Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Stellungnahme zur Neubaumaßnahme Wetterradarturm Petersaurach des Deutschen Wetterdienstes

BezeichnungInhalt
Sitzung:19.09.2022   BA/008/2022 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  30/079/2022 

Frau Heinlein informiert über die Stellungnahme des Deutschen Wetterdienstes zur Neubaumaßnahme Wetterradarturm Petersaurach.

 

Der Deutsche Wetterdienst ist im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitaler Infrastruktur angesiedelt. Die Aufgaben des DWD, als nationaler Wetterdienst der Bundesrepublik Deutschland, ist die Herausgabe von amtlichen Warnungen über Wettererscheinungen, die zu einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung führen können. Um seinen gesetzlichen Auftrag zu erfüllen, ist es das Ziel des DWD, qualitativ hochwertige und räumlich sowie zeitlich hochaufgelöste Radardaten möglichst in Echtzeit zur Verfügung zu stellen. Warnwürdige Wettersituationen entstehen mitunter unvorhergesehen und unmittelbar. Daher müssen Warnungen rasch bereitgestellt werden, um auf diese Wettersituationen schnell reagieren zu können. Aufgrund der zunehmenden starken Unwetter in den vergangenen Jahren und den damit verbundenen großen regionalen Schäden, möchte der DWD seine Dienstleistungen für die Bevölkerung und die Wirtschaft weiter verbessern.

Die Warnungen und Informationen des DWD sind für zahlreiche Wirtschaftszweige, insbesondere die Landwirtschaft, Luftfahrt, Energiewirtschaft und Tourismus von großer Bedeutung.

 

Im Raum Nürnberg liegen derzeit nur ungenügende Niederschlagsdaten vor. Um diese Lücken zu schließen, möchte der DWD daher in Petersaurach (Flurstück 963, Gemarkung Petersaurach) ein neues Wetterradar platzieren. Der Wetterradarturm mit über 40m Höhe soll dauerhaft, mindestens jedoch 30 Jahre genutzt werden.

 

Wesentliches Standortkriterium ist, dass die Wetterradaranlage nicht durch in der Nähe neu errichteter Windenergieanlagen (WEA) in ihrer Funktion beeinträchtigt wird. Daher sollen Windenergieanlagen mindestens 5 km und idealerweise 15 km von dem neuen Wetterradarstandort entfernt sein.

 

Das Staatliche Bauamt tritt als Vertreter der Bundesrepublik Deutschland für die bauliche Umsetzung auf. Das Baugenehmigungsverfahren (Zustimmungsverfahren) wird nach Art. 73 BayBO durchgeführt.

 

Die Stadt Ansbach wurde als Träger öffentlicher Belange definiert, da das Bauvorhaben Einfluss auf künftige Planungen von Windenergieanlagen in einem Umkreis von 15 Kilometern haben kann. Das Stadtgebiet liegt zu einem sehr hohen Anteil innerhalb des 15 km Radius rund um den Wetterradarturm. Die bestehende WEA im Stadtgebebiet wurden bei der Planung bereits berücksichtigt. Wird die Baugenehmigung für den Wetterradarturm erteilt, ist in Zukunft bei jeder WEA, die errichtet werden soll, der Deutsche Wetterdienst als Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

 

Mit Schreiben vom 05.08.2022 wurde die Stadt Ansbach gebeten eine Stellungnahme abzugeben. Durch die Verwaltung wurde für die Abgabe der Stellungnahme eine Fristverlängerung bis zum 07.10.2022 beantragt und vom Staatlichen Bauamt genehmigt.

 

Stellungnahme (Vorschlage der Verwaltung) Textvorschlag an das Staatliche Bauamt:

 

Mit Schreiben vom 03.08.2022 wurde die Stadt Ansbach als Träger öffentlicher Belange um eine Stellungnahme zum Projekt Neubaumaßnahme Wetterradarturm Petersaurach gebeten.

 

Das Stadtgebiet der Stadt Ansbach liegt zu einem sehr hohen Anteil innerhalb des 15 km Radius um den Wetterradarturm. Innerhalb des Radius befinden sich bereits fünf Windenergieanlage auf dem Stadtgebiet. In diesem Gebiet ist momentan die Errichtung mindestens einer weiteren Windenergieanlage geplant. Diese Windenergieanlage soll auf dem Flurstück mit der Fl.Nr. 1328, Gemarkung Neuses b. Ansbach errichtet werden. Das WEA soll eine Höhe von max. 183 Metern haben.

 

In Ihrem Schreiben vom 03.08.2022 ist davon die Rede, dass der Wetterradarturm Auswirkungen auf die künftigen Planungen von Windenergieanlagen hat.

 

Der Stadtrat der Stadt Ansbach hat in der Sitzung vom 22.02.2022 einen Grundsatzbeschluss gefasst, dass die regenerative Energieversorgung durch Windkraft im Ansbacher Stadtgebiet in Zukunft unterstützt werden soll. Auch die Bundesregierung wird durch die Vorgabe (2% der Fläche der Bundesrepublik für Windenergie auszuweisen) den Neubau von WEA in Zukunft verstärkt unterstützen.

 

Unter diesen Umständen ist die Errichtung von weiteren Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Stadt Ansbach nicht auszuschließen. Bei Errichtung des Wetterradarturmes wären alle in den nächsten mindestens 30 Jahren neu zu bauenden Windenergieanlagen mit dem Deutschen Wetterdienst abzustimmen. In dem ohnehin aufwendigen Verfahren zur Schaffung des Baurechts für eine Windenergieanlage würde dies eine zusätzlich hohe Hürde, wenn nicht sogar Ausschlusskriterium, darstellen. Zusätzlich könnte sich dies auf die Möglichkeit des Repowerings von bestehenden Windenergieanlagen nach ihrer Nutzungszeit negativ auswirken.

 

Zwar ist präzisen Wettervorhersagen ein hohes Gewicht für die Vorsorge bei zunehmenden Unwetterlagen und Wetterextremen beizumessen, gleichwohl gilt es auch die Belange der regenerativen Energieerzeugung im vorliegenden Fall der Windkraft zu würdigen, weshalb sich die Stadt Ansbach nur dann nicht gegen die Errichtung der Radaranlage aussprechen könnte, wenn diese keine negativen Auswirkungen auf die Planungen der Windkraftanlagen im Stadtgebiet hätte.

 

Auf Grund der vorgetragenen Argumente kann der Errichtung des Wetterradarturms von Seiten der Stadt Ansbach nicht zugestimmt werden.

 

Aus dem Gremium

 

  • wird der Standort kritisch betrachtet.
  • können die in der Stellungnahme erwähnten Entfernungen nicht nachvollzogen werden, da bereits Windenergieanlagen innerhalb der Radien vorhanden sind.
  • wird sich nach dem Frequenzbereich und der Höhe der Strahlenbelastung erkundigt.

 

Herr Oberbürgermeister Deffner erklärt, dass eine Prüfung der Strahlenbelastung und des Frequenzbereichs Aufgabe der zuständigen Behörde sei.


Beschluss:

 

Der Stellungnahahme der Verwaltung zum Bauvorhaben „Neubau Wetterradarturm Petersaurach“ wird gefolgt. Die Einwände werden vorgetragen. Die Verwaltung wird beauftragt im Rahmen der Beteiligung der Stadt Ansbach als Träger öffentlicher Belange die Stellungnahme innerhalb der vorgegebenen Frist an das Staatliche Bauamt zu übermitteln.