Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 28.06.2022 SR/006/2022 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | REF2/016/2022 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 206 KB | ||
Entwurf vom 31.05.2022 510 KB |
Herr Kleinlein berichtet, dass Aufwendungen und Gebühren für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren der Stadt Ansbach gem. der Satzung (FwAGS) abgerechnet werden. Im November 2021 wurde hierfür eine neue Mustersatzung veröffentlicht. Auch haben sich Aufgabenfelder der Feuerwehr, welche verrechnet werden können, verändert. Daher ist eine Anpassung der bisher geltenden Satzung erforderlich.
Fehlalarme von Brandmeldeanlagen sind die höchsten Posten sowie auslaufende Betriebsstoffe, Türöffnungen und Einsätze bei Großveranstaltungen, wie z.B. dem City-Lauf.
Beschluss
entsprechend der Empfehlung des HFWA vom 21.06.2022:
Die Satzung über Aufwendungsersatz und Gebühren für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren der Stadt Ansbach (FwAGS) in der Fassung des Entwurfs vom 31.05.2022 wird beschlossen. Der Entwurf der Satzung, der dieser Vorlage beigefügt ist, ist Bestandteil des Beschlusses (Anlage 2).