Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 28.09.2022 SR/008/2022 |
Beschluss: | Mehrheitlich beschlossen. |
Abstimmung: | Ja: 32, Nein: 5 |
Vorlage: | 40/091/2022 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 274 KB | ||
Variante 1 2 MB | ||
Variante 2 2 MB |
Herr Jakobs
berichtet, dass die Sanierung bedingt durch das Alter der Becken ist. Das Wasser
tritt in den Beton ein und wird auf Dauer schädigend sein. Außerdem ergeben
sich dadurch auch hygienische Probleme und bei der derzeitiger Beckenstruktur habe
man hohe Verluste hinsichtlich der Energetik.
Es sind drei
Varianten denkbar sind:
Variante 1: Beibehaltung der Beckenstruktur und
Austausch der Fliesen und sämtlicher Pumpenanlagen.
Variante 2: Edelstahlbecken (wo noch nicht vorhanden). Abtrennung
des Außenbeckens vom Innenbecken um Energie einzusparen. Unterbringung der Kinderbecken
in einem Anbau. Diese Variante wird trotz der Kosten von 17,5 Mio. €
vorgeschlagen
Variante 3: Abriss des Erlebnisbereichs. Erhalt der
beiden Edelstahl-Schwimmbecken. Aber auch hier liegen die Kosten bereits im
zweistelligen Millionenbereich.
Herr Jakobs
berichtet, dass die ABuV folgendes zum Zustand mitgeteilt habe:
Zustand der
Pumpen:
-
Austausch
der Pumpen für Heizungs- und Sanitäranlagen und einzelner Pumpenköpfe erfolgte im
Rahmen der Sanierung 2009.
-
Sämtliche
Gehäuse und Regelungen der Großpumpen, sowie die gesamte Hydraulik der Badewassertechnik
inkl. Filteranlagen stammen aus der Bauzeit 1989.
-
Für
einen energetisch optimalen Betrieb ist die Abstimmung der Pumpen, Filter und
hydraulischen Gegebenheiten notwendig.
Zustand der
Fliesen:
-
Austausch
der Fliesen in den Bereichen Eingang, Umkleide und obere Schwimmhalle (Schwimmer-
und Lehrschwimmbecken) erfolgte im Rahmen der Sanierung 2019. Nicht
ausgetauscht wurden die Fliesen in Wellenbecken, Attraktionsbecken, Außenbecken
inkl. Umgriff.
Deckung
Wärmebedarf:
-
aktuell
mit Biomethan-BHKW (derzeit gültige EEG-Vergütung)
-
die Überlegungen
nach einer oberflächennahen Geothermie (Erdwärme) ist negativ zu beurteilen, da
hierfür eine Fläche von 5 – 8 Fußballfelder (68m x 105 m) benötigt würde.
Zum Schluss
informiert Herr Jakobs noch über die beiden möglichen Förderprogramme: Bei
Variante 2 könne man eine maximale Förderhöhe von 6 Mio. € erhalten. Bei
Variante 1 gebe es zwar eine Förderhöhe von max. 8 Mio. €, die förderfähigen
Kosten können aber voraussichtlich nicht erreicht werden.
Daher wird die
Variante 2, trotz der höheren Kosten von 17,5 Mio. €, zur Abstimmung
vorgeschlagen.
Beschluss
entsprechend der Empfehlung des HFWA vom 20.09.2022:
Die Sanierung in der Variante 2 (Edelstahlbecken) wird
als bevorzugte Alternative angesehen.
Zur Aquella-Sanierung – Becken/-umgänge – gewährt
die Stadt Ansbach einen Netto-Baukostenzuschuss von höchstmöglich 3,00 Mio. €,
verteilt auf drei Jahre (2023-2025), unter der Voraussetzung einer gesicherten
Zuwendung durch Bund oder Freistaat.
Der Zuschuss von Bund und Freistaat erhöht die
städtische Förderung entsprechend. Die Stadt Ansbach wird hierfür alle
notwendigen Zuwendungsanträge stellen.
Im Haushalt 2023 sowie in der zugehörigen
Finanzplanung sind entsprechende Beträge verbindlich einzuplanen.