Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 28.09.2022 SR/008/2022 |
Beschluss: | Mehrheitlich beschlossen. |
Abstimmung: | Ja: 36, Nein: 3 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Frau Heinlein stellt die Pläne westlich des THG vor.
Herr Jakobs erläutert, dass die Mittel eingeworben werden können. Allerdings müsse man dafür heute den Beschluss fassen, da die Frist für den Zuwendungsantrag am 30.09.2022 auslaufe.
Herr Forstmeier beantragt über den Punkt 4 „Grillplatz“ gesondert abzustimmen. Er appelliert, diesen Punkt zugunsten eines besseren Standortes abzulehnen.
Beschluss entsprechend
der Empfehlungen des BA vom 19.09.2022 und des HFWA vom 20.09.2022:
1. Durchführungsbeschluss Skateanlage:
Der Vorentwurfsplanung des Büros LNDSKT für die neue Skateanlage mit einer
Rollfläche von 600m² mit der Kostenschätzung i.H. von 383.243,43€ wird
zugestimmt. Die Unterlagen sollen Grundlage für den Zuwendungsantrag sein. Die
Verwaltung wird beauftragt, den Zuwendungsantrag fristgerecht zum 30.09.2022
bei der Regierung von Mittelfranken zu stellen. Etwaige Änderungen, die sich im
Zuge des zweiten Workshops mit den Interessensvertretern der Szene innerhalb
des Kostenrahmens ergeben, sollen nachgereicht werden.
2. Finanzierungsbeschluss Skateanlage: Der sich gemäß Kostenschätzung in Höhe von 469.388€ (Baukosten und Baunebenkosten) gegenüber der bisherigen Finanzierung (300.000) ergebende Mittelbedarf in Höhe von 169.388€ wird durch verbindliche Bereitstellung im Haushalt 2023 befriedigt. Die Mittelbereitstellung erfolgt auch über die eingegangenen und einzugehenden Ablösesummen aus der Kinderspielplatzsatzung.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungsleistungen der Leistungsphasen 3 – 8 an das Büro LNDSKT zu vergeben.
5. Auf die Planung und Realisierung einer WC-Anlage wird aufgrund der hohen Kosten für die äußere Erschließung (Wasserver- und Abwasserentsorgung) bis auf Weiteres verzichtet.
Einstimmig
beschlossen.
4. Auftrag und
Finanzierung Grillplatz: Die Verwaltung wird beauftragt, einen öffentlichen Grillplatz, an der Stelle
des in der Planung vorgesehenen Platzhalters planerisch ausarbeiten zu lassen.
Die Grillstellennutzung soll über eine Platzvergabe an verantwortliche Personen
geregelt werden. An dieser Vorgabe soll sich die weitere Planung orientieren.
Hierfür werden Mittel in Höhe von 50.000€ verbindlich in den HH 2023
eingeplant.