Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 28.09.2022 SR/008/2022 |
Beschluss: | Mehrheitlich beschlossen. |
Abstimmung: | Ja: 32, Nein: 2 |
Vorlage: | 40/085/2022 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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220927_SPD_Antrag_Theater_WP 56 KB | ||
gemeinsamer Antrag z. Theater v. 22.09.2022 18 KB | ||
Vorlage 292 KB |
Herr Porzner ist von
Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Herr Jakobs
berichtet, dass zwei weitere Anträge eingegangen seien:
Der Antrag von CSU,
BAP, Freie Wähler/Die Ansbacher lautet
-
Der von
der Stadt gewährte Betriebskostenzuschuss für das Jahr 2023 beträgt höchstens
1.065.800.- Euro (incl. Betrieb Puppentheater)
-
Zusätzlich
zum Betriebskostenzuschuss wird dem Theater im Jahr 2023 eine Einmalzahlung in
Höhe von 35.000 Euro gewährt.
-
Der
Bilanzgewinn aus dem Jahr 2020 in Höhe von 41.226,20 ist an die Stadt Ansbach
zurückzuzahlen, sofern die Genossenschaft das Kurzarbeitergeld und die
Corona-Hilfen nicht zurückzahlen musste (Auflösung der Rückstellung).
-
Dieser
Bilanzgewinn wird gegebenenfalls mit der Einmalzahlung verrechnet.
-
Für das
Jahr 2024 stellt die Stadt Ansbach in Aussicht, dass der Betriebskostenzuschuss
im Wirtschaftsplan dieses Jahres mit einer Steigerung von 2% (1.087.000 Euro)
anerkannt wird.
-
Der
Investitionszuschuss wird für das Jahr 2023 auf 31.000 Euro festgesetzt.
-
Die
städtische Verwaltung wird beauftragt mit der Genossenschaft über eine
deutliche Reduzierung des Betriebskostenzuschusses ab dem Jahr 2025 zu
verhandeln.
Der Antrag von der
SPD lautet
Herr Jakobs
berichtet, dass die Verwaltung sich dem Beschlussvorschlag von CSU, BAP, Freie
Wähler/Die Ansbacher mit einer Änderung, die mit Herrn Hüttinger abgesprochen
wurde, anschließen könne. Die ursprünglichen Beschlussvorschläge der Verwaltung
sind daher hinfällig. Der Beschlussvorschlag von CSU, BAP, Freie Wähler/Die
Ansbacher laute nun:
Der von der Stadt gewährte laufende
Betriebskostenzuschuss für das Jahr 2023 beträgt höchstens 1.065.800.- Euro
(incl. Betrieb Puppentheater).
Ergänzend wird im Jahr 2023 ein einmaliger
Zuschuss in Höhe von 35.000 € gewährt – aufgrund der vom Theater Ansbach
geltend gemachten Mehraufwendungen und bereits eingegangenen Verpflichtungen
und Beauftragungen.
Der der Ergebnisrücklage zugeführte Bilanzgewinn
aus dem Jahr 2020 in Höhe von bis zu 37.026,20 € ist im Jahr 2023 an die Stadt
Ansbach zurückzuzahlen.
Diese Inanspruchnahme der Rücklagen kann mit
dem Betriebskostenzuschuss 2023 verrechnet werden.
Für das Jahr 2024 stellt die Stadt Ansbach
in Aussicht, dass der laufende Betriebskostenzuschuss im Wirtschaftsplan dieses
Jahres mit einer Steigerung von 2% (höchstens: 1.087.000 Euro) anerkannt wird.
Der Investitionszuschuss wird für das Jahr
2023 auf 31.000 Euro festgesetzt sowie für das Finanzplanungsjahr 2024 in
Aussicht gestellt.
Herr OB Deffner teilt mit, dass auch dieser Vorschlag die Fortführung des Ensembletheaters vorsehe.
Zudem weißt er bzgl. der diskutierten Mietkosten darauf hin, dass es einen Vertrag mit dem Theater Ansbach gebe und in diesem Vertrag stehe eine Mieterhöhung nach Index drin. Hier gebe es dann auch keinen Ermessensspielraum. Ein einmaliger Zuschuss sei natürlich zulässig.
Eine gewünschte prozentuale Steigerungen für alle Kulturvereine könne leider nicht geleistet werden, da lt. dem Rechnungsprüfungsamt pauschale Zuschusserhöhungen nicht zulässig sind. Es müsse immer der tatsächliche Bedarf nachgewiesen werden.
Herr OB Deffner
bittet um Abstimmung über den Beschlussvorschlag
der SPD:
Abstimmungsergebnis: Ja 13 Nein 21
Mehrheitlich abgelehnt.
Herr OB Deffner
bittet um Abstimmung über den Beschlussvorschlag
von CSU, BAP, Freie Wähler/Die Ansbacher:
Der von der Stadt
gewährte laufende Betriebskostenzuschuss für das Jahr 2023 beträgt höchstens
1.065.800.- Euro (incl. Betrieb Puppentheater).
Ergänzend wird im
Jahr 2023 ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 35.000 € gewährt – aufgrund der
vom Theater Ansbach geltend gemachten Mehraufwendungen und bereits
eingegangenen Verpflichtungen und Beauftragungen.
Der der
Ergebnisrücklage zugeführte Bilanzgewinn aus dem Jahr 2020 in Höhe von bis zu
37.026,20 € ist im Jahr 2023 an die Stadt Ansbach zurückzuzahlen.
Diese
Inanspruchnahme der Rücklagen kann mit dem Betriebskostenzuschuss 2023
verrechnet werden.
Für das Jahr 2024
stellt die Stadt Ansbach in Aussicht, dass der laufende Betriebskostenzuschuss
im Wirtschaftsplan dieses Jahres mit einer Steigerung von 2% (höchstens:
1.087.000 Euro) anerkannt wird.
Der
Investitionszuschuss wird für das Jahr 2023 auf 31.000 Euro festgesetzt sowie
für das Finanzplanungsjahr 2024 in Aussicht gestellt.