Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 20.09.2022 HFWA/008/2022 |
Beschluss: | Mehrheitlich beschlossen. |
Abstimmung: | Ja: 15, Nein: 1 |
Vorlage: | 40/091/2022 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 274 KB | ||
Variante 1 2 MB | ||
Variante 2 2 MB |
Herr Jakobs teilt mit, dass
die Ansbacher Bäder und Verkehrs GmbH (ABUV) beabsichtigt, das Hallenbad
Aquella umfangreich zu sanieren/modernisieren. Bis auf das bereits sanierte
Schwimmerbecken und das Lehrschwimmbecken in Edelstahlmaterial ist die
komplette Schwimmhalle seitens ABUV untersucht worden. Ursache für die
erforderliche Sanierungsuntersuchung sind zum einen erhebliche energetische
Verluste sowie zum anderen bestehende Wasserverluste durch Undichtigkeiten im
Bereich der Becken und Beckenumgangsbereiche. Fokus liegt auf der inzwischen
abgeschriebenen Pumpentechnik und der sich derzeit nicht abdeckbaren Wasserflächen
im Außenbereich.
Der Aufsichtsrat der
Ansbacher Bäder und Verkehrs GmbH hat die Sanierungsmaßnahme mit einem
Investitionsvolumen von rd. 16 Mio. € für die drei Jahre 2023, 2024 und 2025
vorgesehen. Inzwischen liegen die Kosten bei geschätzt netto 17,5 Mio. €.
Im Zuge der Konzeptstudie
sind verschiedene Sanierungsvarianten untersucht worden. Unter anderem die
Variante 2 mit neuen Edelstahlbecken, diese ist mit nicht unerheblichen
Energieeinspareffekten und weiteren verringerten Kosten für Reinigung etc. vorgesehen.
Diese Variante ist mit rund 1,5 Mio. € teurer als ein Austausch der Fliesen
unter Beinhaltung der gegebenen Gestaltung im Beckenbereich (Variante 1).
Nach ersten Vorabsprachen
mit der Regierung von Mittelfranken und der ABUV kommt eine Förderung nach FAG
nicht in Frage, da eine hierfür erforderliche Ausweitung der
Schulschwimmkapazitäten als nicht möglich angesehen wird. Für andere mögliche
Förderprogramme wie „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport,
Jugend u. Kultur“ (Bund) und „Verbesserung der Energieeffizienz und die
Reduzierung von Treibhausgasemissionen in kommunalen Infrastrukturen“
(Freistaat) sollten die Anträge zeitnah gestellt werden. Hier könnten nach
ersten Einschätzungen bis zu 8 Mio. € Fördermittel eingeworben werden – dies
jedoch voraussichtlich nur für die Variante 1. Voraussichtlich werden
in der Variante 2 höchstens 6,00 Mio. € aus dem Förderprogramm des Bundes
eingeworben werden. Es sollen zunächst Anträge für beide Förderprogramme
gestellt werden.
a) Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in
den Bereichen Sport, Jugend u. Kultur“ zuwendungsfähige Kosten netto 15,75
Mio. € davon maximale Förderung (45%)
nach Bundesprogramm max. 6,00 Mio. € |
ALTERNATIV
b) „Verbesserung der Energieeffizienz und die Reduzierung von
Treibhausgasemissionen in kommunalen Infrastrukturen“
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Die Anträge sollen bis
23.09. bzw. bis 28.10.2022 eingereicht werden.
Zur Nutzung dieser
staatlichen Fördermöglichkeit, muss die Stadt Ansbach einen entsprechenden
Baukostenzuschuss an die Bäder und Verkehrs GmbH beschließen (min. 10%). Da
staatliche Fördermittel frühestens im Jahr 2023 fließen, sollte der
Baukostenzuschuss auf die Jahre 2023 – 2025 entsprechend dem voraussichtlichen
Eingang der Fördermittel verteilt werden.
In der
Haushalts-/Finanzplanung sind zunächst städtische Netto-Anteile in Höhe von
2023 (0,50 Mio. €), 2024 (1,25 Mio. €) und 2025 (1,25 Mio. €) vorzusehen.
Als weitere Variante
3 wurde eine Verkleinerung um den Erlebnisbereich überlegt.
Ein Teilabriss mit Verkleinerung auf den Schwimmerbereich wird aus folgenden Gründen als für nicht sinnvoll eingeschätzt:
Beschluss:
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:
Die Sanierung in der
Variante 2 (Edelstahlbecken) wird als bevorzugte Alternative angesehen.
Zur
Aquella-Sanierung – Becken/-umgänge – gewährt die Stadt Ansbach einen Netto-Baukostenzuschuss
von höchstmöglich 3,00 Mio. €, verteilt auf drei Jahre (2023-2025), unter der
Voraussetzung einer gesicherten Zuwendung durch Bund oder Freistaat.
Der Zuschuss von
Bund und Freistaat erhöht die städtische Förderung entsprechend. Die Stadt
Ansbach wird hierfür alle notwendigen Zuwendungsanträge stellen.
Im Haushalt 2023 sowie in der zugehörigen Finanzplanung sind entsprechende Beträge verbindlich einzuplanen.