Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Ortsteilsatzung Käferbach
Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit
und Behörden gem. § 3 Abs. 2, § 4
Abs. 2, § 13 Abs. 2 und § 34 Abs. 6 BauGB

BezeichnungInhalt
Sitzung:17.10.2022   BA/009/2022 
Beschluss:Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 4
Vorlage:  30/090/2022 

Herr Oberbürgermeister Deffner begrüßt die anwesenden Bürger aus Käferbach und erklärt, dass es in der Vergangenheit wohl Missverständnisse gab, die heute in der Sitzung ausgeräumt werden sollen.

 

Herr Büschl informiert, dass an die Verwaltung verschiedene Bauwünsche als Außenbereichsvorhaben herangetragen wurden. Heute gehe es auch nicht um die Beschlussfassung zum Abschluss der Satzung, sondern als Einstieg in das Verfahren und die frühzeitige Beteiligung, ähnlich einem Bebauungsplanverfahren. Zudem plane die Abwassergesellschaft Awean einen Anschluss an die Kläranlage in Elpersdorf. Daher sei es auch wichtig, die Größe der zukünftigen Einleitung in die Kläranlage zu prognostizieren.

 

Herr Büschl bezieht sich auch auf einen Presseartikel, in dem das Vorgehen der Stadt Ansbach als zu einschränkend kritisiert wurde. Mit dem zitierten Beispiel der Allianz Hofheimer Land wurde der Vergleich gezogen, dass dort sogar geschaffenes Baurecht mit bis zu 8 Hektar zurückgenommen wurde, da sich mehrere Gemeinden zusammengeschlossen haben. In Hofheim und den umliegenden Gemeinden werde noch viel stärker die Innenentwicklung und der Erhalt der Ortskerne betrachtet. Man sei für das Beispiel dankbar, wenngleich die Kritik nicht zutreffe, eben weil die Verwaltung nicht als Bauverhinderer unterwegs sei und Flächen im Außenbereich, auf denen bisher kein Baurecht besteht, miteinbeziehen möchte und gleichzeitig auch die Innenentwicklung gestärkt werden soll.

 

Gegenstand der heutigen Sitzung sei ein erster Satzungsentwurf, mit der Möglichkeit, sowohl den Innen-, als auch den Außenbereich zu regeln. Die Flächen im Bereich Käferbach unterliegen dem Flächennutzungsplan, es gebe aber keinen Bebauungsplan. Die Flächen gliedern sich in drei Bereiche, den beplanten Bereich (Existenz im B-Plan), den beplanten Innenbereich (bereits bebaut) und den Außenbereich mit den restlichen Flächen.

 

Die Verwaltung möchte keinesfalls zusätzliche Einschränkungen für die Bürger in Käferbach gegenüber bestehendem Baurecht, sondern die Innenentwicklung, fördern. Zum Beispiel im Ortsteil Strüth, indem auch gelungene Umnutzungen von ehemaligen landwirtschaftlichen Gebäuden zu sehen sind, sehe man eine Innenentwicklung im besten Sinn.

 

Herr Büschl übergibt das Wort an Frau Heinlein, sie stellt anschließend anhand einer Präsentation den Sachverhalt und das Verfahren vor und geht auf die bisherigen Äußerungen der Bürger ein.

 

Für den Ortsteil Käferbach soll eine Ortsteilsatzung gem. § 34 Abs. 3 aufgestellt werden. Ziel der Planungen sind eine moderate Nachverdichtung und Gewinnung von bebaubaren Flächen und somit eine Sicherstellung der geordneten städtebaulichen Entwicklung. Dabei sollen auch gestalterische Merkmale berücksichtigt werden. Umnutzungen und baulicher Erhalt der bestehenden Gebäude sind hier ausdrücklich erwünscht. Aber auch Ersatzneubauten und Erweiterungen sollen möglich sein.

 

Die Orteilsatzung verfolgt den Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ aus § 1 Abs. 5 BauGB: „Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, […], und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. […] Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen.“

 

In der Sitzung des Stadtrates vom 24.07.2018 wurde auch durch einen Grundsatzbeschluss festgelegt, im Rahmen der Stadtentwicklung vorrangig gemäß dem im Baugesetzbuch verankerten Gebot der Innenentwicklung zu handeln; hierfür wurden Mittel aus der Förderinitiative des Freistaats generiert.

 

Um eine frühzeitige Beteiligung der Bewohner und Eigentümer in Käferbach zu gewährleisten wurde durch die Verwaltung am 27.07.2022 in der Karlshalle eine Bürgerinformationsveranstaltung organisiert. Das beauftragte Planungsbüro mt2-Architekten hat die bisherigen Ergebnisse einer Ortsbegehung vorgestellt und die charakteristischen städtebaulichen Merkmale des Ortes und seiner Teile dargestellt. Im Anschluss wurden die Bedürfnisse und Interessen der an der Informationsveranstaltung teilnehmenden Bürgerinnen und Bürger abgefragt.

 

Auch im Nachgang zu der Informationsveranstaltung haben die Verwaltung weitere Anliegen erreicht bzw. wurden die schon mitgeteilten Anliegen präzisiert. Die abgegebenen Stellungnahmen sind der Sitzungsvorlage in einer Tabelle als Anlage hinzugefügt. Es zeigt sich ein breites Meinungsbild. Bei der Erarbeitung des Entwurfs der Ortsteilsatzung wurden die abgegebene Stellungnahmen im Ermessen der Verwaltung und des Planungsbüros mt2 Architekten berücksichtigt.

 

Die Ortsteilsatzung Käferbach stellt eine Klarstellungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 in Verbindung mit einer Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 dar. Durch die Klarstellungssatzung können die Grenzen für die im Zusammenhang bebauten Ortsteile festgelegt werden. Durch die Einbeziehungssatzung können einzelne Außenbereichsflächen städtebaulich angemessen in Ortsteile nach § 34 einbezogen werden. Voraussetzung ist, dass die einzubeziehenden Außenbereichsflächen an einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil angrenzen. In der Ortsteilsatzung Käferbach wurde an geeigneten Stellen eine maßvolle Erweiterung des Innenbereichs in den Außenbereich hinein vorgenommen. Diese Erweiterungsflächen grenzen an die Ortsteile Käferbachs an.

 

Auf Satzungen nach Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 BauGB sind ergänzend § 1a Absatz 2 und 3 und § 9 Absatz 1a entsprechend anzuwenden. Folglich müssen für die Eingriffe in die oben beschriebenen Erweiterungsflächen Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt werden. Der Umfang des Eingriffs und der Ausgleichsmaßnahmen muss vor der Durchführung des weiteren Verfahrens bestimmt werden. Im Anschluss ist gem. § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2, § 13 Abs. 2 und § 34 Abs. 6 BauGB eine Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vorgesehen.

 

Frau Heinlein hebt noch einmal die wichtigsten städtebaulichen Maßnahmen heraus:

    • Raumkanten
    • Hofstruktur
    • Erschließung
    • Dichte und Höhe der Bebauung
    • Dachlandschaft
    • Nutzungen

 

Frau Heinlein betont die Wahrung des Dorfcharakters und erklärt, dass nur die in der Präsentation angezeigten rot schraffierten Flächen, mit der Vorgabe Satteldach und einer Neigung vom 38 bis 55 Grad, festgesetzt werden. Ansonsten werde es nur Empfehlungen, aber keine Festsetzungen geben.

 

Herr Oberbürgermeister Deffner verdeutlicht noch einmal in seiner Zusammenfassung, dass die Dachformen (außer im roten Darstellungsbereich, wo neue Flächen bebaubar werden) nicht vorgeschrieben werden. Die rot schraffierten Flächen seien nach § 35 BauGB bislang gerade nicht bebaubar. Durch diese Ortsteilsatzung sei jedoch auch die Bebauung dieser Flächen mit den Vorgaben zur Dachform möglich und dort auch das Orts- und Landschaftsbild betroffen, was die Festlegung von Satteldächern rechtfertige. Die Einbeziehung der Bürger sei ihm sehr wichtig, dies habe die Verwaltung ja bereits begonnen. Er konkretisiert dies auch für den Fall, dass die Käferbacher den Wunsch nach einem Zusammenwachsen der beiden oberen Ortsteile äußern. Durch eine Ortsteilsatzung könne für die Bürger mehr erreicht werden und heute sei der Einstieg dazu.

 

Aus dem Gremium wird

 

·    angefragt, ob derzeit weitere Ortsteilsatzungen geplant seien.

·    darum gebeten, dass die Satzung kein Ausschlusskriterium für spätere Bauwünsche sein solle und der Wunsch geäußert, dies in den Satzungstext mit aufzunehmen. Wichtig sei die Möglichkeit, spätere Bauwünsche noch per Einzelfallprüfung entscheiden zu können.

·    weiterhin darum gebeten, in der Ortsteilsatzung Seite 14 unter dem Punkt Erschließung / Perspektive den Satz „Neue Zuwegungen sollen auf ein Minimum reduziert werden“ zu ändern in „Neue Zuwegungen sind nicht ausgeschlossen“.

·    kritisiert, dass das Überschwemmungsgebiet in Käferbach nicht in der Satzung dargestellt ist.

 

Herr Oberbürgermeister Deffner erklärt, dass derzeit keine weiteren Ortsteilsatzungen geplant seien. Es könne jedoch im positiven Sinne beispielgebend für andere Ortsteils sein. Für Käferbach sei jetzt der richtige Zeitpunkt, da die Kanalauslegung anstehe und Bauwünsche für nicht bebaubare Flächen nach § 35 BauGB vorliegen. Auch Umnutzungen seien, bis auf den rot schraffierten Bereich, jederzeit möglich, Einzelfälle werden baurechtlich geprüft. Er spreche sich für eine Änderung der Satzung dahingehend aus, dass der Satz „Weitere Bauanfragen richten sich nach § 35 BauGB“ ergänzt werde.

 

Herr Büschl ergänzt, dass während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung auch der Fachbereich Umweltrecht eine Stellungnahme abgeben werde. Geplant Bauvorhaben direkt am Bach werden zudem stets geprüft.

 

Frau Stadträtin Stein-Hoberg verweist auf den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.10.2022 mit folgenden Wortlaut:

Der Bauausschuss möge beschließen, in der Sitzung am 17.10.2022 ausreichend zu diskutieren, aber keinen Beschluss hinsichtlich des vorliegenden Entwurfs einer Ortsteilsatzung zu fassen und vor einer Entscheidung einen Ortstermin des Bauausschusses in den Ortsteilen von Käferbach durchzuführen.

 

Frau Stadträtin Stein-Hoberg unterstreicht nochmals Ihre Bitte um Vertagung und führt folgende Argumente und Fragen an:

  • Ist eine Ortsteilsatzung das richtige Mittel, da ansonsten Regelungen über die Bauleitplanung getroffen werden können?
  • Braucht es nicht 3 Satzungen, da insgesamt 3 Ortsteile existieren?
  • Ist die Prägung ausreichend definiert, gerade hier sei ein Ortstermin sinnvoll?
  • Wie sieht die Flächenversiegelung aus, wie viele Neubauten sind geplant?
  • Sollte das Gremium nicht früher beteiligt werden?

 

Herr Oberbürgermeister Deffner und Herr Büschl bezeichnen die bisherige Bebauung als einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil, der einer „Bebauung von entsprechendem Gewicht“, entspricht. Eine Splitterbesiedelung sei nicht gewünscht. Die Ortsteilsatzung definiere die Abgrenzung von Innen- und Außenbereich. Die Bebauung im Innenbereich sei klar durch § 34 BauGB geregelt.

 

Her Büschl führt weiter aus, dass alle drei Teile des Ortes betrachtet wurden. Käferbach kann auch ein positives Beispiel für andere Ortsteile werden. Da die Kapazitäten in der Verwaltung nicht ausreichten, wurde ein externes Fachbüro nach einem Interessenbekundungsverfahren beauftragt.

 

Herr Oberbürgermeister Deffner spricht sich nochmals für einen heutigen Einstieg in das Verfahren aus. Heute werden alle relevanten Informationen dem Gremium mitgeteilt. Er spricht dabei § 34 Abs. 5 Nr. 1 BauGB „Voraussetzung für die Aufstellung von Satzungen nach Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 und 3 ist, dass sie mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar sind“, an und betont, dass auch die geplanten Kanalbaumaßnahmen zeitnah anstehen. Eine Ortsbesichtigung sei trotzdem jederzeit möglich.

 

Aus dem Gremium wird

 

  • sich für die Satzung ausgesprochen.
  • darum gebeten, das Überschwemmungsgebiet zu ermitteln und den Bürgern mitzuteilen.
  • der Wunsch nach einer dezenten Bebauung im rot schraffierten Bereich geäußert.
  • nach einer generellen Möglichkeit bei Bebauung im Außenbereich gefragt.
  • darauf hingewiesen, dass in der Plandarstellung anstatt der Windmühlstraße die Bezeichnung Staatsstraße 1066 korrekt sei,

 

Herr Oberbürgermeister Deffner erklärt, dass jeder Einzelfall, gerade auch im potenziellen Überschwemmungseinzugsgebiet, geprüft werde. Ohne eine Ortsteilsatzung könnten sämtliche rot schraffierten Flächen im Übrigen nicht bebaut werden.

 

Herr Büschl stellt nochmals klar, dass alle innerhalb der Satzung vermerkten Flächen nach § 34 BauGB bebaubar sind, alle weiteren Flächen betreffen den Außenbereich nach § 35 BauGB.

 

Frau Stadträtin Stein-Hoberg stellt klar, dass nichts gegen eine maßvolle Bebauung spricht, im Rahmen des FNP und ISEK und eine Abstimmung des Antrages gewünscht werde.

 

Frau Heinlein informiert, dass mittelfristig der FNP überplant werde. Die Satzung sei jetzt auch ein Mittel, dass bereits für die Fortschreibung des FNP erste Grundlagen geliefert werden können.

 

Herr Oberbürgermeister Deffner lässt das Gremium über den Antrag von Bündnis 90/‘Die Grünen abstimmen. Der Antrag wird mehrheitlich abgelehnt (Abstimmungsergebnis Ja 5 / Nein 11).

 

Herr Oberbürgermeister Deffner lässt das Gremium über den Beschlussvorschlag der Verwaltung mit dem Zusatz „Bauanträge, die sich nach § 35 BauGB richten, bleiben von der Satzungsregelung unberührt“, abstimmen.


Beschluss:

 

 

Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 14.10.2022.

 

Der Bauausschuss möge beschließen, in der Sitzung am 17.10.2022 ausreichend zu diskutieren, aber keinen Beschluss hinsichtlich des vorliegenden Entwurfs einer Ortsteilsatzung zu fassen und vor einer Entscheidung einen Ortstermin des Bauausschusses in den Ortsteilen von Käferbach durchzuführen.

 

Abstimmungsergebnis Ja 5  Nein 11

Mehrheitlich abgelehnt.

 

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:

 

Der Entwurf und die Begründung zur Ortsteilsatzung Käferbach vom 06.10.2022 wird gebilligt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Umfang des Eingriffs in die Erweiterungsflächen und die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen zu bestimmen und in die Ortsteilsatzung einzuarbeiten. Anschließend soll das Verfahren zur Erstellung der Ortsteilsatzung mit dem angepassten Planungsstand fortgeführt und die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2, § 13 Abs. 2 und § 34 Abs. 6 BauGB durchgeführt werden.

 

Bauanträge, die sich nach § 35 BauGB richten, bleiben von der Satzungsregelung unberührt.