss an die Kläranlage in Elpersdorf. Er stellt außerdem klar, dass die Dachformen
(außer im roten Darstellungsbereich) nicht vorgeschrieben werden. Die rot
schraffierten Flächen seien nach § 35 BauGB derzeit so nicht bebaubar. Durch
diese Ortsteilsatzung sei jedoch auch die Bebauung dieser Flächen mit den
Vorgaben zur Dachform möglich.
Herr Forstmeier kritisiert, dass die Belange des
Hochwasserschutzes Berücksichtigung finden müssen. Man befinde sich in der
Bauleitplanung, die Verwaltung müsse sich ihrer Verantwortung stellen, um
Abwägungsfehler zu vermeiden. Das Überschwemmungsgebiet müsse ermittelt und die
Bürger informiert werden, man überplane sonst wissentlich Überschwemmungsgebiete.
Die Ortsteilsatzung entspräche derzeit nicht den Vorschriften.
Herr Forstmeier stellt den Antrag, eine Planungsergänzung hinsichtlich des
Hochwasserschutzes vorzunehmen, das Überschwemmungsgebiet zu ermitteln bzw.
auszuweisen und sich mit dem Wasserwirtschaftsamt abzustimmen.
Herr Büschl erklärt, dass jeder Einzelfall bzw. jedes
Bauvorhaben, gerade auch im mutmaßlichen Überschwemmungseinzugsgebiet, sowieso geprüft
werden müsse. Ohne eine Ortsteilsatzung können sämtliche rot schraffierten
Flächen nicht bebaut werden und stellt klar, dass alle in der Satzung
vermerkten Flächen künftig nach § 34 BauGB bebaubar sind, alle weiteren Flächen
außerhalb sich nach § 35 BauGB richten.
Herr OB Deffner weist darauf hin, dass man erst am Anfang des Verfahrens sei und nicht in einem Bebauungsplanverfahren. Es müssen und werden noch alle nötigen Fachbehörden beteiligt.
Auf Anfrage von Herrn Stadtrat Rühl zu den Kosten des Verfahrens und zur Folgekostenabschätzung teilt die Verwaltung mit, dass ein Interessenbekundungsverfahren zur Büroauswahl im Vorfeld gemacht wurde, der Planungsaufwand im Haushaltsplan gedeckt sei und im Zuge der Aufstellung der Satzung Wert darauf gelegt werde, dass die Stadt Ansbach keine Erschließungslasten tragen müsse. Herr Jakobs nennt die entsprechenden Haushaltsstellen.
Herr OB Deffner lässt sodann über den Antrag von Herrn Forstmeier abstimmen:
Abstimmungsergebnis:
Ja 10 Nein 21
Mehrheitlich
abgelehnt.
Beschluss
entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses vom 17.10.2022:
Der Entwurf und die Begründung zur Ortsteilsatzung Käferbach vom 06.10.2022 wird gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Umfang des Eingriffs in
die Erweiterungsflächen und die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen zu bestimmen
und in die Ortsteilsatzung einzuarbeiten. Anschließend soll das Verfahren zur
Erstellung der Ortsteilsatzung mit dem angepassten Planungsstand fortgeführt
und die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2, § 13 Abs. 2 und § 34 Abs. 6 BauGB durchgeführt
werden.
Bauanträge, die sich nach § 35 BauGB richten, bleiben von der Satzungsregelung unberührt.