Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Antrag Bündnis90/DIE GRÜNEN -
Einhaltung und Kontrolle Pflanzgebote und Verbot versiegelter Flächen

BezeichnungInhalt
Sitzung:17.10.2022   BA/009/2022 
Beschluss:Mehrheitlich abgelehnt.
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 12
Vorlage:  30/089/2022 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Dokument anzeigen: Antrag B90-GRUENE Dateigrösse: 176 KBAntrag B90-GRUENE 176 KB

Herr Büschl informiert über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 02.10.2022 zur Einhaltung und Kontrolle von Pflanzgeboten und das Verbot versiegelter Flächen.

 

Herr Büschl erklärt, dass die strikte Durchsetzung der Einhaltung der GRZ in der Baugenehmigung eine Möglichkeit sei, Flächenversiegelungen entgegenzuwirken. Dies werde im Baugenehmigungsverfahren streng geprüft. Bei einer schleichenden Veranlassung werde den konkreten Hinweisen nachgegangen und Ausgleichsregelungen im B-Plan überprüft.

 

Aus dem Gremium wird

 

·      darum gebeten, sämtlichen Informationen gezielt nachzugehen und die Ausgleichsmaßnahmen zu überprüfen.

·       auf die Satzung der Awean verwiesen, die eine Meldung bei geänderten Flächenversiegelungen wegen der Niederschlagswassergebühr vorsieht.

·      das Anliegen des Antrages als grundsätzlich berechtigt angesehen.

·      auf die Möglichkeit hingewiesen, bei Nichteinhaltung einen Bescheid zu erlassen.

 

Herr Büschl erläutert, die Verwaltung werde jeden Hinweis überprüfen, aber nicht in jedweden Umfang durchsetzen können, da ein Ermessen ausgeübt wird. Konkret werden Pflanzgebote aus Bebauungsplänen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zum einen eingefordert und zum anderen im Rahmen der Baukontrolle auch überprüft und bei Feststellung von Mängeln oder Nichterfüllung die entsprechenden Nachforderungen gestellt. Wenn nach mehrmaligem Anschreiben durch die Bauverwaltung keine Reaktion erfolgt, wird zu sogenannten Mitteln des Verwaltungszwangs (z.B. Zwangsgelder per Bescheid festsetzen) gegriffen. Eine Kontrolle finde also statt. Flächenversiegelungen zu ahnden, die schleichend über das erlaubte Maß gehen, gestalte sich allerdings als schwierig und schwer durchsetzbar. Im Innenbereich nach §34 BauGB sei dies faktisch unmöglich.

 

Bei Pflanzgeboten im Bereich der Freistellungsverfahren werde nicht überprüft, ob wie im Bebauungsplan festgesetzt, entsprechende Bäume und Hecken gepflanzt wurden.  Nur bei entsprechenden Hinweisen wird dies nachverfolgt. Allerdings ist dann nach Jahren schon kaum mehr eine Nachforderung möglich oder evtl. unverhältnismäßig.

 

Die Ausgleichsmaßnahmen aus der Eingriffsregelung aus den Bauleitverfahren sind in den letzten Jahren durch das Stadtentwicklungsamt sukzessive konsequent abgearbeitet und umgesetzt worden

 

Herr Oberbürgermeister Deffner verweist abschließend auf die knappen personellen Kapazitäten und betont nochmals, dass allen Anzeigen nachgegangen werde.


Beschluss:

 

 

Der Bauausschuss möge beschließen, dass Pflanzgebote und das Verbot versiegelter Flächen eingehalten und kontrolliert werden.