Tagesordnungspunkt

TOP Ö 15: Theater Ansbach - Kultur am Schloss eG;
Wirtschaftsplan 2023

BezeichnungInhalt
Sitzung:20.09.2022   HFWA/008/2022 
Beschluss:In die Fraktionen verwiesen.
Vorlage:  40/085/2022 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Jakobs macht folgende Ausführungen:

 

Wirtschaftsplan 2023

 

Die Theater Ansbach – Kultur am Schloss eG erfüllt für die Stadt Ansbach kulturelle Aufgaben. Die Genossenschaft ist damit die einzige von der Stadt formal beauftragte Kulturinstitution im Bereich Theater. Sie hat damit gegenüber den vielen weiteren Kultureinrichtungen in der Stadt Ansbach eine herausgehobene Funktion. Gleichwohl ist nicht festgeschrieben, in welchem Umfang die Genossenschaft welche kulturellen Angebote zu erbringen hat. Das Theater ist damit kein Auftragnehmer. Für die Wahrnehmung übertragener Aufgaben gewährt die Stadt Ansbach daher und auf Basis des Vertrages vom 4.3./2.4.1993 einen Fehlbedarfszuschuss. Der Zuschuss soll auf der Grundlage des Wirtschaftsplanes gewährt werden.

 

Die Theater Ansbach – Kultur am Schloss eG hat den von Aufsichtsrat und Vorstand beschlossenen Wirtschaftsplan 2023 vorgelegt. Der hierin enthaltene Betriebsmittelzuschuss der Stadt Ansbach beträgt 1.122.878 €. Dies bedeutet gegenüber 2022 eine Steigerung um 88.203 € (ca. 8,5 %).

 

Bei den Beratungen über den Wirtschaftsplan 2019 wurde in der Stadtratssitzung am 18.09.2018 beschlossen, dass für den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung (2020 bis 2022) eine Steigerung der Betriebskostenzuschüsse um jährlich 2 % anerkannt wird. Durch die jährliche Erhöhung des Betriebsmittelzuschusses um 2 % sollten die allgemeinen Preis- und Lohnsteigerungen – und damit auch ausdrücklich künftige Mietkostensteigerungen – abgedeckt werden.

 

Als ein Grund für den erhöhten Zuschussbedarf wird nun seitens des Theaters die Erhöhung der Miete für das Borkholder-Haus, von jährlich rund 14.380 € netto (rund 17.110 € brutto), angegeben. Die Miete wurde gemäß § 4 des vereinbarten und bekannten Pachtvertrages vom 26.09.2003 zum 01.04.2021 angepasst, nachdem der Verbraucherpreisindex seit der letzten Mietanpassung um mehr als 10 % gestiegen ist.

 

Der Betriebsmittelzuschuss hat sich seit 2013 wie folgt entwickelt:

 

Die Gesamterlöse werden mit 418.550 € und damit um 5.720 € höher als im Wirtschaftsplan 2022 kalkuliert. Der Zuschuss vom Freistaat Bayern erhöht sich voraussichtlich von 360.000 € auf 370.000 €.

 

Neben dem Betriebsmittelzuschuss wird wieder ein Investitionszuschuss beantragt, der wie in den Vorjahren bei 31.000 € liegt. Für die Förderung des Puppentheaters, das das Theater im Auftrag der Stadt weiterbetreibt, wird wie in den Vorjahren ein Zuschuss in Höhe von 10.350 € beantragt.

 

Der Wirtschaftsplan der Genossenschaft bedarf gem. § 4 der vertraglichen Vereinbarung der Zustimmung der Stadt Ansbach.

 

Bereits am 22.06.2022 erfolgte ein Gespräch auf Bestreben von Herrn Oberbürgermeister Deffner und Stadtkämmerer Jakobs mit Vorstand, Intendanz und Verwaltung mit der Bitte den Wirtschaftsplan vor Beschlussfassung durch den Aufsichtsrat zu überarbeiten. Nachdem die Finanzlage der Stadt Ansbach beschränkt ist, wurden verschiedene Anregungen zur Konsolidierung gegeben. Neben einer stärkeren Zusammenarbeit mit Ansbacher Kulturträgern, der Verringerung von angemieteten Räumlichkeiten wurde auch angeregt über den (teilweisen) Wechsel von Ensemble- zu Bespieltheater nachzudenken.

 

Der Vorstand sah zum einen jedoch keine Möglichkeit zur Änderung des Wirtschaftsplanes, da aussagegemäß alle Verträge, Spieltermine, etc. bereits feststehen würden und sah darüber hinaus auch zunächst den Stadtrat in der Verantwortung. Auch wenn das Theater Ansbach grundsätzlich eine selbständige Institution darstellt, ist ob der städtischen Zuschussgewährung und mit Blick auf den vertraglich vereinbarten Zustimmungsvorbehalt eine Richtungsvorgabe durch den Stadtrat sicherlich immanent.

 

Bereits Herr Oberbürgermeister Felber hat in den Beratungen im Juni 2007 darauf hingewiesen, dass eine Defizitentwicklung über 1.000.000 € hinaus „zu viel“ wäre und man „bei aller Begeisterung doch auf dem Boden bleiben müsse“. Er hat bereits seinerzeit eine Diskussion über den Fortbestand des Ensembletheaters für den Fall des Überschreitens dieser Grenze als notwendig angesehen.

 

Das Theater Ansbach ist ohne Frage ein wichtiger Standortfaktor, den es zu erhalten und zu fördern gilt. Die Verwaltung sieht angesichts der allgemeinen Preissteigerung eine Zuwendungsanpassung daher als notwendig und unumgänglich an. Gleichwohl gelten auch für kulturelle Einrichtungen die Maßgaben der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. Preissteigerungen können sich daher nur im Rahmen der städtischen Einnahmen bewegen.

 

Grundsätzlich sind daher drei Modelle denkbar, entweder eine lineare Anpassung (Alternative A: jährlich 2%), eine variable Anpassung (Alternative B: jährlich entsprechend Steuerschätzung, 2023: 4,4%) oder eine einmalige Anpassung, wie vom Theater Ansbach erbeten, jedoch mit der klaren Maßgabe, dass bis 2025 keine weiteren Steigerungen mehr erfolgen (Alternative C: 2023: 8,5 %, Folgejahre keine Steigerung).

 

Darüber hinaus ist die langfristige Perspektive des Theaters zu überdenken. Mit Blick auf den bestehenden Intendantenvertrag sollten rechtzeitig für den Zeitraum hiernach Überlegungen angestellt werden. Die Verwaltung empfiehlt hier die Vorgabe eines finanziellen Rahmens.

 

 

Es wird weiter auf die im Rahmen der Sitzungsvorlage mitgegebenen Hinweise verwiesen.


Beschluss:

 

Die Stadt Ansbach stimmt gem. § 4 des Vertrags vom 04.03.1993 und der dazu im Jahr 2007 ergangenen Vereinbarung einem anzupassenden Wirtschaftsplan der Genossenschaft zu, der folgende Eckpunkte zu den Betriebs- und Investitionszuschüssen enthält:

 

Die Zuschussgewährung wird mit der Maßgabe verbunden, dass die Genossenschaft ein Konzept zu erstellen hat, das städtische Defizit ab dem Jahr 2025 auf 750.000 € zu begrenzen – für die Folgejahre ab 2026 mit u.g. Kostensteigerungsregelung. Der Genossenschaft steht es frei hierbei weiter auf ein Ensembletheater, ein Bespieltheater oder Mischformen (wie bei der Einrichtung der Intendanz im Jahre 2007 ursprünglich vorgesehen) zu setzen oder andere Konsolidierungsmaßnahmen durchzuführen. Die Stadt gibt lediglich den Finanzrahmen vor.

 

Alternative A:

 

·         Der von der Stadt Ansbach gewährte Betriebskostenzuschuss für das Jahr 2023 beträgt höchstens 1.055.369 €.

·         Der Investitionskostenzuschuss wird für das Jahr 2023 auf 31.000 € festgesetzt sowie für die Finanzplanungsjahre bis 2024 in gleicher Höhe in Aussicht gestellt.

·         Für den Betrieb des Puppentheaters wird ein Zuschuss in Höhe von bis zu 10.350 € gewährt.

·         Für das Jahr 2024 stellt die Stadt Ansbach in Aussicht, dass der Betriebskostenzuschuss im Wirtschaftsplan dieses Jahres mit einer Steigerung von 2 % anerkannt wird. Ab dem Jahr 2025 ist mit einem jährlichen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 750.000 € zu rechnen. Die Stadt Ansbach stellt in Aussicht, dass ab dem Jahr 2026 eine jährliche Anpassung von 2% ggü. dem Vorjahreszuschuss anerkannt wird. Investitionskostenzuschüsse sowie Zuschüsse für das Puppentheater entfallen ab dem Jahr 2025.

 

Alternative B:

 

·         Der von der Stadt Ansbach gewährte Betriebskostenzuschuss für das Jahr 2023 beträgt höchstens 1.080.201 €.

·         Der Investitionskostenzuschuss wird für das Jahr 2023 auf 31.000 € festgesetzt sowie für die Finanzplanungsjahre bis 2024 in gleicher Höhe in Aussicht gestellt.

·         Für den Betrieb des Puppentheaters wird ein Zuschuss in Höhe von bis zu 10.350 € gewährt.

·         Für das Jahr 2024 stellt die Stadt Ansbach in Aussicht, dass der Betriebskostenzuschuss im Wirtschaftsplan dieses Jahres mit einer Steigerung der prognostizierten Veränderung der Steuerschätzung des Bundesministeriums der Finanzen zum Mai eines jeden Jahres anerkannt wird. Maßgeblich ist der Schätzwert für Gemeinden des Folgejahres (2023: 4,4%). Ab dem Jahr 2025 ist mit einem jährlichen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 750.000 € zu rechnen. Die Stadt Ansbach stellt in Aussicht, dass ab dem Jahr 2026 eine jährliche Anpassung entsprechend der prognostizierten Veränderung der Steuerschätzung des Bundesministeriums der Finanzen zum Mai eines jeden Jahres anerkannt wird. Maßgeblich ist der Schätzwert für Gemeinden des Folgejahres. Investitionskostenzuschüsse sowie Zuschüsse für das Puppentheater entfallen ab dem Jahr 2025.

 

Alternative C:

 

  • Der von der Stadt Ansbach gewährte Betriebskostenzuschuss für das Jahr 2023 beträgt höchstens 1.122.878 €.
  • Der Investitionskostenzuschuss wird für das Jahr 2023 auf 31.000 € festgesetzt sowie für die Finanzplanungsjahre bis 2024 in gleicher Höhe in Aussicht gestellt.
  • Für den Betrieb des Puppentheaters wird ein Zuschuss in Höhe von bis zu 10.350 € gewährt.
  • Für das Jahr 2024 wird die Stadt Ansbach keine weitere Erhöhung des Betriebskostenzuschusses im Wirtschaftsplan in Aussicht stellen. Ab dem Jahr 2025 ist mit einem jährlichen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 750.000 € zu rechnen. Die Stadt Ansbach stellt in Aussicht, dass ab dem Jahr 2026 eine jährliche Anpassung entsprechend der prognostizierten Veränderung der Steuerschätzung des Bundesministeriums der Finanzen zum Mai eines jeden Jahres anerkannt wird. Maßgeblich ist der Schätzwert für Gemeinden des Folgejahres. Investitionskostenzuschüsse sowie Zuschüsse für das Puppentheater entfallen ab dem Jahr 2025.

 

Der (bei Alternative A und B) geänderte und beschlossene Wirtschaftsplan ist der Stadt Ansbach bis zum 31.12.2022 vorzulegen.

 

Nach langer Diskussion beantragt Herr Stadtrat Dr. Kupser die Angelegenheit in die Fraktionen zu verweisen.