Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Bauantrag Wohnanlage mit 18 Wohneinheiten
"Am Drechselsgarten Nord"

BezeichnungInhalt
Sitzung:17.10.2022   BA/009/2022 
Beschluss:Dient zur Kenntnis.
Vorlage:  30/085/2022 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Büschl setzt das Gremium über den Bauantrag für eine Wohnanlage mit 18 Wohneinheiten „Am Drechselsgarten Nord“ in Kenntnis und geht kurz auf die Vorgeschichte ein.

 

Für Teilbereiche des ehemaligen Hotels „Am Drechselsgarten“ wurden in Folge von dessen Nutzungsaufgabe vermehrt Anfragen und Anträge zur Bebauung an die Bauverwaltung herangetragen.

 

Zunächst war in Folge eines Eigentumsübergangs in den Jahren 2012/ 2013 die Errichtung eines dreigeschossigen Appartementhauses (Boarding House) mit 30 WE inklusive Tiefgarage im Wesentlichen auf den Fl.Nr. 1431/19 + 1431/20 geplant. Städtebaulich bedenkliche Nutzungskonflikte sowie eine fehlende nachhaltige Entwicklung und Ordnung im betreffenden Gebiet brachten das Vorhaben zum Erliegen.

 

Die Planungsabsichten eines weiteren Bauantrags aus dem Jahr 2021 waren geeignet insbesondere hinsichtlich des Maßes baulicher Nutzung eine Fremdkörperfunktion neben dem bestehenden ehemaligen Hotelkomplex neu zu begründen. Das Einfügen der Baukörper in die Eigenart der näheren Umgebung gem. §34 BauGB konnte nicht festgestellt werden, der Antrag war abzulehnen.

 

Den sich abzeichnenden bodenrechtlich beachtlichen Spannungen sollte mittels aktiver planerischer Steuerung durch Aufstellung eines Bebauungsplanes entgegengewirkt werden. Zur Sicherung der Planung war der Erlass einer Veränderungssperre vorgesehen.

Beide planungsrechtliche Instrumente wurden in der Sitzung des Bauausschusses vom Februar 2022 beraten und zunächst an das Plenum empfehlend beschlossen, die für die folgende Stadtratssitzung vorgesehenen Tagesordnungspunkte wurden abgesetzt.

 

In der Folgezeit fanden nochmalige Abstimmungen mit dem Grundstückseigentümer und dem beauftragten Planer statt. Diese führten zu einem erneuten Bauantrag, der zwischenzeitlich der Unteren Bauaufsichtsbehörde zur bauordnungsrechtlichen Prüfung vorliegt.

 

Herr Büschl informiert mittels einer ausführlichen Präsentation über das Bauvorhaben.

 

Bebaut werde eine Grundstücksfläche von etwas über 3000 m² mit vier Einzelbaukörpern mit jeweils maximal ca. 200 m² Grundfläche. Die einzelnen Gebäude werden durch Treppengänge miteinander verbunden und umfassen 2 Vollgeschosse und ein weiteres zurückgesetztes 3. Obergeschoss. Das Bauvolumen der Baukörper füge sich in die nähere Umgebung ein, die Höhen und Grundflächen entsprechen dem Rahmen nach § 34 BauGB, ein Stellplatzplan liege vor und es bestehe der Bedarf eines Spielplatzes (Realherstellung beabsichtigt).

 

Aus dem Gremium wird

 

  • die Verwaltung für die Geduld der zahlreichen Abstimmungsgespräche mit dem Eigentümer und Planer gelobt.
  • angefragt, warum die Pläne nicht mit der Sitzungsvorlage versandt wurden.
  • nachgefragt, ob bereits in der Vergangenheit ein Gremiumsbeschluss gefasst wurde.
  • darum gebeten, ein Pflanzgebot im Bauantrag festzusetzen.
  • angeregt, keinen zusätzlichen Spielplatz auf dem Grundstück zu erstellen, sondern wegen des nahe vorhandenen Spielplatzes Am Bismarckturm die Möglichkeit der Ablöse zu nutzen.

 

Herr Büschl erklärt, dass der Sachverhalt dem Gremium zur Kenntnisnahme und nicht zur Beschlussfassung vorgestellt werde. In der Vergangenheit lag eine Empfehlung des Bauausschusses über die Aufstellung eines Bebauungsplanes vor, der Tagesordnungspunkt wurde aber in der Sitzung des Stadtrates abgesetzt, es wurde somit kein Beschluss zur Einleitung des Verfahrens gefasst. Die Festsetzung eines Pflanzgebotes sei nur mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes möglich. Natürlich sei eine Kontrolle der Grünflächen möglich, aber evtl. Jahre spätere Änderungen seien nicht zu überwachen.

 

Herr Oberbürgermeister Deffner ergänzt, dass auch er es als zweckmäßig ansehe, den gut ausgestatteten Spielplatz Am Bismarckturm zu nutzen und auf die Schaffung eines neuen kleinen Spielplatzes zugunsten der Ablöse zu verzichten.