Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Sachstandsbericht Mietobergrenzen im Stadtgebiet Ansbach für die Zeit ab 01.01.2023

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Sitzung:11.10.2022   AfS/002/2022 
Vorlage:  10/007/2022 
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Herr Nießlein berichtet über den aktuellen Sachstand anhand der beigefügten Powerpointpräsentation über die derzeitige aktuelle Entwicklung, das neu geplante Wohngeld-Plus-Gesetz sowie über das geplante Vorgehen der Stadt Ansbach.

 

Anlass des Berichtes sei die drastische Kostensteigerung für Heizmaterial. Der Gesetzgeber versuche darauf zu reagieren, einerseits mit Entlastungspaketen andererseits (die wichtigste Vorschrift) u. a. mit einer mehrmaligen Verlängerung der eigentlich als Übergangsregelung aus Anlass der COVID-19-Pandemie angedachten Regelungen in § 67 SGB II und § 141 SGB XII.

 

Diese Paragraphen regeln, dass der Gesetzgeber vorsieht, dass die tatsächlichen Aufwendungen für Kosten der Unterkunft in vollem Umfang für die Dauer von sechs Monaten übernommen werden. Diese Regelung soll bis 31.12.22 gelten. Diese Vorschrift sei in jedem Einzelfall anzuwenden.

 

Frau Homm-Vogel interessiert die Anzahl der momentanen Wohngeldbezieher sowie die Anzahl der zukünftigen Wohngeldbezieher.

Herr Frosch antwortet, dass derzeit ca. 300 – 350 Haushalte Wohngeld beziehen, wie die Zahl der zukünftigen Wohngeldbezieher aussehe ist noch nicht bekannt. Es müsse mit einer Verdreifachung der Wohngeldbezieher für die Zeit ab dem 01.01.2023 ausgegangen werden.

 

Wohngeld-Plus-Gesetz

Ziel sei eine Ausweitung des anspruchsberechtigten Personenkreises von bundesweit derzeit ca. 600.000 Haushalten auf ca. 2,0 Mio. Haushalte. Dies bedeute grob eine Verdreifachung der anspruchsberechtigten Wohngeldbezieher auch in Ansbach.

Im Bereich des Sozialamtes bedeute dies eine Verdreifachung der Fälle, es werde somit dreimal so viel Personal benötigt.

Die Wohngeldkosten werden zu 50 % vom Bund und zu 50 % vom jeweiligen Bundesland getragen. Die Personalkosten müsse die Stadt übernehmen.

 

Die Stadt Ansbach wechsle zum 01.01.2023 von der bisher angewandten Mietstufe II in die Mietstufe III.

 

Der Bundesrat befasse sich voraussichtlich am 25.11.2022 mit dem Gesetz. Das geplante Inkrafttreten des Gesetzes sei 01.01.2023.

 

Auswirkungen auf das städtische geplante Vorgehen

Das Gesetzgebungsverfahren werde abgewartet, im nächsten Ausschuss für Soziales  erfolge ein neuer Sachstandsbericht.

 

 


Dient zur Kenntnis.