Tagesordnungspunkt

TOP Ö 14: Theater Ansbach - Kultur am Schloss eG;
Wirtschaftsplan 2023

BezeichnungInhalt
Sitzung:28.09.2022   SR/008/2022 
Beschluss:Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 32, Nein: 2
Vorlage:  40/085/2022 

Herr Porzner ist von Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Herr Jakobs berichtet, dass zwei weitere Anträge eingegangen seien:

 

Der Antrag von CSU, BAP, Freie Wähler/Die Ansbacher lautet

 

-       Der von der Stadt gewährte Betriebskostenzuschuss für das Jahr 2023 beträgt höchstens 1.065.800.- Euro (incl. Betrieb Puppentheater)

-       Zusätzlich zum Betriebskostenzuschuss wird dem Theater im Jahr 2023 eine Einmalzahlung in Höhe von 35.000 Euro gewährt.

-       Der Bilanzgewinn aus dem Jahr 2020 in Höhe von 41.226,20 ist an die Stadt Ansbach zurückzuzahlen, sofern die Genossenschaft das Kurzarbeitergeld und die Corona-Hilfen nicht zurückzahlen musste (Auflösung der Rückstellung).

-       Dieser Bilanzgewinn wird gegebenenfalls mit der Einmalzahlung verrechnet.

-       Für das Jahr 2024 stellt die Stadt Ansbach in Aussicht, dass der Betriebskostenzuschuss im Wirtschaftsplan dieses Jahres mit einer Steigerung von 2% (1.087.000 Euro) anerkannt wird.

-       Der Investitionszuschuss wird für das Jahr 2023 auf 31.000 Euro festgesetzt.

-       Die städtische Verwaltung wird beauftragt mit der Genossenschaft über eine deutliche Reduzierung des Betriebskostenzuschusses ab dem Jahr 2025 zu verhandeln.

 

Der Antrag von der SPD lautet

 

  1. Der Wirtschaftsplan 2023 der Genossenschaft Theater Ansbach Kultur am Schloss e.G. wird genehmigt.
  2. Das Ensemble-Theater ist über den 31.07.2024 hinaus fortzuführen. Die Stadt wird beauftragt, gemeinsam mit der Genossenschaft einen neuen Vertrag zur Sicherstellung der Finanzierung abzuschließen.

 

Herr Jakobs berichtet, dass die Verwaltung sich dem Beschlussvorschlag von CSU, BAP, Freie Wähler/Die Ansbacher mit einer Änderung, die mit Herrn Hüttinger abgesprochen wurde, anschließen könne. Die ursprünglichen Beschlussvorschläge der Verwaltung sind daher hinfällig. Der Beschlussvorschlag von CSU, BAP, Freie Wähler/Die Ansbacher laute nun:

 

Der von der Stadt gewährte laufende Betriebskostenzuschuss für das Jahr 2023 beträgt höchstens 1.065.800.- Euro (incl. Betrieb Puppentheater).

Ergänzend wird im Jahr 2023 ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 35.000 € gewährt – aufgrund der vom Theater Ansbach geltend gemachten Mehraufwendungen und bereits eingegangenen Verpflichtungen und Beauftragungen.

 

Der der Ergebnisrücklage zugeführte Bilanzgewinn aus dem Jahr 2020 in Höhe von bis zu 37.026,20 € ist im Jahr 2023 an die Stadt Ansbach zurückzuzahlen.

 

Diese Inanspruchnahme der Rücklagen kann mit dem Betriebskostenzuschuss 2023 verrechnet werden.

 

Für das Jahr 2024 stellt die Stadt Ansbach in Aussicht, dass der laufende Betriebskostenzuschuss im Wirtschaftsplan dieses Jahres mit einer Steigerung von 2% (höchstens: 1.087.000 Euro) anerkannt wird.

 

Der Investitionszuschuss wird für das Jahr 2023 auf 31.000 Euro festgesetzt sowie für das Finanzplanungsjahr 2024 in Aussicht gestellt.

 

 

Herr OB Deffner teilt mit, dass auch dieser Vorschlag die Fortführung des Ensembletheaters vorsehe.

 

Zudem weißt er bzgl. der diskutierten Mietkosten darauf hin, dass es einen Vertrag mit dem Theater Ansbach gebe und in diesem Vertrag stehe eine Mieterhöhung nach Index drin. Hier gebe es dann auch keinen Ermessensspielraum. Ein einmaliger Zuschuss sei natürlich zulässig.

 

Eine gewünschte prozentuale Steigerungen für alle Kulturvereine könne leider nicht geleistet werden, da lt. dem Rechnungsprüfungsamt pauschale Zuschusserhöhungen nicht zulässig sind. Es müsse immer der tatsächliche Bedarf nachgewiesen werden.

 

Herr OB Deffner bittet um Abstimmung über den Beschlussvorschlag der SPD:

 

  1. Der Wirtschaftsplan 2023 der Genossenschaft Theater Ansbach Kultur am Schloss e.G. wird genehmigt.
  2. Das Ensemble-Theater ist über den 31.07.2024 hinaus fortzuführen. Die Stadt wird beauftragt, gemeinsam mit der Genossenschaft einen neuen Vertrag zur Sicherstellung der Finanzierung abzuschließen.

 

Abstimmungsergebnis: Ja 13  Nein 21

Mehrheitlich abgelehnt.


Herr OB Deffner bittet um Abstimmung über den Beschlussvorschlag von CSU, BAP, Freie Wähler/Die Ansbacher:

 

Der von der Stadt gewährte laufende Betriebskostenzuschuss für das Jahr 2023 beträgt höchstens 1.065.800.- Euro (incl. Betrieb Puppentheater).

Ergänzend wird im Jahr 2023 ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 35.000 € gewährt – aufgrund der vom Theater Ansbach geltend gemachten Mehraufwendungen und bereits eingegangenen Verpflichtungen und Beauftragungen.

 

Der der Ergebnisrücklage zugeführte Bilanzgewinn aus dem Jahr 2020 in Höhe von bis zu 37.026,20 € ist im Jahr 2023 an die Stadt Ansbach zurückzuzahlen.

 

Diese Inanspruchnahme der Rücklagen kann mit dem Betriebskostenzuschuss 2023 verrechnet werden.

 

Für das Jahr 2024 stellt die Stadt Ansbach in Aussicht, dass der laufende Betriebskostenzuschuss im Wirtschaftsplan dieses Jahres mit einer Steigerung von 2% (höchstens: 1.087.000 Euro) anerkannt wird.

 

Der Investitionszuschuss wird für das Jahr 2023 auf 31.000 Euro festgesetzt sowie für das Finanzplanungsjahr 2024 in Aussicht gestellt.