Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Kooperation des Amtes für Familie und Jugend und den Grund- und Mittelschulen in Ansbach; Sachstandsbericht

BezeichnungInhalt
Sitzung:20.07.2022   JHA/002/2022 
Beschluss:Dient zur Kenntnis.
Vorlage:  12/038/2022 
DokumenttypBezeichnungAktionen
Dokument anzeigen: Vorlage Dateigrösse: 207 KBVorlage 207 KB

Frau Kilian gibt bekannt, dass am 23.02.22 ein digitales Austauschgespräch zwischen den Schulleitungen der Grund- und Mittelschulen, Schulpsychologen, dem staatlichen Schulamt und Vertretern des Jugendamtes (Jugendsozialarbeiterinnen an Schulen, ASD-Mitarbeitende, Jugendhilfeplaner, Amtsleitung) stattgefunden hat.

 

Das Ziel des Gespräches war, die Zusammenarbeit zwischen den Schulen und dem Jugendamt zu intensivieren. Festgestellt wurde hierbei, dass durch Corona v.a. die sozialen Probleme und die Aggressionen an den Schulen zugenommen haben und vermehrt Problematiken im psychischen Bereich aufgetreten sind. Verhaltensauffälligkeiten sind schon in den ersten Klassen bemerkbar, schwerpunktmäßig aber v.a. in den 7./8. Klassen. Die Beratungslehrkräfte an den Schulen nehmen eine wichtige Funktion ein, aber auch das Jugendamt muss sich immer intensiver mit schwierigen und komplexen Problemlagen bei Kindern und Jugendlichen auseinandersetzen. Eine gute und enge Zusammenarbeit mit den Schulen wird dadurch immer wichtiger, um die Problemlagen systematisch und allumfassend anzugehen.

 

Bezüglich der Leistungsrückstände der Schüler:innen ist v.a. die Flexibilität der Schulen und Schulleitungen gefordert, wie z.B. beim freiwilligen Rücktritt oder beim freiwilligen Wiederholen von Klassen. Viele Rückstände können auch durch Zusatzprogramme nicht mehr aufgefangen werden.

 

Als weiteren Schwerpunkt des Austauschgespräches wurde über die Schnittpunkte der einzelnen Fachbereiche gesprochen und geklärt, an welchen Stellen noch ein Verbesserungsbedarf in der Zusammenarbeit besteht. Diesbezüglich gaben die Mitarbeitenden des Bezirkssozialdienstes Informationen zum Thema „Kindeswohlgefährdung“. Auch über die Jugendsozialarbeiter:innen können kleinere Probleme geklärt werden. Schulen sollten zudem eigene Handlungsmöglichkeiten intensiver ausnutzen und dann erst ans Jugendamt herantreten. Zum Themenbereich „Kindeswohlgefährdung“ wurde seitens des Jugendamtes auf das Inkrafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) verwiesen.

 

Fazit:

 

Der Austausch zwischen Jugendamt und Schulen soll weiter intensiv gepflegt und ausgebaut werden. Regelmäßige Austauschgespräche werden auch in Zukunft stattfinden. Das nächste Treffen ist für Oktober geplant.

 

Auf Nachfrage von Frau Stein-Hoberg weist Frau Kilian darauf hin, dass schwierige und komplexe Problemlagen vermehrt in Grund- und Mittelschulen auftreten. Gymnasien sind weniger davon betroffen.