Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Gutachterausschuss für Grundstückswerte -
Verlängerung von Amtszeiten

BezeichnungInhalt
Sitzung:19.09.2022   BA/008/2022 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  30/082/2022 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Frau Heinlein berichtet über die Verlängerung von Amtszeiten im Gutachterausschuss für Grundstückswerte.

 

Der Gutachterausschuss ist als selbstständiges und unabhängiges Fachgremium gebildet. Seine Mitglieder sollen sachkundig und erfahren sein (vgl. § 192 BauGB).

 

Die Amtsperiode für Mitglieder des Gutachterausschusses für Grundstückswerte beträgt vier Jahre. Die Gutachter werden von der Kreisverwaltungsbehörde berufen. Die Berufung kann wiederholt werden (vgl. § 3 Gutachterausschussverordnung – BayGaV).

 

Für folgende Mitglieder steht eine Verlängerung der vierjährigen Amtszeit an:

 

   a)     Für den ehrenamtlichen Gutachter

            Betriebswirt (VWA) Gerhard Blank

            endet die Amtszeit am 26.10.2022.

 

   b)     Für den ehrenamtlichen Gutachter

            Immobilienkaufmann Thomas Karl

            endet die Amtszeit am 26.10.2022.

 

   c)      Für den ehrenamtlichen Gutachter

            Dipl.-Ing. (FH) Günther Meyer

            endet die Amtszeit am 26.10.2022.

 

   d)     Für den ehrenamtlichen Gutachter

            Dipl.-Ing. (FH) Hans Sichart

            ist die Amtszeit am 02.08.2022 abgelaufen.

 

Im Interesse der Stadt Ansbach bezüglich einer weithin gedeihlichen Arbeit im Gut­achter­ausschuss sollten die Herren Blank, Karl, Meyer und Sichart auf weitere vier Jahre als Gutachter bestellt werden.

 

Die vorstehenden Personen sind mit einer Amtszeitverlängerung einverstanden.

Bestellungshindernisse sind nicht bekannt.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:

 

Herr Betriebswirt (VWA) Gerhard Blank wird auf weitere vier Jahre als ehrenamtlicher Gutachter nach § 2 Abs. 1 Satz 1 BayGaV berufen.

 

Herr Immobilienkaufmann Thomas Karl wird auf weitere vier Jahre als ehrenamtlicher Gutachter nach § 2 Abs. 1 Satz 1 BayGaV berufen.

 

Herr Dipl.-Ing. (FH) Günther Meyer wird auf weitere vier Jahre als ehrenamtlicher Gutachter nach § 2 Abs. 1 Satz 1 BayGaV berufen.

 

Herr Dipl.-Ing. (FH) Hans Sichart wird auf weitere vier Jahre als ehrenamtlicher Gutachter nach § 2 Abs. 1 Satz 1 BayGaV berufen.