Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Bebauungsplanänderung in Obereichenbach -
Antrag BAP Fraktion

BezeichnungInhalt
Sitzung:23.05.2022   BA/005/2022 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  REF3/015/2022 

Herr Büschl erläutert anhand einer Präsentation den Antrag der BAP Fraktion vom 04.04.2022 zur Änderung des Bebauungsplanes He/Ob 13 an der ehemaligen Grundschule in Obereichenbach. Er berichtet, dass sich das Schreiben auf den Erhalt einer Flatterulme, welche sich im Baufeld befindet, bezieht.

 

Der Antrag verfolgt das Ziel der Änderung des Bebauungsplanes HeOb 13, der im Oktober 2020 zur Satzung beschlossen wurde. Sämtliche Flächen, auf denen Baumöglichkeiten eröffnet werden und nicht nur das Baufeld, in dem sich die Ulme befindet, sind im Eigentum der Stadt Ansbach.

 

Neben der vergleichsweise aufwändigen Möglichkeit der Änderung des Bebauungsplanes bestehen weitere Möglichkeiten der Sicherung und Erhaltung des Baums, welche Herr Büschl ausführlich anhand zweier Planskizzen vorstellt.

 

Ein Erhalt der Ulme sei ohne eine Änderung des B-Plans möglich, wenn im Bereich der bisher dort vorgesehenen Gebäude eine Grünfläche mit Spielmöglichkeiten und dem Erhalt des Kronenbereichs der Ulme entstehe. Zum Schutz des gesamten Kronenbereichs sei eine dingliche Sicherung für den Fall der Veräußerung der Flächen nötig. Da die Flächen sich allesamt im Eigentum der Stadt befinden, kann im Fall der Veräußerung die privatrechtliche Sicherung den Baumerhalt ermöglichen, ohne dass der vom Stadtrat beschlossene B-Plan nochmal geändert werden müsste.

 

Herr Oberbürgermeister Deffner äußert sich zu einem möglichen Schattenwurf der Gebäude untereinander und spricht sich für die in der Präsentation vorgestellte zweite Variante aus. Zudem könnten bei dieser Variante Längsparkflächen an der Ostseite der Straße im Bereich der neuen Grünfläche angeordnet werden

 

Aus dem Gremium wird

 

  • Einverständnis mit der Vorgehensweise der Verwaltung gezeigt.
  • sich mehrheitlich für die zweite Variante ausgesprochen.
  • ein Vor-Ort-Termin angeregt.
  • der Schutz des gesamten Baumes und nicht nur des Kronenbereichs angesprochen.
  • nachgefragt, ob eine Untersuchung der geschützten Flatterulme auf Ulmensterben stattgefunden hat.

 

Herr Büschl berichtet, dass der Baum sich derzeit in einem vitalen Zustand befindet. Eine langfristige Erhaltung kann durch eine eventuelle spätere statische Sicherung ggf. durch Vergurtungen erfolgen.

 

Der Vorschlag zur Sicherung des gesamten Kronenbereichs vor jeglicher Bebauung könne in den Beschlussantrag aufgenommen werden.


Beschluss:

 

Die Flatterulme östlich des ehemaligen Schulgebäudes im Baugebiet an der ehemaligen Grundschule in Obereichenbach (Bebauungsplan He/Ob 13) ist zu erhalten. Während der Abbrucharbeiten des alten Schulgebäudes ist die Ulme besonders zu schützen. Eine Sicherung des gesamten Kronenbereichs vor jeglicher Bebauung ist zu gewährleisten. Eine Änderung des Bebauungsplans erfolgt nicht.