Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 25.05.2022 UVKA/002/2022 |
Beschluss: | Mehrheitlich beschlossen. |
Abstimmung: | Ja: 15, Nein: 1 |
Vorlage: | REF3/013/2022 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 267 KB | ||
Antrag BAP vom 20.03.2022 - Reduzierung der nächtlichen Beleuchtung 124 KB | ||
Sitzungsvorlage UVKA vom 15.01.2020 293 KB |
Herr Büschl berichtet,
dass ein Antrag der BAP vom
20.03.2022 zum Insektenschutz hinsichtlich der Reduzierung der nächtlichen
Beleuchtung vorliegt.
Der Antrag greift
einen bereits 2019 gestellten und im Januar 2020 im Umweltausschuss behandelten
Antrag auf und thematisiert nachfolgend drei Einzelaspekte.
1. „In möglichst allen Ortsteilen
(soweit rechtlich möglich) wird die Straßenbeleuchtung in der Zeit zwischen
0:30 und 4:30 Uhr abgeschaltet, ebenso in reinen Wohngebieten der Stadt
außerhalb der Ortsteile. Sollte derzeit noch keine Trennung der
Straßenbeleuchtung aus technischen Gründen möglich sein, soll diese kurzfristig
herbeigeführt werden.“
Herr Büschl
erläutert hierzu, dass die Abschaltung der Straßenbeleuchtung in den Ortsteilen
sowie bestimmte Bereiche in Wohngebieten grundsätzlich möglich ist und kann in
Zusammenarbeit mit den Stadtwerken erfolgen. Aus dem Testlauf bei
entsprechenden Ortsteilen (Dornberg, Käferbach und Teile von Wallersdorf) seit
Dezember 2021 wurden der Verwaltung keine negativen Erfahrungen berichtet.
Von der Abschaltung
bestimmter weitgehender Gebiete sind allerdings auch wichtige
Hauptverkehrsstraßen betroffen. Eine gezielte Abschaltung einzelner Straßen ist
nicht möglich, da diese über das vorherrschende Versorgungsnetz miteinander
verbunden sind.
Eine Trennung der
Straßenbeleuchtung ist nur durch aufwendigere bauliche Veränderungen am
Versorgungsnetz möglich und derzeit nicht umsetzbar (finanziell und personell).
Für eine weitergehende und differenziertere Abschaltung in einzelnen
Wohngebieten bzw. Ortsteilen mit Hauptverkehrsstraßen bestehen somit derzeit
weder die finanziellen, noch die personellen Ressourcen (die erzielbare
Stromeinsparung ist dabei nicht als Finanzierungsvorschlag geeignet).
Aus Sicht der
Verwaltung könnten bestimmte Ortsteile wie im Pilotprojekt Wallersdorf,
Dornberg oder Käferbach, ohne dass wichtige Verbindungsstraßen tangiert bzw.
Hauptverkehrsstraßen betroffen wären, abgeschaltet werden.
Über
Bestandsunterlagen der Versorgungsnetze kann festgestellt werden, welche
Bereiche der Wohngebiete über ein Signal angesteuert werden können. Die
Erarbeitung der Unterlagen würde jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen
(mindestens bis ca. Ende des Jahres). Zur Umsetzung des Antrages könnte die
Verwaltung allerdings zunächst die möglichen Ortschaften erarbeiten und in den
oben genannten Zeiten die Beleuchtung abschalten.
Es ist weiterhin zu
beachten, dass wie in der öffentlichen Sitzung vom 15.01.2020 bereits bekannt
gegeben, die Beleuchtung im öffentlichen Raum so ausgelegt sein muss, dass in
erster Linie die Verkehrssicherheit gewährleistet wird, auch wenn zu den
Abschaltzeiten ein vergleichsweise niedrigeres Verkehrsaufkommen herrscht.
Daneben spielen
auch Faktoren, wie die persönliche Sicherheit, das individuelle Sicherheitsgefühl,
die Kriminal- und Vandalismus-Prävention eine entscheidende Rolle, welche in
die Abwägung mit einbezogen werden sollten.
2. „In den Ortsteilen angegliederten
Gewerbe- bzw. Industriegebieten wird auf eine Beleuchtung zwischen 23.00 und 4:30
Uhr verzichtet. Bei Betriebsstätten im Drei-Schicht-Betrieb sollte auf eine
Abschaltung der Straßenbeleuchtung verzichtet werden.“
Aus Sicht der
Verwaltung stellt Herr Büschl dar, dass in allen Industriegebieten, in welchen
Betriebe mit Drei-Schicht-Betrieb angesiedelt sind auf eine Abschaltung der
Straßenbeleuchtung verzichtet wird. Auf Anregung von Stadtrat Herrn Hüttinger
wird dieser Sachverhalt nochmals in Bezug auf das Gewerbegebiet in der
Hardtstraße überprüft.
3. „Auf
eine Anstrahlung von Sehenswürdigkeiten wird in den Monaten März bis Oktober
verzichtet. Ausnahmen können bei festlichen Ereignissen (z. B. Bachwoche,
Rokokospiele oder Altstadtfest) hingenommen werden. Gemäß Begleitgesetzt
„Rettet die Bienen“ ist eine Fassadenbeleuchtung sowieso ab 23:00 Uhr
abzuschalten.“
Herr Büschl
erklärt, dass aus Sicht der Verwaltung dem Antrag insoweit entsprochen werden
kann, dass die betroffenen Anstrahlungen der Gebäude, welche im Zuge der Earth
Hour abgeschaltet wurden, abgeschaltet werden. Wenn dem Antrag entsprochen
werden soll, dann wird jedoch empfohlen, dies wegen des Aufwandes nicht jeweils
zu einzelnen festlichen Ereignissen erneut ein- und auszuschalten.
Über den gesondert
vorliegenden Antrag der ÖDP zur
Verlängerung der Earth Hour 2022 vom 14.3.2022 (TOP 3) soll auch an dieser
Stelle abgestimmt werden.
Herr Büschl empfiehlt, die bisherige Praxis
der Gebäudeinszenierung beizubehalten, da bereits entsprechende gesetzliche
Vorgaben zur Abschaltung eingehalten werden.
Dem Antrag zur Abschaltung der
Sehenswürdigkeiten und Fassadenbeleuchtung kann, wenn eine Mehrheit der
Mitglieder des Ausschusses dies wünscht, gem. Sitzungsvorlage entsprochen
werden. Im Falle der Empfehlung zur Abschaltung soll jedoch gelten: Es werden
keine Ausnahmen für eine temporäre An- und Abschaltung zu Einzelereignissen
definiert.
Beschluss:
zu 1)
Die Abschaltung der Straßenbeleuchtung wird
zunächst im Rahmen der bestehenden Ressourcen nur in ausgewählten Ortschaften
vorgenommen, welche keine gesonderten Installationen zur Trennung der
Schaltungen erfordern.
zu 2)
Die nächtliche Straßenbeleuchtung in den
Industriegebieten wird wie bisher beibehalten.
zu 3)
Die Fassadenanstrahlungen der Sehenswürdigkeiten werden im Sommerhalbjahr (1. April bis 30. September) nicht mehr eingeschaltet. Im Winterhalbjahr, d. h. von 01.Oktober bis 31. März wird die Fassadenbeleuchtung ab 21:00 Uhr abgeschaltet.