Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Gutachterausschuss für Grundstückswerte -
Entschädigung ehrenamtliche Gutachter

BezeichnungInhalt
Sitzung:17.10.2022   BA/009/2022 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  30/086/2022 

Frau Heinlein informiert das Gremium über den Sachverhalt zur Entschädigung der ehrenamtlichen Gutachter im Gutachterausschuss für Grundstückswerte.

 

Der Gutachterausschuss ist als selbstständiges und unabhängiges Fachgremium gebildet. Seine Mitglieder sollen sachkundig und erfahren sein (vgl. § 192 BauGB).

 

Bei den ehrenamtlichen Mitgliedern des Gutachterausschusses handelt es sich um Fachleute aus den Bereichen Bau- und Immobilienwirtschaft, Bankwesen, Land- und Forstwirtschaft. Aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit und langjährigen Erfahrung verfügen sie über besondere Sachkenntnisse auf dem Gebiet der Grundstückswert-ermittlung.

 

Die ehrenamtlichen Mitglieder im Gutachterausschuss für Grundstückswerte sind für ihre Tätigkeit gemäß § 7 Gutachterausschussverordnung – BayGaV zu entschädigen.

Die nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) geltenden Beträge (derzeit 115,- €/Std. gem. § 9 Abs. 1 und Anlage 1 zu § 9 Abs. 1: lfd. Nr. 7 „Bewertung von Immobilien und Rechten an Immobilien“) dürfen bei der Entschädigung der Gutachter nicht überschritten werden (§ 7 Abs. 2 Satz 2 BayGaV).

 

Den Aufwendungen für die Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder stehen Einnahmen aus dem Bodenrichtwertinformationssystem BORIS BAYERN sowie aus den zu fertigenden Verkehrswertgutachten gegenüber. Die Gebührensätze hierzu wurden kürzlich in der BayGaV neu gefasst und deutlich angehoben

 

Die Höhe der Entschädigung für ehrenamtliche Mitglieder des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Ansbach beträgt seit dem 01.01.2002 je angefangener Stunde 35,- €. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses hat eine Abfrage der Entschädigungssätze durchgeführt, deren Ergebnis in beigefügter Tabelle ersichtlich ist.

 

Die Verwaltung schlägt eine Anpassung der seit 20 Jahren nicht erhöhten Stundensätze auf 50€ je Stunde vor.


Beschluss:

 

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:

 

Die Höhe der Entschädigung für ehrenamtlich tätige Mitglieder im Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Ansbach wird mit Wirkung ab 01.01.2023 auf 50,- Euro je angefangener Stunde festgesetzt.