Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Erweiterung KiTa TIZ Kids im Technologiezentrum - Grundsatzbeschluss

BezeichnungInhalt
Sitzung:17.10.2022   BA/009/2022 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  31/117/2022 

Herr Dr. Simons erläutert den Sachverhalt für einen Grundsatzbeschluss zur Erweiterung der Kindertagesstätte TIZ Kids im Technologiezentrum ausführlich mittels einer Präsentation.

 

Nach dem KiTa-Konzept der Stadt Ansbach besteht nach der Inbetriebnahme der zur Zeit laufenden baulichen Erweiterungen der Kindertagesstätten Elpersdorf und Brodswinden weiterhin Bedarf an zusätzlichen Plätzen. Dieser wird laut Amt für Familie und Jugend als zuständige Stelle für die Betriebsgenehmigungen der nicht durch die Stadt selbst betriebenen Einrichtungen auf 5 Kindergarten-/Kleinkindgruppen und 5 Krippengruppen geschätzt.

 

Ziel ist, eine Anzahl von 5 Kindergarten-/Kleinkindgruppen und 5 Krippengruppen Gruppen dauerhaft einzurichten.

 

Nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz ist das Angebot von Betreuungsplätzen nicht innerhalb des jeweiligen Stadtteils, sondern nur innerhalb der Gebietskörperschaft selbst zur Verfügung zu stellen. Insofern war zu klären, auf welche Weise dies auf wirtschaftliche Weise möglich ist.

 

In den letzten Jahren wurde der Neubau der KiTa Pfaffengreuth und die Erweiterung der KiTa Kunterbunt fertiggestellt. Die Erweiterungsmaßnahmen Elpersdorf und Brodswinden wurden begonnen und gehen im laufenden Jahr in Betrieb. In diesen Einrichtungen werden 2023 insgesamt 1 Kindergartengruppe(n) und 2 Krippengruppen geschaffen. Der Bedarf ist damit noch nicht gedeckt.

 

Bevor ein weiterer Neubau, z. B. die KiTa Albert-Schweizer-Straße, begonnen wird, macht es Sinn, Erweiterungspotenziale bei vorhandenen KiTas zu suchen. Dies trägt einerseits zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit des jeweiligen Betriebs bei. Auch sinken mit der steigenden Anzahl von Gruppen je Einrichtung die Erstellungskosten je Gruppe.

 

Da eine direkte räumlich zugeordnete Bedarfserfüllung nicht vorgegeben ist, liegt der Ausbau einer leerstehenden Fläche im Erdgeschoss des TIZ nahe, um auch personelle Synergieeffekte zur bereits bestehenden Einrichtung nutzen zu können. Daneben ist das Gebäudevolumen im Baustandard eines Industriebaus vorhanden und braucht nur in seiner Außenhaut angepasst und in seiner Innenstruktur ausgebaut werden.

 

Als Erweiterung der bereits bestehenden KiTa TIZ Kids wird für die Baumaßnahme bei der Regierung von Mittelfranken ein Förderantrag gestellt. Dieser Antrag enthält auch Nachbesserungsmaßnahmen in der KiTa TIZ Kids I, die 2019 im Erdgeschoss des TIZ provisorisch hergerichtet wurde, um deren Bestand aufgrund des Bedarfes nunmehr dauerhaft abzusichern. Die Verwaltung rechnet insgesamt mit einem Fördervolumen gem. § 28 BayKiBiG in Höhe von 1.000.000,- €.

 

Einsparpotential in Höhe von 86.453,50 € bestehe bei einem Verzicht auf Erneuerung der Fenster zum Innenhof und bei Verzicht einer Lüftungsanlage.

 

Aus dem Gremium wird

 

  • der Grundsatzbeschluss befürwortet und darum gebeten, nicht an „falscher Stelle“ zu sparen.
  • sich für eine Erneuerung der Fenster zum Innenhof und eine Lüftungsanlage ausgesprochen.
  • in Frage gestellt, ob sich eine KiTa mit den anderen Mietern in einem Verwaltungsgebäude verträgt.
  • angefragt, ob eine Kooperation mit der KiTa Klinifanten im Klinikum möglich ist.
  • angeregt, die Möglichkeit von Lehmwänden in Betracht zu ziehen, um einen höheren Behaglichkeitsgrad zu ermöglichen.

 

Herr Oberbürgermeister Deffner führt aus, dass die Rechtsprechung Kinderlärm nicht als Lärm im Sinne des Immissionsschutzes betrachtet.

 

Herr Dr. Simons pflichtet dem bei und berichtet von bisherigen positiven Eindrücken.

 

Frau Stadträtin Vogel erklärt, dass die KiTa Klinifanten ein Betriebskindergarten sei und ihres Wissens nur eine Kinderkrippe umfasse.

 

Herr Dr. Simons führt weiterhin aus, dass die bestehenden Heizkörper nicht für eine KiTa ausgelegt seien, daher plane die Verwaltung eine Fußbodenheizung. Durch die große Raumhöhe sollte es keine Lüftungsschwierigkeiten geben, der Schallschutz muss jedoch gewährleistet sein. Der Fußbodenaufbau erfolge neu und werde nach unten gedämmt.

 

Herr Büschl ergänzt, dass zur baulichen Umsetzung des KiTa-Konzeptes ein guter Weg mit allen Beteiligten gegangen werde. Die Energiekrise fördere jedoch auch ein Neudenken der bisherigen technisch oft überfrachteten Lösungen und einen radikalen Umbruch zugunsten einfacheren Bauens, was aufgrund der vorhandenen Vorschriftendichte besondere Herausforderungen darstelle. Es sind zunehmend einfachere Lösungen gefragt, als der Glaube, alles mit Gebäudetechnik in den Griff bekommen zu wollen. Er verstehe nicht, wieso z.B. Schulräume im Bestand mit früher deutlich höheren Klassenstärken nicht mehr natürlich gelüftet werden sollen. Schließlich sind auch die Wartungs- und Folgekosten noch viel stärker zu würdigen.

 

Aus dem Gremium wird weiterhin

 

  • um einen Schallschutz für die Mieter im Obergeschoss gebeten.
  • nach Fördermitteln für die Fenstererneuerung gefragt.

 

Herr Dr. Simons berichtet, dass mögliche Fördermittel nur für die Kindertagesstätte gewährt werden, dies gelte auch für die Fenster im Erdgeschoss der KiTa, nicht aber für die darüber liegenden Fensterflächen.

 

Herr Oberbürgermeister Deffner erklärt, dass ein Antrag für eine Fenstererneuerung im gesamten Gebäude Inhalt der HH-Beratungen sein könne.

 

Aus dem Gremium wird nochmals um Prüfung von Fördermöglichkeiten für Energiemaßnahmen und zur Energieeinsparung gebeten.

 

Herr Dr. Simons sagt eine Prüfung zu.


Beschluss:

 

 

Der Bauausschuss nimmt den Bedarf von 10 Betreuungsgruppen zur Kenntnis und empfiehlt dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss die Erweiterung des Kindergartens TIZ Kids um zwei Gruppen zur Weiterempfehlung an den Stadtrat als folgend aufgeführter Grundsatzbeschluss:

 

Der städtische Kindergarten TIZ Kids soll gemäß der in Anlage 1 dargestellten und auf der Grundlage des Raumprogramms der Anlage 2 erarbeiteten Vorplanung erweitert werden. Die Verwaltung wird beauftragt, aus dieser Vorplanung eine Entwurfsplanung mit Kostenermittlung zu erstellen, welche die Grundlage für einen Förderantrag darstellt.

 

Für die Planung zunächst bis Leistungsphase 4 werden für das laufende Haushaltsjahr 2022 65.000 € außerplanmäßig bereitgestellt. Die Mittelbereitstellung ist zwingend notwendig, um den Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung zu gewährleisten. Die Deckung hat im Rahmen der Jahresrechnung zu erfolgen.

 

Anlage 1:

 

 

Anlage 2: