Tagesordnungspunkt

TOP Ö 9: Änderung der Gebührensatzung für die städtischen Kindertageseinrichtungen; Anpassung Essenszuschlag

BezeichnungInhalt
Sitzung:20.07.2022   JHA/002/2022 
Beschluss:Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1
Vorlage:  12/033/2022 
DokumenttypBezeichnungAktionen
Dokument anzeigen: Vorlage Dateigrösse: 208 KBVorlage 208 KB
Dokument anzeigen: Satzungsentwurf Dateigrösse: 208 KBSatzungsentwurf 208 KB

Herr Nießlein führt aus, dass die städtischen Kindertageseinrichtungen das warme Mittagessen von einem externen Dienstleister beziehen. Vom Zulieferer wurde mitgeteilt, dass die Versorgungspreise zum 01.09.2022 von derzeit 2,90 € auf 3,10 € je Mahlzeit erhöht werden.

 

Momentan erhebt die Stadt Ansbach einen Essenszuschlag in Höhe von 62,00 € pro Monat. Der Kalkulation des Essenszuschlags lag ein Bezugspreis von 2,80 € je Mahlzeit zugrunde. Der von der Stadt Ansbach erhobene Essenszuschlag soll an den gestiegenen Bezugspreis angepasst werden.

 

Das warme Mittagessen soll zu den Eigenkosten weitergegeben werden. Der Essenzuschlag soll künftig, ohne Satzungsänderung, an höhere Bezugspreise angepasst werden können. Hierzu wurde eine entsprechende Klausel in die Gebührensatzung aufgenommen.

 

Der Elternbeirat wurde über die geplante Erhöhung des Essenszuschlags bereits informiert. In der HFWA-Sitzung am 21.06.2022 wurde die Erhöhung bereits einstimmig beschlossen.

 

Frau Kilian führt weiter aus, dass auf regionale Produkte geachtet wird. Am Theresien-Gymnasium kostet eine Mahlzeit 3,50 €.


Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die „7. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die städtischen Kindertageseinrichtungen“, in der Fassung des Entwurfs vom 25.05.2022, zu erlassen.