Tagesordnungspunkt

TOP Ö 11: Finanzbedarf zur Umsetzung des Maßnahmenkatalogs der THG-Bilanz

BezeichnungInhalt
Sitzung:21.06.2022   HFWA/006/2022 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  30/074/2022 

Herr Jakobs trägt den Sachverhalt vor. Das Engagement von Herrn Wickerath aus dem Bereich Klimaschutz der Stadt Ansbach wird von ihm lobend erwähnt.

 

Viele deutsche Kommunen würden sich freiwillig aktiv für den Klimaschutz einsetzen – einige könnten bereits auf Jahrzehnte lange Klimaschutzarbeit zurückblicken. So auch die Stadt Ansbach, die bereits in der Vergangenheit ein Klimaschutzkonzept erstellt habe und dies sowie weitere Themen im Rahmen der rechtlichen wie finanziellen Möglichkeiten bearbeitet. Eine nicht abschließende Aufstellung hierzu sei auf der Homepage der Stadt Ansbach aufgeführt. Im Weiteren wird auf den Sachstandsbericht Klimaschutz im Umweltausschuss vom 27.05.2019 verwiesen.

 

Anknüpfend an das Klimaschutzkonzept habe die Stadt Ansbach die Fortschreibung der Endenergie- und Treibhausgasbilanz durch das Planungsbüro seecon Ingenieure GmbH im Jahr 2021 durchführen lassen.

 

Die Fortschreibung der Endenergie- und Treibhausgasbilanz sei mit Blick auf das Übereinkommen von Paris (ÜvP) erfolgt. Das ÜvP sei auf der 21. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (COP21) im Dezember 2015 in Paris verabschiedet worden und im November 2016 in Kraft getreten. Die beigetretenen Staaten hätten sich verpflichtet, die Erderwärmung auf deutlich unter 2 °C, möglichst jedoch auf 1,5 °C, gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Mit der Ratifizierung durch die Europäische Union und sieben ihrer Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, sei das ÜvP am 4. November 2016, formell in Kraft getreten. Hieraus abgleitet errechne sich auch ein Treibhausgasneutralitätsziel für die Stadt Ansbach. Herr Jakobs weist ausdrücklich darauf hin, dass derzeit keine unmittelbare rechtliche Bindungs- und Finanzierungswirkung bestünde. Jedoch sei aber die Stadt verpflichtend an das Haushaltsrecht nach den Art. 61ff. BayGO gebunden.

 

Im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten will die Stadt Ansbach die Maßnahmen fortführen und ggf. ausbauen. Zur vollumfänglichen Erreichung des für die Stadt Ansbach kalkulierten Treibhausgasneutralitätsziels wären bestimmte Maßnahmen umzusetzen. Der den Stadträten vorliegende Maßnahmenkatalog sei im Umwelt- und Verkehrsausschuss am 25. Mai 2022 vorgestellt und beraten worden. Er ist auf das Ziel der Treibhausgasneutralität zum Jahr 2035 mit dem korrespondierenden 1,75 °C-Ziel und 67 Prozent Zielerreichungswahrscheinlichkeit abgestimmt.

 

Die unmittelbaren Einflussmöglichkeiten der Stadtverwaltung Ansbach seien jedoch tatsächlich begrenzt und statistisch nur bedingt messbar. Insgesamt würde der Anteil der Stadtverwaltung Ansbach lediglich 1,7 % der klimaschädlichen Emissionen im gesamten Stadtgebiet betragen. Wohingegen allein 41,8 % durch den Verkehr verursacht werden, wovon wiederum 45,3 % auf die durch das Stadtgebiet verlaufende Autobahn entfallen. Die restlichen Emissionen würden auf private Haushalte und Unternehmen entfallen. Mit Blick auf Verhältnismäßigkeitsgrundsätze gelte es für die Stadtverwaltung Ansbach, insbesondere als Vorbild zu wirken und hierbei die gesetzlich vorgeschriebene Kosten-Nutzen-Relation im Blick zu halten.

 

Zur Umsetzung der Maßnahmen seien Finanzmittel für folgende Aufgabenschwerpunkten avisiert:

 

·      Ver- und Entsorgung

o  Erstellung/Umsetzung kommunaler Wärmeplan

o  Bestehende Förderkulisse der Stadt Ansbach weiterentwickeln

o  Dachkataster für Potenziale Photovoltaik, Solarthermie und Gründach

 

·      Interne Organisation

o  Verstetigung und Erweiterung Klimaschutz-Controlling          

o  Nachhaltige Mobilität in der Verwaltung (Ladepunkte)

 

  • Kommunale Gebäude und Anlagen
    • Referenzmodellbasierte Bestandsaufnahme der städtischen Gebäude

 

  • Sonstiges
    • Untersuchung der Potenziale lokaler Kohlenstoffsenken
    • Ausbau der Öffentlichkeitsarbeit

 

Die Finanzierung folgender Maßnahmen sei ggf. in anderer Art und Weise bereits in der Haushalts- bzw. Finanzplanung vorgesehen:

 

  • M1 | Verkehrsvermeidung / Modal Split:

Das Parkraumbewirtschaftungskonzept wird bereits überarbeitet. Radabstellanlagen an neuralgischen Punkten wie am Bahnhof wurden bzw. werden bereits erneuert.

 

  • V4 | Förderprogramm energetische Sanierung:

Hier wird eine Erhöhung des Fördersatzes angestrebt, der Haushaltsansatz von 7.500,- € bleibt aufgrund der geringen Inanspruchnahme in der Vergangenheit unverändert bestehen.

 

  • I3 | Nachhaltige Mobilität in der Verwaltung und kommunaler Fuhrpark:

Für Ersatzbeschaffungen im kommunalen Fuhrpark werden regelmäßig bereits Haushaltsmittel eingeplant. Künftig benötigte Kurzstrecken-Fahrzeuge sollen nach Verfügbarkeit als E-Modelle angeschafft werden.

 

·         K1/K2 | Bestandsaufnahme/Umsetzung Sanierungsfahrplan: Das Hochbauamt hat im Zuge der Haushaltsplanungen für die Jahre 2021 und 2022 bereits eine Abschätzung über die wichtigsten Bauprojekte der Stadt Ansbach abgegeben. Die Kostenschätzungen nach Bruttoraumflächen beinhalten dabei neben den Themen Brandschutz, Ausbau Ganztagsbetreuung auch notwendige energetische Maßnahmen. In der 10-jährigen Finanzplanung sind hierfür rund 150 Mio. € vorgesehen. Nachdem die Hochbauverwaltung Projekte künftig integriert angehen möchte, lassen sich die reinen energetischen Maßnahmen hieraus nicht bestimmen. Eine losgelöste Betrachtung wäre finanziell wenig nachhaltig.  Genaue Bestandsaufnahmen der städtischen Gebäude laufen derzeit fortwährend und in Abhängigkeit der bei laufenden Mängelbegehungen eingeschätzten Gesamtgebäudezustände.

 

Ergänzend zur allgemeinen Beschlussempfehlung im Umwelt- und Verkehrsausschuss empfehle die Kämmerei nachfolgendes:

 

·         M2 | Mobilität: Die Abstimmung mit ABuV als Auftragnehmer im ÖDA wie auch mit dem Landratsamt als auch mit dem VGN als wesentliche Akteure laufen fortwährend. Die Abstimmung ist dabei aber von vielen Faktoren abhängig und wird sich nur bedingt durch weitere Stellen beschleunigen lassen. Weiter werden Angebote wie Mitfahrzentrale zwischenzeitlich durch private Dritte wahrgenommen. Sämtliche Themen werden bereits zudem im Rahmen des Nahverkehrsplans besprochen und hierin kontinuierlich weiterentwickelt. Eine zusätzliche Stelle wird zum jetzigen Zeitpunkt nicht als abstimmungsbeeinflussend angesehen.

 

·         V1 | Erstellung kommunaler Energienutzungsplan: Die Erstellung eines kommunalen Energienutzungsplans steht unter dem Vorbehalt der Finanzierung durch entsprechende Förderprogramme. Die notwendige Stellenschaffung steht unter dem Vorbehalt der Stellenplanberatungen.

 

·         V2 | Umsetzung kommunaler Wärmeplan: die Wärmeversorgung ist eine an die Stadtwerke Ansbach delegierte Aufgabe. Der Aufbau von Parallelstrukturen ist mit Blick auf Art. 61. Abs. 2 Satz 2 BayGO zu vermeiden. Die Aufgabe wäre als Anregung an die Stadtwerke Ansbach GmbH zu geben und es wäre hierüber im Aufsichtsrat zu beraten.

 

·         V3 | Dekarbonisierung der bestehenden Wärmenetze: siehe V2

 

·         V4 | Förderprogramm PV+Speicher: Das Land Bayern hat ein entsprechendes Programm u.a. aufgrund der Eigenwirtschaftlichkeit eingestellt. Heutige PV-Speicher Anlagen amortisieren sich bereits ohne Förderung nach wenigen Jahren. Für Kommunen gilt Art. 61 Abs. 2 Satz 2 BayGO. Die Kämmerei sieht damit rechtliche wie finanzielle Hemmnisse und rät daher von der Einführung eines entsprechenden Förderprogramms ab. Möglicherweise besteht bei der Stadtwerke Ansbach GmbH unter Kundenbindungs- und -gewinnungsaspekten Interesse.

 

·         V7 | Nutzung Wasserstoffkooperation mit der Hochschule: siehe V2

 

·         I1 | Verstetigung und Erweiterung Klimaschutzcontrolling: Ein Klimaschutzcontrolling setzt als Grundlage ein integriertes strategisches Controlling voraus, wie es in der Stadt Ansbach derzeit nicht besteht. Inwieweit die Teilnahme an kostenintensiven Awards zweckdienlich ist, wäre zu prüfen. Daher wird empfohlen, ein allgemeines strategisches Controlling unter Aufnahme eines Klimaschutzcontrollings zu implementieren. Die Einführung steht unter dem Vorbehalt der Stellenplanberatungen.

 

·         I2 | Klima- und Nachhaltigkeitscheck: Die Implementierung eines strategischen Controllings ist zwingend Voraussetzung, um einen Klima- und Nachhaltigkeitscheck für Beschlüsse einzuführen und steht daher in Abhängigkeit von I1.

 

·         I3 | Die Herstellung von Ladepunkten wird partiell gefördert. Die Herstellung soll vorrangig unter Inanspruchnahme entsprechender Förderprogramme vorgenommen werden.

 

·         I4 | Die Einführung der Stelle zur Koordination für nachhaltige Entwicklungspolitik steht unter dem Vorbehalt der Finanzierung durch entsprechende Förderprogramme.

 

·         S1 | lokale Kohlenstoffsenken: Aufgrund der geringen Priorität und des Langfristcharakters wird in der Gesamtabwägung eine Zurückstellung dieser Maßnahme empfohlen.

 

·         K1/K2 | Stelle kommunales Energiemanagement: Es wird empfohlen, die Schaffung einer Stelle zum kommunalen Energiemanagement im Nachgang der durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen zu prüfen, jedoch zunächst zurückzustellen.

 

Hinsichtlich der Schaffung zusätzlicher Stellen müsse mit Blick auf die finanzielle Gesamtlage mit äußerster Umsicht vorgegangen werden. Deshalb wären aufgrund der beschriebenen Aufgaben befristete Projektstellen außerhalb des Stellenplans sinnvoller. (Es erfolgt der Hinweis, dass der Förderantrag der Koordinationsstelle sich in Arbeit befände.) Auch wenn der Klimaschutz ein sehr wichtiges Thema sei, so sollten Stellenschaffungen nur erfolgen, soweit entsprechende finanzielle wie aber auch räumliche Ressourcen zur Verfügung stehen.

 

Herr Jakobs berichtet weiterhin, dass aufgrund der Versendung der Sitzungsvorlagen ein Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen eingegangen sei. Dieser wird zusammen mit dem Beschlussvorschlag vorgestellt und kommentiert.

 

Herr Rühl erhält als Fraktionsvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen und Antragsteller das Wort. Er stellt die Anträge, dass die absoluten Zahlen in Tonne CO2 der Ergebnisse nachgereicht werden sollen sowie zur Zustimmung des Änderungsantrages.

 

Herr Sauerhammer stellt den Antrag, dass der Punkt V6 mit in den Beschlussvorschlag bei der Aufzählung unter Punkt 4 aufgenommen wird.

 

Herr Hüttinger schließt sich dem Antrag von Herrn Sauerhammer an und erweitert ihn dahingegen, dass auch die awean mit einbezogen wird.

 

Herr Meyer stellt den Antrag, diesen Tagesordnungspunkt in die Fraktionen zu verweisen.

 

Herr Oberbürgermeister Deffner schlägt zur Abstimmung vor, das Thema bis zum nächsten Umwelt- und Verkehrsausschuss in die Fraktionen zu verweisen.

 

Abstimmungsergebnis: Ja 5  Nein 8

Mehrheitlich abgelehnt.

 

 

Herr Wickerath erklärt, dass der vorgestellte Maßnahmenkatalog kein festes Konstrukt sei, sondern ständig angepasst werde. Die THG-Bilanz würde regelmäßig überprüft werden und entsprechend müssten die Maßnahmen angepasst und gestaltet werden. Dies sei ein dynamischer Prozess.

 

Herr Jakobs trägt jeden Punkt einzelnen aus dem Beschlussvorschlag von Bündnis 90/Die Grünen vor, über den jeweils das Gremium abstimmt.

 

1.    Die Fortschreibung der Endenergie- und Treibhausgasbilanz für die Stadt Ansbach des Planungsbüros seecon Ingenieure GmbH wird zur Kenntnis genommen. Die Ergebnisse werden in ausführlicher schriftlicher Form im RIS bis zur nächsten Stadtratssitzung zur Verfügung gestellt. Die Ergebnisse werden in absoluten Zahlen in Tonne CO2 aufgeteilt nach Sektoren aufgeschlüsselt.

 

Abstimmungsergebnis: Ja 5  Nein 8

Mehrheitlich abgelehnt.

 

 

2.    Die Stadt Ansbach setzt sich als Ziel, das Szenario „Treibhausgasneutralität bis 2035“ mit dem korrespondierenden 1,5°C-Ziel und 50 % Zielerreichungswahrscheinlichkeit, welches einem Restbudget von Treibhausgasen von maximal 2,13 Mio. Tonnen CO2 für die Stadt Ansbach entspricht.

 

Abstimmungsergebnis: Ja 2  Nein 11

Mehrheitlich abgelehnt.

 

 

3.    Im Haushalt der Stadt Ansbach sollen im Zuge der Haushaltsberatungen für das Jahr 2023, die nachfolgende zusätzliche Finanzmittel zur Umsetzung des am 25. Mai 2022 im Umwelt- und Verkehrsausschuss vorgestellten 18 Punkte umfassenden Maßnahmenkatalogs in der Finanzplanung 2023 ff. eingestellt werden.

 

Abstimmungsergebnis: Ja 2  Nein 11

Mehrheitlich abgelehnt.

 

 

4.    Die Verwaltung wird beauftragt, bei den vorgeschlagenen Maßnahmen V2, V3, V4 und V7 die Stadtwerke Ansbach GmbH zur Beratung hinzuzuziehen.

 

Abstimmungsergebnis: Ja 1  Nein 12

Mehrheitlich abgelehnt.

 

Punkt 5 entfiel beim Antrag von Bündnis 90/Die Grünen. Außerdem bezieht sich dieser auf Punkt 3, der mehrheitlich abgelehnt worden ist.

 

 

6.    Herr Oberbürgermeister Deffner wird beauftragt eine Deckung der nicht finanzierten Maßnahmen über den Deutschen und Bayerischen Städtetag zu erwirken, sowie alle unterstützende Fördermaßnahmen vom Freistaat Bayern, hier vor allem „Klimaschutz in Kommunen“ im Klimaschutzprogramm Bayern 2050, Förderrichtlinien Kommunaler Klimaschutz – KommKlimaFöR und dem Bund, sowie den Fonds für Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung der Europäischen Metropolregion Nürnberg zu nutzen. Dazu tritt die Stadt Ansbach dem Trägerverein „Fonds für Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung der Europäischen Metropolregion Nürnberg e. V.“ bei.

 

Abstimmungsergebnis: Ja 6  Nein 7

Mehrheitlich abgelehnt.

 

 

7.    Der Stadtrat lehnt den sechs-streifigen Ausbau der Autobahn A6 aus Klimaschutzgründen ab, weil die Autobahn A6 einen erheblichen Beitrag zur Verschlechterung Treibhausgasbilanz beiträgt und beauftragt Herr Oberbürgermeister Deffner sich gegenüber dem Bundesverkehrsministerium für die Streichung des Projektes einzusetzen.

 

Abstimmungsergebnis: Ja 6  Nein 7

Mehrheitlich abgelehnt.

 

 

8.    Einführung eines 1-Euro-ÖPNV Ticket für die Einzelfahrt für alle Fahrgäste, ab Januar 2023.

 

Abstimmungsergebnis: Ja 2  Nein 11

Mehrheitlich abgelehnt.

 

 

Herr Oberbürgermeister Deffner lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung mit den Ergänzungen gemäß den Anträgen von Herrn Sauerhammer und Herrn Hüttinger abstimmen.


Beschluss:

 

Der Haupt-/ Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt auf Basis des Beschlussvorschlages des Umwelt- und Verkehrsausschusses dem Stadtrat folgenden Beschluss:

 

1.    Die Fortschreibung der Endenergie- und Treibhausgasbilanz für die Stadt Ansbach des Planungsbüros seecon Ingenieure GmbH wird zur Kenntnis genommen.

 

2.    Die Stadt Ansbach setzt sich als Ziel, das Szenario „Treibhausgasneutralität bis 2035“ mit dem korrespondierenden 1,75 °C-Ziel und 67 % im Rahmen der für die Stadt Ansbach geltenden rechtlichen wie finanziellen Maßgaben umzusetzen.

 

3.    Im Haushalt der Stadt Ansbach sollen im Zuge der Haushaltsberatungen für das Jahr 2023, die nachfolgende zusätzliche Finanzmittel zur Umsetzung des Maßnahmenkatalogs in der Finanzplanung 2023ff. eingestellt werden:

 

a.    V1 / V2 | Erstellung und Umsetzung kommunaler Energienutzungsplan:

Sachkosten:                                                                                        250.000 €

(im Zweckbindungsring)

Personalkosten p.a.:                                                                          siehe I1/I2

 

b.    V5 Dachkataster für Potenziale Photovoltaik

Sachkosten:                                                                                          16.500 €

Personalkosten p.a.:                                                                          siehe I1/I2

 

c.    I1/I2 | Einführung strategisches Controlling

Personalkosten p.a.:                                                                             60.000 €

 

d.    S2 | Ausbau der Öffentlichkeitsarbeit                                                  5.000 €

 

4.    Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmen V2, V3, V4, V6 und V7 bei der Stadtwerke Ansbach GmbH zur Beratung im Aufsichtsrat sowie zur weiteren Behandlung in den mitverwalteten Unternehmen (z. B. awean) zu empfehlen.

 

5.    Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der unter Ziffer 3 genannten Maßnahmen beauftragt. Die nicht unter Ziffer 3 genannten Maßnahmen sollen, soweit nicht bereits im Haushaltsplan verankert oder Zuständigkeit anderer Aufgabenträger besteht, mit Feststehen einer Finanzierung umgesetzt werden.

 

6.    Herr Oberbürgermeister Deffner wird beauftragt eine Deckung der nicht finanzierten Maßnahmen über Deutschen und Bayerischen Städtetag zu erwirken.