Tagesordnungspunkt

TOP Ö 12: Neubau Skatepark westl. THG Finanzierung und Baubeschluss
a) Vorentwurf Skatepark - Zuwendungsverfahren
b) Vorentwurf Grillplatz
c) WC-Anlage

BezeichnungInhalt
Sitzung:20.09.2022   HFWA/008/2022 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Jakobs macht folgende Ausführungen:

 

1. Skatepark

 

Historie:

Nach mehrmaligen Beratungen und umfangreichen Standortsuchen wurde im Bauausschuss am 17.01.2022 dem neuen Standortvorschlag auf FlSt. 90 Gmkg Neuses westlich der Schulsportanlage des THG zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die Vorentwurfsplanung (Leistungsphasen 1 und 2) für eine mindestens 600m² große Anlage (Rollfläche) zu vergeben und auf Basis deren ein Lärmschutzgutachten zu beauftragen.

 

Anfang April wurde der Planungsauftrag für den Vorentwurf und die Erstellung eines Schallschutzgutachtens an das Fachbüro LNDSKT aus Köln nach vorheriger Angebotseinholung bei 3 Büros vergeben.

 

Am 02. Juni 2022 fand der erste Workshop mit Interessierten, späteren Nutzern, auch unter Beteiligung des Jugendrats statt. Die gesammelten Ideen und Wünsche wurden zusammen mit den Vorgaben der Verwaltung in einen Vorentwurf umgesetzt.

 

Der Vorentwurf wurde vom Planungsbüro am 09. August 2022 vorgelegt. Der Erläuterungsbericht zum Vorentwurf und die Kostenschätzung[1] nach DIN 276 finden sich bei den beigefügten Dokumenten. Die Planung sieht eine rechteckige Anlage mit West-/Ostausrichtung vor, eingebettet in die leichte Hanglage.

 

Geplant ist anschließend ein zweiter Workshop, bei dem die Planung den zukünftigen Nutzern vorgestellt werden sollte und kleinere Änderungswünsche innerhalb des Rahmens eingearbeitet werden könnten. Das Stadtentwicklungsamt bemühte sich um Zuwendungen zunächst informell, nachdem in der Haushaltsplanung von einem hohen Ansatz an Drittmittel (90%) ausgegangen wurde und ein etwaiges Sponsoring bislang wenig bis keine Resonanz erbracht hatte. Eine unverbindliche Interessensbekundung zur Aufnahme in das Förderprogramm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ wurde bei der Städtebauförderung gestellt. Positiv überraschend kam vor Kurzem die Mitteilung der Regierung von Mittelfranken, dass die Maßnahme in die Förderkulisse 2022 aufgenommen wird. Es wird eine Förderung in Höhe von 243.000€ in Aussicht gestellt. Diese Förderung ist eine Rahmenförderung auf Grundlage von angegebenen Mindestbaukosten von 300.000 € zzgl. Planungskosten. Eine Förderquote von 90% wird jedoch nicht erreicht. Eine Erhöhung des Förderbetrages wäre zunächst nicht möglich, das Förderprogramm wird im nächsten Jahr voraussichtlich nicht wiederaufgelegt, mit weiteren staatlichen Mitteln ist somit nicht zu rechnen. Es besteht die Möglichkeit der Förderung des Skateparks über dieses Investitionspaket nur jetzt.

 

Die Errichtung der Skateranlage stellt gegenüber weiteren vereinseigenen Sportanlagen eine Besonderheit dar. Der verhältnismäßig hohe städtische Eigenanteil wird aufgrund des offenen Charakters der Anlage in Verbindung mit Spielplatz/Jugendtreffsituation aber als ausnahmsweise vertretbar angesehen.

 

Da die erforderlichen Förderunterlagen bereits am 30. September bei der Regierung von Mittelfranken. vorlegen müssen, wird die ursprünglich für Oktober eingeplante

 

Behandlung in den Gremien auf September vorgezogen. Gefasst werden soll ein Finanzierungs- und Durchführungsbeschluss.

 

Der zweite Workshop kann deshalb zwangsläufig nur nach der Sitzungsrunde stattfinden. Neben der Vorentwurfsplanung liegen auch konkretere Kosten vor, wenngleich die steigenden Kosten im Bausektor auch an diesem Projekt nicht vorbeigehen und dem Stadium entsprechende Unschärfen enthalten sind.

 

Beteiligt wurde das Sachgebiet Umweltrecht, eine saP ist nicht erforderlich. Einbezogen wurde auch das Sachgebiet Gleichstellung und Vielfalt (GV), dessen Stellungnahme grundsätzliche Zustimmung signalisiert.

 

Im anschließenden Entwurf (Lph 3) müssen die Eingrünung und Wegeführung durch das beauftragte Büro noch detailliert ausgearbeitet werden.

 

Kostenentwicklung:

 

 

Lag die Kostenschätzung für den Skatepark Anfang des Jahres noch bei 321.000€, beläuft sich die derzeitige Berechnung auf 383.200€. Hinzu kommen 79.280€ Planungskosten und 6.900€ für Lärmschutz- und Baugrundgutachten. Im Haushalt vorgesehen sind bei der HHST 02.5600.9632 insgesamt 300.000€ (verteilt auf die Jahre 2022 und 2023).

 

Für die weiteren Planungsphasen (3-8) steht die Beauftragung des Planungsbüros noch aus, das Angebot liegt in Höhe 68.762,96€ vor.

 

Anmerkung zu der Kostensteigerung: Allgemein ist ein Kostenanstieg innerhalb des letzten Jahres um 30% in nahezu allen Baubereichen festzustellen. Da bereits am Anfang dieses Jahres erkennbar war, dass die Kostenprognose aus dem Jahr 2020 nicht mehr realistisch war, reduzierte man die ursprünglich auf 700m² geplante Anlage auf 600m². Allerdings kann der bestehende Vorentwurf nun nicht einfach proportional verkleinert werden um Kosten einzusparen, da die einzelnen Elemente in (fahr-) geometrischen Abhängigkeiten zueinanderstehen.

 

Um mit den Kostenansätzen für Baunebenkosten und Baukosten mit den bereitstehenden Mitteln i.H.v. 300.000€ (ohne Grillplatz) auszukommen, und den Haushaltsansatz einzuhalten, ist davon auszugehen, dass die Anlage auf mindestens 400m² verkleinert werden müsste. Dies würde einen neuen Entwurf auslösen, käme also einer Neuplanung gleich und kann zeitlich nicht mehr umgesetzt werden. Hierzu erfolgten auch Gespräche mit der Regierung von Mittelfranken. Fraglich ist bei einer Umplanung die Förderfähigkeit an sich, da möglichweise die Barrierefreiheit auch nicht gewährleistet werden kann.

 

Zeitgleich können die Ablösesummen aus der Kinderspielplatzsatzung auch für den Skateplatz als örtliche Kinder- und Jugendeinrichtung verwendet werden. Im laufenden Jahr sind bereits 68.075,00 € aus städtebaulichen Verträgen im Stadtentwicklungsamt eingegangen, die für den Neubau Skateplatz verwendet werden können. Weitere Ablösesummen werden erwartet. Als Zielstellung sollen weiterhin noch 25.000€ an Spenden eingeworben werden.

 

 

2. Grillplatz

 

Im gesamten Stadtgebiet gibt es aktuell keinen Grillplatz, der Grillplatz am Zeilberg wurde aus Brandschutzgründen (Lage im Wald) vor einiger Zeit geschlossen. Die CSU Fraktion beantragte am 12. Januar 2022 die Realisierung eines Grillplatzes beim Skatepark, der Bauausschuss erteile in der Januarsitzung den Auftrag eine Realisierung zu prüfen. Im vorliegenden Vorentwurf ist ein Grillplatz dargestellt. Dieser hat bislang den Charakter eines Platzhalters für ca. 100m². Dargestellt ist eine Feuerstelle und Sitzmöglichkeiten. Die Fläche sollte nach Einschätzung der Verwaltung aus Gründen der Sauberkeit und Verantwortlichkeit eingezäunt und die Grillstellennutzung über eine Platzvergabe geregelt werden. Die Kosten sind vom für die Skateanlage beauftragten Büro LNDSKT nur überschlägig ermittelt, eine Einzäunung ist bislang nicht in Kostenberechnung enthalten. Die Befestigung des Platzes ist mit Betonpflaster geplant. Die Sitzmauer ist gleichzeitig Hangbefestigung und Höhenausgleich.

 

In der Kostenberechnung sind für den Grillplatz 37.300€ angesetzt, mit Einzäunung ca. 12.700€, mit 50.000€ Gesamtkosten ist zu kalkulieren.

 

Somit werden sich mit Grillplatz die Gesamtkosten voraussichtlich auf 520.000€ belaufen.

 

 

3. WC-Einheit

 

Für die WC-Anlage ist ebenfalls ein Platzhalter vorgesehen. Für einen „Handicap Toilettencontainer“ mit Rampe wären ca. 20.000€ zu veranschlagen. Ein größeres Problem stellt jedoch die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung dar. Es wurden entsprechende Varianten überprüft. Laut Auskunft der Abwasserentsorgung AWEAN AÖR wäre ein Anschluss an den Kanal im Schleifweg möglich. Die Entfernung beträgt ca. 450 Meter. Für eine Rohrleitung NW 150 mit mehreren erforderlichen Kontrollschächten und Kosten von ca. 600€ / Meter würden 270.000€ anfallend. Für die Wasserleitung ist laut Auskunft Stadtwerke mit Kosten i.H.v. 65.000€ zu rechnen, sofern man auf dem Realschulgelände anschließe und die Wasserleitung 150 Meter über Privatgrund, durch das Schulsportgelände der Realschule führen würde. Vom Außengelände des THG ist ein Anschluss des Kanals nicht möglich, da man zum einen eine Hebeanlage benötigen würde und zum anderen durch die sanierten Kunststoffflächen gegraben werden müsste. Hinzu kommen laufende Kosten für Wasser- und Kanalgebühren und weitere Folgekosten (Reinigung, Wartung).

Im Erläuterungsbericht des Planungsbüros wird auf den möglichen Einsatz von Kompost- oder Trockentoiletten verwiesen. Komposttoiletten sind allerdings nur im privaten Bereich und für wenige Nutzer ausgelegt. Gleiches gilt für Trockentoiletten. Diese funktionieren mit Mikroorganismen, es muss regelmäßig Streu nachgefüllt und der Eimer irgendwann geleert (der Inhalt kann bei sachgemäßem Gebrauch kompostiert) werden. Aus Gründen der Funktionalität wurde diese Lösung jedoch wieder verworfen.

 

Als weitere Alternative wäre eine abflusslose Abwassersammelgrube denkbar, um den teuren Anschluss ans städtische Kanalnetz zu umgehen. Der Einbau eines 6m³ großen Behälters wäre von den Investitionskosten mit 15.000€ noch überschaubar. Hinzu kommen die 20.000€ für den Toilettencontainer. Jedoch ist auch hier wieder der erforderliche Wasseranschluss mit mind. 65.000€ ein hoher Kostenfaktor. Hinzu kommen die Unterhaltskosten für Wasser, Reinigung und die mehrmalige Leerung des Sammelbehälters/Jahr. Generell steht diese Lösung aber laut BayBO nur abgelegenen, bestehenden oder früheren landwirtschaftlichen Betrieben zu; Ausnahmen werden nur in engen Grenzen bzw. zu für Übergangslösungen ermöglicht.

 

Aufgrund der hohen unverhältnismäßigen Investitionskosten für ein WC, sollte von einer Realisierung abgesehen werden.



[1] Die in der Kostenschätzung aufgeführten 3.500€ unter „Nebenkosten“ stellen nicht die eigentlichen Planungskosten dar Anlage sondern waren der Ansatz für ein Gutachten


Beschluss:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem HFWA, dem Stadtrat zu empfehlen:


1. Durchführungsbeschluss Skateanlage: Der Vorentwurfsplanung des Büros LNDSKT für die neue Skateanlage mit einer Rollfläche von 600m² mit der Kostenschätzung i.H. von 383.243,43€ wird zugestimmt.. Die Unterlagen sollen Grundlage für den Zuwendungsantrag sein. Die Verwaltung wird beauftragt, den Zuwendungsantrag fristgerecht zum 30.09.2022 bei der Regierung von Mittelfranken zu stellen. Etwaige Änderungen, die sich im Zuge des zweiten Workshops mit den Interessensvertretern der Szene innerhalb des Kostenrahmens ergeben, sollen nachgereicht werden.

 

Einstimmig beschlossen

 

 

2. Finanzierungsbeschluss Skateanlage:  Der sich gemäß Kostenschätzung in Höhe von 469.388 € (Baukosten und Baunebenkosten) gegenüber der bisherigen Finanzierung (300.000 €) ergebende Mittelbedarf in Höhe von 169.388 € wird durch verbindliche Bereitstellung im Haushalt 2023 befriedigt. Die Mittelbereitstellung erfolgt auch über die eingegangenen und einzugehenden Ablösesummen aus der Kinderspielplatzsatzung.

 

Einstimmig beschlossen

 

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungsleistungen der Leistungsphasen 3 – 8 an das Büro LNDSKT zu vergeben.

 

Einstimmig beschlossen

 

 

4. Auftrag und Finanzierung Grillplatz: Die Verwaltung wird beauftragt, einen öffentlichen Grillplatz, an der Stelle des in der Planung vorgesehenen Platzhalters planerisch ausarbeiten zu lassen. Die Grillstellennutzung soll über eine Platzvergabe an verantwortliche Personen geregelt werden. An dieser Vorgabe soll sich die weitere Planung orientieren. Hierfür werden Mittel in Höhe von 50.000 € verbindlich in den HH 2023 eingeplant.

 

1 Gegenstimme

 

 

5. Auf die Planung und Realisierung einer WC-Anlage wird aufgrund der hohen Kosten für die äußere Erschließung (Wasserver- und Abwasserentsorgung) bis auf Weiteres verzichtet.

 

Einstimmig beschlossen