Tagesordnungspunkt

TOP Ö 13: Zuschuss zur Sanierung des Aquella

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Sitzung:20.09.2022   HFWA/008/2022 
Beschluss:Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1
Vorlage:  40/091/2022 

Herr Jakobs teilt mit, dass die Ansbacher Bäder und Verkehrs GmbH (ABUV) beabsichtigt, das Hallenbad Aquella umfangreich zu sanieren/modernisieren. Bis auf das bereits sanierte Schwimmerbecken und das Lehrschwimmbecken in Edelstahlmaterial ist die komplette Schwimmhalle seitens ABUV untersucht worden. Ursache für die erforderliche Sanierungsuntersuchung sind zum einen erhebliche energetische Verluste sowie zum anderen bestehende Wasserverluste durch Undichtigkeiten im Bereich der Becken und Beckenumgangsbereiche. Fokus liegt auf der inzwischen abgeschriebenen Pumpentechnik und der sich derzeit nicht abdeckbaren Wasserflächen im Außenbereich.

 

Der Aufsichtsrat der Ansbacher Bäder und Verkehrs GmbH hat die Sanierungsmaßnahme mit einem Investitionsvolumen von rd. 16 Mio. € für die drei Jahre 2023, 2024 und 2025 vorgesehen. Inzwischen liegen die Kosten bei geschätzt netto 17,5 Mio. €.

 

Im Zuge der Konzeptstudie sind verschiedene Sanierungsvarianten untersucht worden. Unter anderem die Variante 2 mit neuen Edelstahlbecken, diese ist mit nicht unerheblichen Energieeinspareffekten und weiteren verringerten Kosten für Reinigung etc. vorgesehen. Diese Variante ist mit rund 1,5 Mio. € teurer als ein Austausch der Fliesen unter Beinhaltung der gegebenen Gestaltung im Beckenbereich (Variante 1).

 

Nach ersten Vorabsprachen mit der Regierung von Mittelfranken und der ABUV kommt eine Förderung nach FAG nicht in Frage, da eine hierfür erforderliche Ausweitung der Schulschwimmkapazitäten als nicht möglich angesehen wird. Für andere mögliche Förderprogramme wie „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend u. Kultur“ (Bund) und „Verbesserung der Energieeffizienz und die Reduzierung von Treibhausgasemissionen in kommunalen Infrastrukturen“ (Freistaat) sollten die Anträge zeitnah gestellt werden. Hier könnten nach ersten Einschätzungen bis zu 8 Mio. € Fördermittel eingeworben werden – dies jedoch voraussichtlich nur für die Variante 1. Voraussichtlich werden in der Variante 2 höchstens 6,00 Mio. € aus dem Förderprogramm des Bundes eingeworben werden. Es sollen zunächst Anträge für beide Förderprogramme gestellt werden.

 

a)         Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend u. Kultur“

            zuwendungsfähige Kosten netto                                                   15,75 Mio. €        

            davon maximale Förderung (45%) nach Bundesprogramm         max. 6,00 Mio. €

 

ALTERNATIV

 

b)         „Verbesserung der Energieeffizienz und die Reduzierung von Treibhausgasemissionen in kommunalen Infrastrukturen“

 

Gesamtkosten Projekt (netto)

         17,50 Mio. €

davon zuwendungsfähige Kosten (netto)

10,00 Mio. €

davon maximale Förderung max. 80 %

8,00 Mio. €

 

Die Anträge sollen bis 23.09. bzw. bis 28.10.2022 eingereicht werden.

 

Zur Nutzung dieser staatlichen Fördermöglichkeit, muss die Stadt Ansbach einen entsprechenden Baukostenzuschuss an die Bäder und Verkehrs GmbH beschließen (min. 10%). Da staatliche Fördermittel frühestens im Jahr 2023 fließen, sollte der Baukostenzuschuss auf die Jahre 2023 – 2025 entsprechend dem voraussichtlichen Eingang der Fördermittel verteilt werden.

 

In der Haushalts-/Finanzplanung sind zunächst städtische Netto-Anteile in Höhe von 2023 (0,50 Mio. €), 2024 (1,25 Mio. €) und 2025 (1,25 Mio. €) vorzusehen.

 

Als weitere Variante 3 wurde eine Verkleinerung um den Erlebnisbereich überlegt.

 

Ein Teilabriss mit Verkleinerung auf den Schwimmerbereich wird aus folgenden Gründen als für nicht sinnvoll eingeschätzt:

 

  • Die grundsätzliche Machbarkeit eines derart umfangreichen Teilabbruchs müsste vorab sowohl genau tragwerksplanerisch, haustechnisch und architektonisch untersucht werden.

 

  • Da aufgrund der heterogenen Struktur des Untergeschoßes statisch eine nicht logisch trennbare Verzahnung unter dem Sauna-Umkleidebereich erwartet werden muss, wäre der bereits teilsanierte Saunabereich vom Abbruch betroffen. Der singulär stehende Saunabereich kann in seiner dann bestehenden Form nicht betrieben werden.

 

  • Eine Trennung der vorhandenen Lüftungs- und Heizungstechnik, welche bereits teilsaniert wurde, erscheint im Hinblick auf Dimensionierung und weiteren Betrieb als kaum möglich.

 

  • Der an den Urbestand angebaute Gebäudeteil mit Kinderbecken kann nicht erhalten werden.

 

  • Der Eingangsbereich ist bei diesem groben Bestandseingriff nicht haltbar, d.h. dieser muss neu errichtet werden.

 

  • Ein Abbruch im laufenden Betrieb ist nicht möglich, mindestens 2-jährige Schließung muss vorgesehen werden.

 

  • Zuletzt werden nicht unerhebliche Einsparungen bei Energie- und Personalkosten erwartet, die Abrisskosten werden jedoch nach einer ersten Abschätzung (ausdrücklich keine Kostenkalkulation) vermutlich rund 15 Mio. € betragen. Die Förderung hierauf könnte rund 4 Mio. € betragen.

 

  • Zu beachten ist jedoch, dass ein Abbruch unmittelbare Abschreibungen nach sich ziehen würde und im Rahmen des ÖDA zeitnah einer höheren Kapitaleinlage in die AVVH bedürfen würde. In Summe wird hier von rund 300 – 500 T € Ergebnisverschlechterung ausgegangen, die 2024f. den kommunalen Haushalt beträfen.

Beschluss:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:

 

Die Sanierung in der Variante 2 (Edelstahlbecken) wird als bevorzugte Alternative angesehen.

 

Zur Aquella-Sanierung – Becken/-umgänge – gewährt die Stadt Ansbach einen Netto-Baukostenzuschuss von höchstmöglich 3,00 Mio. €, verteilt auf drei Jahre (2023-2025), unter der Voraussetzung einer gesicherten Zuwendung durch Bund oder Freistaat.

 

Der Zuschuss von Bund und Freistaat erhöht die städtische Förderung entsprechend. Die Stadt Ansbach wird hierfür alle notwendigen Zuwendungsanträge stellen.

 

Im Haushalt 2023 sowie in der zugehörigen Finanzplanung sind entsprechende Beträge verbindlich einzuplanen.