Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Vollzug des Bayer. Feuerwehrgesetzes – Bestätigung als Stellvertreter des Kommandanten der FFW Ansbach-Schalkhausen

BezeichnungInhalt
Sitzung:21.06.2022   HFWA/006/2022 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  22/005/2022 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Kleinlein erklärt, dass im Rahmen der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Ansbach-Schalkhausen am 20.05.2022 Herr Johannes Assenbaum auf die Dauer von 6 Jahren zum Stellvertreter des Kommandanten wiedergewählt worden sei.

 

Gemäß Art. 8 Abs. 4 und 5 BayFwG bedarf der Gewählte der Bestätigung durch den Haupt- und Finanzausschuss und dem Stadtrat.

 

Das Bestätigungsverfahren soll sicherstellen, dass der Gewählte die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen besitzt, um die Funktion dieses Amtes übernehmen zu können.

 

Die fachliche Qualifikation und die gesundheitliche Eignung wurden am 20.05.2022 von Herrn SBR Settler bestätigt. Herr Assenbaum besitzt die für das Amt erforderlichen Lehrgänge.


Beschluss:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat,

 

Herrn Johannes Assenbaum als Stellvertreter des Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Ansbach-Schalkhausen auf die Dauer von 6 Jahren zu bestätigen.