Tagesordnungspunkt

TOP Ö 10: Zuschuss zur Sanierung des Aquella

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Sitzung:28.09.2022   SR/008/2022 
Beschluss:Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 32, Nein: 5
Vorlage:  40/091/2022 

Herr Jakobs berichtet, dass die Sanierung bedingt durch das Alter der Becken ist. Das Wasser tritt in den Beton ein und wird auf Dauer schädigend sein. Außerdem ergeben sich dadurch auch hygienische Probleme und bei der derzeitiger Beckenstruktur habe man hohe Verluste hinsichtlich der Energetik.

 

Es sind drei Varianten denkbar sind:

 

Variante 1: Beibehaltung der Beckenstruktur und Austausch der Fliesen und sämtlicher Pumpenanlagen.

 

Variante 2: Edelstahlbecken (wo noch nicht vorhanden). Abtrennung des Außenbeckens vom Innenbecken um Energie einzusparen. Unterbringung der Kinderbecken in einem Anbau. Diese Variante wird trotz der Kosten von 17,5 Mio. € vorgeschlagen

 

Variante 3: Abriss des Erlebnisbereichs. Erhalt der beiden Edelstahl-Schwimmbecken. Aber auch hier liegen die Kosten bereits im zweistelligen Millionenbereich.

 

Herr Jakobs berichtet, dass die ABuV folgendes zum Zustand mitgeteilt habe:

 

Zustand der Pumpen:    

-     Austausch der Pumpen für Heizungs- und Sanitäranlagen und einzelner Pumpenköpfe erfolgte im Rahmen der Sanierung 2009.

-     Sämtliche Gehäuse und Regelungen der Großpumpen, sowie die gesamte Hydraulik der Badewassertechnik inkl. Filteranlagen stammen aus der Bauzeit 1989.

-     Für einen energetisch optimalen Betrieb ist die Abstimmung der Pumpen, Filter und hydraulischen Gegebenheiten notwendig.

 

Zustand der Fliesen:

-    Austausch der Fliesen in den Bereichen Eingang, Umkleide und obere Schwimmhalle (Schwimmer- und Lehrschwimmbecken) erfolgte im Rahmen der Sanierung 2019. Nicht ausgetauscht wurden die Fliesen in Wellenbecken, Attraktionsbecken, Außenbecken inkl. Umgriff.

 

Deckung Wärmebedarf:

-    aktuell mit Biomethan-BHKW (derzeit gültige EEG-Vergütung)

-    die Überlegungen nach einer oberflächennahen Geothermie (Erdwärme) ist negativ zu beurteilen, da hierfür eine Fläche von 5 – 8 Fußballfelder (68m x 105 m) benötigt würde.

 

Zum Schluss informiert Herr Jakobs noch über die beiden möglichen Förderprogramme: Bei Variante 2 könne man eine maximale Förderhöhe von 6 Mio. € erhalten. Bei Variante 1 gebe es zwar eine Förderhöhe von max. 8 Mio. €, die förderfähigen Kosten können aber voraussichtlich nicht erreicht werden.

 

Daher wird die Variante 2, trotz der höheren Kosten von 17,5 Mio. €, zur Abstimmung vorgeschlagen.


Beschluss entsprechend der Empfehlung des HFWA vom 20.09.2022:

 

Die Sanierung in der Variante 2 (Edelstahlbecken) wird als bevorzugte Alternative angesehen.

 

Zur Aquella-Sanierung – Becken/-umgänge – gewährt die Stadt Ansbach einen Netto-Baukostenzuschuss von höchstmöglich 3,00 Mio. €, verteilt auf drei Jahre (2023-2025), unter der Voraussetzung einer gesicherten Zuwendung durch Bund oder Freistaat.

 

Der Zuschuss von Bund und Freistaat erhöht die städtische Förderung entsprechend. Die Stadt Ansbach wird hierfür alle notwendigen Zuwendungsanträge stellen.

 

Im Haushalt 2023 sowie in der zugehörigen Finanzplanung sind entsprechende Beträge verbindlich einzuplanen.