Tagesordnungspunkt

TOP Ö 9: Änderung der Gebührensatzung für die städtischen Kindertageseinrichtungen;
Anpassung Essenszuschlag

BezeichnungInhalt
Sitzung:21.06.2022   HFWA/006/2022 
Beschluss:Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 4
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Jakobs erläutert den Sachverhalt wie folgt:

 

Die städtischen Kindertageseinrichtungen beziehen das warme Mittagessen von einem externen Dienstleister. Vom Zulieferer wurde mitgeteilt, dass die Versorgungspreise zum 01.09.2022 von derzeit 2.90 € auf 3,10 € je Mahlzeit erhöht werden.

 

Momentan erhebt die Stadt Ansbach einen Essenzuschlag in Höhe von 62,00 € pro Monat. Der Kalkulation des Essenzuschlags lag ein Bezugspreis von 2,80 € je Mahlzeit zugrunde. Der von der Stadt Ansbach erhobene Essenzuschlag soll an den gestiegenen Bezugspreis angepasst werden und wird dann 69,00 € pro Monat betragen.

 

Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass einkommensschwache Eltern die Möglichkeit weiterhin hätten, finanziell unterstützt zu werden.

 

Das warme Mittagessen soll zu den Eigenkosten weitergegeben werden. Der Essenzuschlag soll künftig ohne Satzungsänderung an höhere Bezugspreise angepasst werden können. Hierzu soll eine entsprechende Klausel in die Gebührensatzung aufgenommen werden.

 

Der Elternbeirat sei über die geplante Erhöhung des Essenzuschlags per App am 19.05.2022 und persönlich am 08.06.2022 informiert worden.

 

Herr Meyer stellt den Antrag, die „Ewigkeitsklausel“ (§ 5 Abs. 3 der Satzung) zur automatischen Anpassung des Essenzuschlages aufgrund geänderter Bezugspreise aus der Satzung zu nehmen.

 

Herr Oberbürgermeister Deffner lässt über den Antrag abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis: Ja 4  Nein 12

Mehrheitlich abgelehnt.

 

 

Aus der Diskussion im Gremium geht hervor, dass die Stadt Ansbach bei der anstehenden Ausschreibung auf Bio-Qualität und Regionalität des Essens achten soll.


Beschluss:

 

Der Stadtrat erlässt die „7. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die städtischen Kindertageseinrichtungen“ in der Fassung des Entwurfs vom 25.05.2022. Dieser Entwurf wird der Sitzungsniederschrift beigefügt und ist Bestandteil dieses Beschlusses.