Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Abstufung Brandlesweg

BezeichnungInhalt
Sitzung:18.07.2022   BA/007/2022 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  31/101/2022 

 

Herr Dr. Simons erläutert den Sachverhalt für die Abstufung des „Brandlesweges“.

 

Der Brandlesweg, Fl.Nr. 121/2 u. 346/2 der Gemarkung Hennenbach ist bisher noch als Gemeindeverbindungsstraße Hennenbach-Egloffswinden gewidmet. Eine Verkehrsbedeutung als Gemeindeverbindungsstraße liegt nicht mehr vor.

 

Es ist deshalb ein 0,105 km langes Teilstück der Fl.Nr. 121/2 Gemarkung Hennenbach zur Ortsstraße abzustufen. Der restliche Weg, Teilstück d. Fl.Nr. 121/2 und Fl.Nr. 346/2 der Gemarkung Hennenbach ist zum öffentlichen Feld- u. Waldweg abzustufen. Die Straßenbaulast an den vorgenannten Flurstücken verbleibt bei der Stadt Ansbach

 

Herr Dr. Simons korrigiert die Vorlage sowie den Beschlussvorschlag auf Antrag von Herrn Stadtrat Hillermeier insoweit, dass das erste befestigte Teilstück der Fl.Nr. 121/2 Gemarkung Hennenbach zur Ortsstraße abzustufen ist. Die Straßenbaulast an den vorgenannten Flurstücken geht für den nicht ausgebauten Teil des Weges an die Beteiligten, die Angrenzer, über und für den vorderen ausgebauten Teil verbleibt die Straßenbaulast bei der Stadt.

 

Die Beschlussvorlage wird wie folgt abgeändert:

 

Der Bau- und Werkausschuss beschließt die Abstufung des ersten Teilstücks der Fl.Nr. 121/2 der Gemarkung Hennenbach zur Ortsstraße und die Abstufung des hinteren Teilstücks Fl.Nr. 121/2 und 346/2 der Gemarkung Hennenbach zum öffentlichen Feld- und Waldweg.

 

Aus dem Gremium wird nachgefragt, ob der Weg bis zu den Gärten bisher von der Stadt unterhalten wurde.

Herr Dr. Simons erklärt, dass diese Regelung gem. Art. 54 Abs. 1 BayStrWG sowie die vorherige Absprache mit dem Tiefbauamt ergeben hat, dass die Änderung der Baulast keine materielle Auswirkung auf die Beteiligten hat.

Aus dem Gremium erfolgt noch die Ergänzung, dass die Stadt Baulastträger bleibt und ab Baulänge bis Egloffswinden es sich um einen reinen Wiesenweg handelt, den man nicht als öffentlichen ausgebauten Feld- und Waldweg betrachten kann und somit fällt dieser in die Baulast der Anlieger.

 


Beschluss:

 

Der Bau- u. Werkausschuss beschließt die Abstufung des ersten Teilstücks der Fl.Nr. 121/2 der Gemarkung Hennenbach zur Ortsstraße und die Abstufung des hinteren Teilsücks der Fl.Nr. 121/2 u. Fl.Nr. 346/2 der Gemarkung Hennenbach zum öffentl. Feld- u. Waldweg.