Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Reduzierung der nächtlichen Beleuchtung - Antrag BAP vom 20.03.2022

BezeichnungInhalt
Sitzung:25.05.2022   UVKA/002/2022 
Beschluss:Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1
Vorlage:  REF3/013/2022 

Herr Büschl berichtet, dass ein Antrag der BAP vom 20.03.2022 zum Insektenschutz hinsichtlich der Reduzierung der nächtlichen Beleuchtung vorliegt.

 

Der Antrag greift einen bereits 2019 gestellten und im Januar 2020 im Umweltausschuss behandelten Antrag auf und thematisiert nachfolgend drei Einzelaspekte.

 

1.In möglichst allen Ortsteilen (soweit rechtlich möglich) wird die Straßenbeleuchtung in der Zeit zwischen 0:30 und 4:30 Uhr abgeschaltet, ebenso in reinen Wohngebieten der Stadt außerhalb der Ortsteile. Sollte derzeit noch keine Trennung der Straßenbeleuchtung aus technischen Gründen möglich sein, soll diese kurzfristig herbeigeführt werden.“

 

Herr Büschl erläutert hierzu, dass die Abschaltung der Straßenbeleuchtung in den Ortsteilen sowie bestimmte Bereiche in Wohngebieten grundsätzlich möglich ist und kann in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken erfolgen. Aus dem Testlauf bei entsprechenden Ortsteilen (Dornberg, Käferbach und Teile von Wallersdorf) seit Dezember 2021 wurden der Verwaltung keine negativen Erfahrungen berichtet.

Von der Abschaltung bestimmter weitgehender Gebiete sind allerdings auch wichtige Hauptverkehrsstraßen betroffen. Eine gezielte Abschaltung einzelner Straßen ist nicht möglich, da diese über das vorherrschende Versorgungsnetz miteinander verbunden sind.

Eine Trennung der Straßenbeleuchtung ist nur durch aufwendigere bauliche Veränderungen am Versorgungsnetz möglich und derzeit nicht umsetzbar (finanziell und personell). Für eine weitergehende und differenziertere Abschaltung in einzelnen Wohngebieten bzw. Ortsteilen mit Hauptverkehrsstraßen bestehen somit derzeit weder die finanziellen, noch die personellen Ressourcen (die erzielbare Stromeinsparung ist dabei nicht als Finanzierungsvorschlag geeignet).

Aus Sicht der Verwaltung könnten bestimmte Ortsteile wie im Pilotprojekt Wallersdorf, Dornberg oder Käferbach, ohne dass wichtige Verbindungsstraßen tangiert bzw. Hauptverkehrsstraßen betroffen wären, abgeschaltet werden.

Über Bestandsunterlagen der Versorgungsnetze kann festgestellt werden, welche Bereiche der Wohngebiete über ein Signal angesteuert werden können. Die Erarbeitung der Unterlagen würde jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen (mindestens bis ca. Ende des Jahres). Zur Umsetzung des Antrages könnte die Verwaltung allerdings zunächst die möglichen Ortschaften erarbeiten und in den oben genannten Zeiten die Beleuchtung abschalten.

Es ist weiterhin zu beachten, dass wie in der öffentlichen Sitzung vom 15.01.2020 bereits bekannt gegeben, die Beleuchtung im öffentlichen Raum so ausgelegt sein muss, dass in erster Linie die Verkehrssicherheit gewährleistet wird, auch wenn zu den Abschaltzeiten ein vergleichsweise niedrigeres Verkehrsaufkommen herrscht.

Daneben spielen auch Faktoren, wie die persönliche Sicherheit, das individuelle Sicherheitsgefühl, die Kriminal- und Vandalismus-Prävention eine entscheidende Rolle, welche in die Abwägung mit einbezogen werden sollten.

 

2. In den Ortsteilen angegliederten Gewerbe- bzw. Industriegebieten wird auf eine Beleuchtung zwischen 23.00 und 4:30 Uhr verzichtet. Bei Betriebsstätten im Drei-Schicht-Betrieb sollte auf eine Abschaltung der Straßenbeleuchtung verzichtet werden.“

 

 

Aus Sicht der Verwaltung stellt Herr Büschl dar, dass in allen Industriegebieten, in welchen Betriebe mit Drei-Schicht-Betrieb angesiedelt sind auf eine Abschaltung der Straßenbeleuchtung verzichtet wird. Auf Anregung von Stadtrat Herrn Hüttinger wird dieser Sachverhalt nochmals in Bezug auf das Gewerbegebiet in der Hardtstraße überprüft.

 

3. Auf eine Anstrahlung von Sehenswürdigkeiten wird in den Monaten März bis Oktober verzichtet. Ausnahmen können bei festlichen Ereignissen (z. B. Bachwoche, Rokokospiele oder Altstadtfest) hingenommen werden. Gemäß Begleitgesetzt „Rettet die Bienen“ ist eine Fassadenbeleuchtung sowieso ab 23:00 Uhr abzuschalten.“

 

Herr Büschl erklärt, dass aus Sicht der Verwaltung dem Antrag insoweit entsprochen werden kann, dass die betroffenen Anstrahlungen der Gebäude, welche im Zuge der Earth Hour abgeschaltet wurden, abgeschaltet werden. Wenn dem Antrag entsprochen werden soll, dann wird jedoch empfohlen, dies wegen des Aufwandes nicht jeweils zu einzelnen festlichen Ereignissen erneut ein- und auszuschalten.

 

Über den gesondert vorliegenden Antrag der ÖDP zur Verlängerung der Earth Hour 2022 vom 14.3.2022 (TOP 3) soll auch an dieser Stelle abgestimmt werden.

 

Herr Büschl empfiehlt, die bisherige Praxis der Gebäudeinszenierung beizubehalten, da bereits entsprechende gesetzliche Vorgaben zur Abschaltung eingehalten werden.

 

Dem Antrag zur Abschaltung der Sehenswürdigkeiten und Fassadenbeleuchtung kann, wenn eine Mehrheit der Mitglieder des Ausschusses dies wünscht, gem. Sitzungsvorlage entsprochen werden. Im Falle der Empfehlung zur Abschaltung soll jedoch gelten: Es werden keine Ausnahmen für eine temporäre An- und Abschaltung zu Einzelereignissen definiert.


Beschluss:

 

zu 1)

Die Abschaltung der Straßenbeleuchtung wird zunächst im Rahmen der bestehenden Ressourcen nur in ausgewählten Ortschaften vorgenommen, welche keine gesonderten Installationen zur Trennung der Schaltungen erfordern.

 

zu 2)

Die nächtliche Straßenbeleuchtung in den Industriegebieten wird wie bisher beibehalten.

 

zu 3)

Die Fassadenanstrahlungen der Sehenswürdigkeiten werden im Sommerhalbjahr (1. April bis 30. September) nicht mehr eingeschaltet. Im Winterhalbjahr, d. h. von 01.Oktober bis 31. März wird die Fassadenbeleuchtung ab 21:00 Uhr abgeschaltet.