Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Finanzbedarf zur Umsetzung des Maßnahmenkatalogs der THG-Bilanz

BezeichnungInhalt
Sitzung:28.06.2022   SR/006/2022 
Beschluss:Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 33, Nein: 2
Vorlage:  30/074/2022 

Herr Jakobs berichtet, dass die Stadt Ansbach bereits auf eine Jahrzehnte lange Klimaschutzarbeit zurückblicken kann. So wurde in der Vergangenheit ein Klimaschutzkonzept erstellt und dieses sowie weitere Themen im Rahmen der rechtlichen wie finanziellen Möglichkeiten bearbeitet. Eine nicht abschließende Aufstellung hierzu ist unter https://www.ansbach.de/Bürger/Umwelt-Natur/Klimaschutz/Klima-Archiv/ aufgeführt. Im Weiteren wird auf den Sachstandsbericht Klimaschutz im Umweltausschuss vom 27.05.2019 verwiesen.

 

Anknüpfend an das Klimaschutzkonzept hat die Stadt Ansbach die Fortschreibung der Endenergie- und Treibhausgasbilanz durch das Planungsbüro seecon Ingenieure GmbH im Jahr 2021 durchführen lassen.

 

Die Fortschreibung der Endenergie- und Treibhausgasbilanz erfolgte mit Blick auf das Übereinkommen von Paris (ÜvP). Das ÜvP wurde auf der 21. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (COP21) im Dezember 2015 in Paris verabschiedet und trat im November 2016 in Kraft. Die beigetretenen Staaten verpflichten sich, die Erderwärmung auf deutlich unter 2 °C, möglichst jedoch auf 1,5 °C, gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Mit der Ratifizierung durch die Europäische Union und sieben ihrer Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, ist das ÜvP am 4. November 2016, formell in Kraft getreten. Hieraus abgleitet errechnet sich auch ein Treibhausgasneutralitätsziel für die Stadt Ansbach. Eine unmittelbare rechtliche Bindungs- und Finanzierungswirkung für Kommunen besteht jedoch derzeit nicht. Dahingegen ist die Stadt aber verpflichtend an das Haushaltsrecht nach den Art. 61ff. BayGO gebunden.

 

In diesem Spannungsfeld gilt es, Maßnahmen fortzuführen und ggf. auszubauen. Zur vollumfänglichen Erreichung des für die Stadt Ansbach kalkulierten Treibhausgasneutralitätsziels wären bestimmte Maßnahmen umzusetzen. Der beigefügte Maßnahmenkatalog wurde im Umwelt- und Verkehrsausschuss am 25. Mai 2022 vorgestellt und beraten. Er ist auf das Ziel der Treibhausgasneutralität zum Jahr 2035 mit dem korrespondierenden 1,75 ° C-Ziel und 67 Prozent Zielerreichungswahrscheinlichkeit abgestimmt.

 

Die unmittelbaren Einflussmöglichkeiten der Stadtverwaltung Ansbach sind jedoch tatsächlich begrenzt und statistisch nur bedingt messbar. Insgesamt beträgt der Anteil der Stadtverwaltung Ansbach lediglich 1,7% der klimaschädlichen Emissionen im gesamten Stadtgebiet. Wohingegen allein 41,8% durch den Verkehr verursacht werden, wovon wiederum 45,3% auf die durch das Stadtgebiet verlaufende Autobahn entfallen. Die restlichen Emissionen entfallen auf private Haushalte und Unternehmen. Mit Blick auf Verhältnismäßigkeitsgrundsätze gilt es für die Stadtverwaltung Ansbach, insbesondere als Vorbild zu wirken und hierbei die gesetzlich vorgeschriebene Kosten-Nutzen-Relation im Blick zu halten.

 

Herr Jakobs stellt den Beschlussvorschlag der Verwaltung vor und berichtet, dass heute auch noch ein Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen eingegangen sei. Diese beantragen ergänzend zum Beschlussvorschlag der Verwaltung zusätzlich nachfolgende Punkte:

 

  • Im Stellenplan beantragen wir für den Haushalt 2023 eine neue unbefristete Stelle für einen zweiten Klimaschutzbeauftragten für die Energiethemen: Wärme und Strom, Mobilität, Koordinierung der Konzepte, Umsetzung, Unterstützung Akteurs Beteiligung, (EG 10 – 12 unbefristet) geschaffen. Außerdem wird eine zusätzliche unbefristete Stelle zur Erstellung, Umsetzung und Monitoring für das kommunalen Energiemanagements (KEM) der beiden Maßnahmen (EG10-12 unbefristet) geschaffen.

    à Herr Jakobs weist auf die fehlende Finanzierung und auf die Nr. 5 des Verwaltungsvorschlages hin. Die Umsetzung erfolgt, sobald die Mittel bereit stehen

 

  • Im Haushalt der Stadt Ansbach sollen im Zuge der Haushaltsberatungen für das Jahr 2023, zusätzlichen Finanzmittel in Höhe von 150.000 € für die Referenzmodellbasierten Bestandsaufnahme der städtischen Gebäude, im Maßnahmenkatalog als Maßnahme K1` gekennzeichnet, in der Finanzplanung 2023 eingestellt werden.

    à Herr Jakobs weist auch hier auf die fehlende Finanzierung hin. Außerdem sei das Hochbauamt bereits dabei, alle städtischen Gebäude nach und nach zu untersuchen.

 

  • Der Stadtrat lehnt den sechs-streifigen Ausbau der Autobahn A6 aus Klimaschutzgründen ab, weil die Autobahn A6 einen erheblichen Beitrag zur Verschlechterung Treibhausgasbilanz beiträgt und beauftragt Herr Oberbürgermeister Deffner sich gegenüber dem Bundesverkehrsministerium für die Streichung des Projektes einzusetzen.

    à Herr Jakobs weist darauf hin, dass dies bereits im HFWA abgelehnt wurde.

 

 

Herr Rühl teilt mit, dass der Verwaltungsvorschlag das mindeste sei. Die Fa. Seecon habe 18 Maßnahmen vorgestellt, im Beschlussvorschlag sind nur sieben enthalten. Die GRÜNEN fordern Einzelabstimmung zu jedem Spiegelstrich.

 

 

Herr Forstmeier stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, den Tagesordnungspunkt zu vertagen und eine Sondersitzung abzuhalten, da das Thema Klimaschutz zu wichtig ist, um es hier in der Kürze abzuhandeln.

 

Herr OB Deffner bittet um Abstimmung über den Antrag zur Geschäftsordnung:

 

Abstimmungsergebnis: Ja 7  Nein 28 

Mehrheitlich abgelehnt.

 

 

Herr OB Deffner bittet um Abstimmung über die Ergänzungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

 

Im Stellenplan beantragen wir für den Haushalt 2023 eine neue unbefristete Stelle für einen zweiten Klimaschutzbeauftragten für die Energiethemen: Wärme und Strom, Mobilität, Koordinierung der Konzepte, Umsetzung, Unterstützung Akteurs Beteiligung, (EG 10 – 12 unbefristet) geschaffen. Außerdem wird eine zusätzliche unbefristete Stelle zur Erstellung, Umsetzung und Monitoring für das kommunalen Energiemanagements (KEM) der beiden Maßnahmen (EG10-12 unbefristet) geschaffen.

 

Abstimmungsergebnis: Ja 10  Nein 25 

Mehrheitlich abgelehnt.

 

 

Im Haushalt der Stadt Ansbach sollen im Zuge der Haushaltsberatungen für das Jahr 2023, zusätzlichen Finanzmittel in Höhe von 150.000 € für die Referenzmodellbasierten

Bestandsaufnahme der städtischen Gebäude, im Maßnahmenkatalog als Maßnahme K1` gekennzeichnet, in der Finanzplanung 2023 eingestellt werden.

 

Abstimmungsergebnis: Ja 7  Nein 28 

Mehrheitlich abgelehnt.

 

 

Der Stadtrat lehnt den sechs-streifigen Ausbau der Autobahn A6 aus Klimaschutzgründen ab, weil die Autobahn A6 einen erheblichen Beitrag zur Verschlechterung Treibhausgasbilanz beiträgt und beauftragt Herr Oberbürgermeister Deffner sich gegenüber dem Bundesverkehrsministerium für die Streichung des Projektes einzusetzen.

 

Abstimmungsergebnis: Ja 12  Nein 23 

Mehrheitlich abgelehnt.


Beschluss entsprechend der Empfehlung des HFWA vom 21.06.2022:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.    Die Fortschreibung der Endenergie- und Treibhausgasbilanz für die Stadt Ansbach des Planungsbüros seecon Ingenieure GmbH wird zur Kenntnis genommen.

 

2.    Die Stadt Ansbach setzt sich als Ziel, das Szenario „Treibhausgasneutralität bis 2035“ mit dem korrespondierenden 1,75 ° C-Ziel und 67 % im Rahmen der für die Stadt Ansbach geltenden rechtlichen wie finanziellen Maßgaben umzusetzen.

 

3.    Im Haushalt der Stadt Ansbach sollen im Zuge der Haushaltsberatungen für das Jahr 2023, die nachfolgende zusätzliche Finanzmittel zur Umsetzung des Maßnahmenkatalogs in der Finanzplanung 2023ff. eingestellt werden:

 

a.    V1 / V2 | Erstellung und Umsetzung kommunaler Energienutzungsplan:

Sachkosten:                                                                                        250.000 €

(im Zweckbindungsring)

Personalkosten p.a.:                                                                          siehe I1/I2

 

b.    V5 Dachkataster für Potenziale Photovoltaik

Sachkosten:                                                                                          16.500 €

Personalkosten p.a.:                                                                          siehe I1/I2

 

c.    I1/I2 | Einführung strategisches Controlling

Personalkosten p.a.:                                                                             60.000 €

 

d.    S2 | Ausbau der Öffentlichkeitsarbeit                                                  5.000 €

 

4.    Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmen V2, V3, V4, V6 und V7 bei der Stadtwerke Ansbach GmbH zur Beratung im Aufsichtsrat sowie zur weiteren Behandlung in den mitverwalteten Unternehmen (z.B. awean) zu empfehlen.

 

5.    Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der unter Ziffer 3 genannten Maßnahmen beauftragt. Die nicht unter Ziffer 3 genannten Maßnahmen sollen, soweit nicht bereits im Haushaltsplan verankert oder Zuständigkeit anderer Aufgabenträger besteht, mit Feststehen einer Finanzierung umgesetzt werden.

 

6.    Herr Oberbürgermeister Deffner wird beauftragt eine Deckung der nicht finanzierten Maßnahmen über Deutschen und Bayerischen Städtetag zu erwirken.