Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 18.07.2022 BA/007/2022 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | GSA/021/2022 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 209 KB | ||
Kraußstraße 6_Ansichten_Stand_06.07.2022 213 KB | ||
Kraußstraße 6_Grundrisse, Schnitt_Stand_06.07.2022 380 KB |
Herr Büschl stellt die geplante Sanierung des Mehrfamilienhauses in der Krausstraße 6 vor.
Nach dem einstimmigen Beschluss des Stadtrates vom 07.12.2020 zum Erwerb
des Anwesens Kraußstraße 6, 91522 Ansbach (Flst. Nr. 1945/12) mit sechs
Wohneinheiten wurde der Kauf im 1. Quartal 2021 durch die Stadt Ansbach
vollzogen.
Ein Nutzungskonzept über fünf Wohneinheiten mit gefördertem Wohnraum
sowie einem Tageskindertreff wurde unmittelbar nach dem Erwerb durch den
Geschäftsbereich STADTBAU ANSBACH erarbeitet. Durch den Beschluss des Bau- und
Werkausschusses am 17.09.2021 wurde der Architekt Markus G. Kolb von
Kolb-Architekten Ansbach stufenweise mit der Umsetzung den Planungsleistungen beauftragt.
Unter Berücksichtigung der bestehenden Bausubstanz, den derzeitigen
geltenden gesetzlichen Anforderungen an den Wohnungsbau und in enger Abstimmung
mit der Wohnraumförderstelle der Regierung von Mittelfranken wurde für die Sanierung
des Objekts eine Planung erarbeitet. Für die finale Abstimmung findet zeitnah
ein Termin statt.
Es liegt nun eine Entwurfsplanung für die Sanierung des
Mehrfamilienhauses mit fünf 2-Zimmer-Wohneinheiten (Gesamtwohnfläche: 244,74
m²) sowie einem Tageskindertreff (Wohnfläche: 45,90 m²) vor. Der
Tageskindertreff findet in der Wohnraumförderung keine Berücksichtigung, war
jedoch vom Jugendamt als besonders sinnvoll und wichtig erachtet worden. Es besteht
auch jederzeit die Möglichkeit diese Einheit, bei Aufgabe der Nutzung der
benötigen Ersatzbetreuung, wieder einer Wohnnutzung zuzuführen.
Im Rahmen der grundlegenden Instandsetzungsmaßnahmen muss die gesamte
Haustechnik erneuert werden. Ebenfalls steht neben dem Einbau von neuen
Fenstern und Innentüren die Erneuerung der Fassadenoberfläche (Dämmung) und die
Verstärkung und Dämmung des Dachstuhls an. Die Außentreppe zum Waschkeller soll
rückgebaut und der Zugang benutzerfreundlich im inneren des Hauses geschaffen
werden. Die fünf Wohneinheiten und der Tageskindertreff werden zudem mit einer Küchenzeile
ausgestattet.
Um die erforderlichen Bewegungsflächen, gemäß den Förderrichtlinien für
geförderten Wohnraum und nach den aktuellen rechtlichen Vorgaben,
bereitzustellen, müssen einige Innenwände, Zimmertüren und Fenster versetzt,
rückgebaut und/oder neu errichtet werden. Zudem werden die Wohnungen in den 1.
und 2. Obergeschossen mit Balkonen ausgestattet.
Es wurde nach Abstimmung mit der Regierung von Mittelfranken kein Aufzug
in die Planung miteinbezogen, da gerade beim gefördertem Wohnraum angesichts
der geringen Zahl an Wohneinheiten und den sehr aufwändigen Umbaumaßnahmen im
Bestand verstärkt ein Augenmerk auf die Höhe der Sanierungs- und späteren Nebenkosten
gerichtet werden sollte. Um die Barrierefreiheit in den Wohneinheiten im
Erdgeschoss zu realisieren wurde stattdessen ein nachrüstbarer Treppenlift
eingeplant, wie ebenfalls mit der Wohnraumförderung der Regierung abgestimmt
wurde.
Im Außenbereich, rückwärtig zum Wohnhaus, werden die bestehenden
Wirtschaftsgebäude restlos rückgebaut. Die neue Gestaltung des Innenhofes
beinhaltet vier Kfz-Stellplätze, einen Grünbereich mit Kleinkinderspielgeräten
sowie Unterstellmöglichkeiten für Fahrräder, Mülltonnen und Kinderwägen für den
Tageskindertreff. Bei der Grenzbebauung nach Norden soll eine neue Einfriedung
hergestellt werden. Ferner soll die gepflasterte Hoffläche zum Teil mit wasserdurchlässigem
Belag erneuert werden.
Die Planung und aktuelle Kostenschätzung wird im Bauausschuss
vorgestellt.
Herr Büschl ergänzt, dass das Haus über einen Gasanschluss verfügt, der Trend jedoch zu Luft-Wasser-Wärmepumpe geht. Diese Technik ist bisher noch nicht vorgesehen. Der Wärmeerzeuger befindet sich noch in der Klärung mit dem Ingenieurbüro. Auch kommt ggf. eine Versorgung mit Pellets, Hackschnitzel oder Fernwärme in Betracht. Die Gegebenheiten vor Ort in Bezug auf Betriebssicherheit müssen noch abgeklärt werden.
Die Wohnbauförderung bei der Regierung von Mittelfranken wurde vorab in die Planung mit einbezogen. Die Wohnbauförderung kommt hier in Betracht. Im Vergleich zur Fischerstraße 2 ist hier ein reduzierter Standard vorgesehen.
Aus dem Gremium werden folgende Fragen bzw. Anmerkungen vorgebracht:
Herr Büschl erklärt, dass noch kein Träger bekannt ist und lediglich die Anregung vom Jugendamt umgesetzt wurde. Herr Büschl stimmt der Anregung der Fassadenbegrünung grundsätzlich zu. Möglich sei dies sicher auf der Westseite, aber eventuell auch Teile auf der Nordseite. Eine PV-Anlage wäre grundsätzlich auf dem Südsüdost ausgerichteten Mansarddach möglich.
Herr Oberbürgermeister Deffner informiert, dass der Kindertagestreff für Kinder und deren Mütter ausgerichtet werden soll.
Die Fassadenbegrünung hätte den Charme, unabhängig von der Nutzung, dass im Stadtgebiet die Stadt mit positiven Beispiel voranschreiten könnte, auch im Hinblick auf die Anregung für andere Hauseigentümer. Die Stadt erhält weiterhin einen Zuschuss über die kommunale Wohnbauförderung.
Die Örtlichkeit für einen Kindertagestreff eignet sich auch wegen des Innenhofs sehr gut. Der Tageskindertreff könnte auch jederzeit wieder in eine Wohnung umgewandelt werden, falls eine Nutzung als Kindertagestreff mangels Bedarf nicht möglich ist.
Beschluss:
Der Bauausschuss nimmt die vorgestellte Planung und Kostenschätzung zur Kenntnis und stimmt dieser zu.
Der Geschäftsbereich „STADTBAU ANSBACH“ wird beauftragt, das Bauprojekt „Sanierung MFH Kraußstraße 6“ weiter umzusetzen.