Tagesordnungspunkt

TOP Ö 9: Neubau Skatepark westl. THG Finanzierung und Baubeschluss
a) Vorentwurf Skatepark - Zuwendungsverfahren
b) Vorentwurf Grillplatz
c) WC-Anlage

BezeichnungInhalt
Sitzung:28.09.2022   SR/008/2022 
Beschluss:Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 36, Nein: 3
DokumenttypBezeichnungAktionen

Frau Heinlein stellt die Pläne westlich des THG vor.

 

Herr Jakobs erläutert, dass die Mittel eingeworben werden können. Allerdings müsse man dafür heute den Beschluss fassen, da die Frist für den Zuwendungsantrag am 30.09.2022 auslaufe.

 

Herr Forstmeier beantragt über den Punkt 4 „Grillplatz“ gesondert abzustimmen. Er appelliert, diesen Punkt zugunsten eines besseren Standortes abzulehnen.


Beschluss entsprechend der Empfehlungen des BA vom 19.09.2022 und des HFWA vom 20.09.2022:

 


1. Durchführungsbeschluss Skateanlage: Der Vorentwurfsplanung des Büros LNDSKT für die neue Skateanlage mit einer Rollfläche von 600m² mit der Kostenschätzung i.H. von 383.243,43€ wird zugestimmt. Die Unterlagen sollen Grundlage für den Zuwendungsantrag sein. Die Verwaltung wird beauftragt, den Zuwendungsantrag fristgerecht zum 30.09.2022 bei der Regierung von Mittelfranken zu stellen. Etwaige Änderungen, die sich im Zuge des zweiten Workshops mit den Interessensvertretern der Szene innerhalb des Kostenrahmens ergeben, sollen nachgereicht werden.

 

2. Finanzierungsbeschluss Skateanlage:  Der sich gemäß Kostenschätzung in Höhe von 469.388€ (Baukosten und Baunebenkosten) gegenüber der bisherigen Finanzierung (300.000) ergebende Mittelbedarf in Höhe von 169.388€ wird durch verbindliche Bereitstellung im Haushalt 2023 befriedigt. Die Mittelbereitstellung erfolgt auch über die eingegangenen und einzugehenden Ablösesummen aus der Kinderspielplatzsatzung.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungsleistungen der Leistungsphasen 3 – 8 an das Büro LNDSKT zu vergeben.

 

5. Auf die Planung und Realisierung einer WC-Anlage wird aufgrund der hohen Kosten für die äußere Erschließung (Wasserver- und Abwasserentsorgung) bis auf Weiteres verzichtet.

 

Einstimmig beschlossen.

 

 

4. Auftrag und Finanzierung Grillplatz: Die Verwaltung wird beauftragt, einen öffentlichen Grillplatz, an der Stelle des in der Planung vorgesehenen Platzhalters planerisch ausarbeiten zu lassen. Die Grillstellennutzung soll über eine Platzvergabe an verantwortliche Personen geregelt werden. An dieser Vorgabe soll sich die weitere Planung orientieren. Hierfür werden Mittel in Höhe von 50.000€ verbindlich in den HH 2023 eingeplant.