Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 25.05.2022 HFWA/005/2022 |
Beschluss: | Mehrheitlich beschlossen. |
Abstimmung: | Ja: 14, Nein: 2 |
Vorlage: | 40/077/2022 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 457 KB | ||
Anlage 1 - Bildung HAR 71 KB | ||
Anlage 2 - Bildung HER 60 KB | ||
Anlage 3 - Einzug HAR 74 KB |
Herr Jakobs trägt den Sachverhalt anhand einer
Power-Point-Präsentation vor, die als Anlage 2 dem Protokoll beigefügt ist.
Nach
§ 79 Abs. 2 KommHV-K sei in der Haushaltsrechnung festzustellen, welche
übertragbaren Haushaltsmittel noch verfügbar und in welcher Höhe sie in das
folgende Jahr zu übertragen sind.
Haushaltsreste
seien kein Sparbuch, sondern die Fortschreibung von haushalterischen
Ermächtigungen. Haushaltsreste würden rechnerisch das Jahresergebnis ihrer
Einstellung belasten bzw. begünstigen und würden damit unvermeidbar zu einem
verzerrten Haushaltsbild führen. Ihre Bildung sei daher grundsätzlich zu
vermeiden.
Sinn
der Übertragung sei es, begonnene Maßnahmen fertigzustellen. Soweit also eine
Maßnahme fertiggestellt und abgerechnet ist, sind die unverbrauchten Mittel
hierfür einzuziehen. Diese Mittel dürfen auch nicht für andere Zwecke verwendet
werden. Soweit eine Maßnahme noch nicht fertiggestellt und abgerechnet ist, jedoch
Mittel erwartbar nicht oder nicht in Gänze in Anspruch genommen werden können,
sind diese ebenfalls entsprechend einzuziehen. Soweit eine Zweckverwirklichung
erst in Folgejahren möglich ist, wären diese Mittel im Folgejahr neu zu
veranschlagen.
Durch
die Bildung von Haushaltsausgaberesten (HAR) blieben die betroffenen Ausgabeermächtigungen
(Ansätze des Haushaltsplans 2021 und HAR aus Vorjahren) für ihren Zweck ein
weiteres Jahr verfügbar.
Grundsätzlich
seien alle nicht verbrauchten Ansätze des Vermögenshaushaltes sowie alle für
übertragbar erklärten Ansätze des Verwaltungshaushaltes übertragbar. Ausgaben
sind als Ausgabereste nahezu unbefristet übertragbar, Einnahmen hingegen dürfen
als Haushaltseinnahmereste nur einmal ins Folgejahr übertragen werden.
Die
Bildung von Haushaltseinnahmeresten (HER) sei nur im Bereich der Investitionen und
Beiträge sowie für Kredite zulässig. Sie stünden meist in direkter Beziehung zu
entsprechenden HAR und würden zu deren Deckung beitragen.
Herr Jakobs erklärt, dass ihn im Vorfeld
verschiedene Fragen zum Thema erreicht hätten, auf die er während des Vortrages
eingehen wolle. Eine der Anfragen habe die Liquidität betroffen, die
grundsätzlichen gegeben sei. Alle
Verbindlichkeiten könnten derzeit bedient werden. Kein Kassenkredit sei in den
letzten Jahren in Anspruch genommen worden und müsse auch jetzt nicht
beansprucht werden. Die Lage stelle sich derzeit so dar, dass die Stadt Ansbach
Verwahrentgelte zahlen müsse. Gerne würde man die Liquidität entsprechend der
Ausgabeansätze auch verringern wollen, aber im investiven Bereich lägen derzeit
leider keine größeren Ausgaben an, da ungenügende Rechnungsstellungen erfolgen
würden.
Im
Rahmen der Rechnungslegung 2021 seien die ins Haushaltsjahr 2022 zu
übertragenden Haushaltsreste ermittelt worden. Herr Jakobs erläutert wie folgt:
1. Haushaltseinnahmereste
Die Haushaltseinnahmereste
(HER) können nur für das dem Jahr der Veranschlagung folgende Haushaltsjahr
gebildet werden; eine weitere Übertragung sei rechtlich nicht zulässig.
Die
Überprüfung der Einzelansätze hätte ergeben, dass Einnahmeerwartungen in Höhe
von 15.575.030,42 € nach 2022 zu übertragen sind (Vorjahr
6.034.300,00 €). (Die Einzelübersicht lag den Gremiumsmitgliedern vor.) Es
würde sich überwiegend um staatliche Zuwendungen zu Investitionen handeln, deren
Eingang abhängig von der bewilligten Förderrate und dem jeweiligen Kostenstand
sei. In der Regel sei eine längere Vorfinanzierung durch die Stadt
erforderlich. Neben staatlichen Zuwendungen würden die nicht in Anspruch
genommenen Kreditermächtigungen in Höhe von 8.863.200 € übertragen werden.
Damit bilden die Haushaltseinnahmereste ein vergleichbares Gegengewicht zu den
Haushaltsausgaberesten.
Zusammen
mit den Kasseneinnahmeresten des Vermögenshaushalts in Höhe von 4.640.072,09 €
bilden die Einnahmereste mit 20.215.102,51 € ein Übergewicht zu den
Haushaltsausgaberesten. Übersteigende Einnahmereste würden damit
voraussichtlich einen negativen Finanzmittelsaldo verursachen. Auf diese
Problemstellung sei bereits im Vorjahr hingewiesen worden. Aufgrund der derzeit
unwägbaren globalen Wirtschaftsentwicklung sollten jedoch insbesondere die
Kreditermächtigungen nicht leichtfertig zurückgegeben werden. Dem Stadtrat müsse
dabei jedoch bewusst sein, dass die allgemeine Rücklage weiterhin nicht
vollumfänglich mit Liquidität hinterlegt sei.
2. Haushaltsausgabereste
Im
Vermögenshaushalt waren zum Jahresende 2021 Haushaltsansätze
und HAR aus Vorjahren in
Höhe von etwa 24,6 Mio. € noch verfügbar
(VJ: knapp 20 Mio. €).
Die Übertragung von HAR sei von den bewirtschaftenden Fachämtern mit Begründung
zu beantragen gewesen. Insbesondere bei Haushaltsstellen, bei denen auch im
Haushaltsjahr 2022 wieder Mittel zur Verfügung stehen, seien kritisch zu prüfen
gewesen, ob die Haushaltsreste im neuen Jahr zusätzlich noch benötigt werden
würden.
Insgesamt
würden sich im Vermögenshaushalt zu übertragene Ausgabereste in Höhe von
16.143.091,32 € ergeben, dies seien rund 2,63 Mio. € mehr als im
Vorjahr. Mit Blick auf Vorvorjahre würde es sich jedoch nicht um überhöhte
Ausgabereste handeln (2017: 18,6 Mio. €, 2018: 17,9 Mio. €,
2019: 16,5 Mio. €)
Übersichten
zu den Übertragungen ab 50.000 € und alle zum Einzug vorgesehenen Ansätze
von über 5.000 € liegen den Gremiumsmitgliedern vor. Besonders wesentliche
Positionen bei den Haushaltsausgaberesten seien:
Digitalisierung
in sämtlichen Schulen 4.114.333,00 €
Erwerb
von Grundstücken zur Siedlungsentwicklung 1.521.392,72 €
Beschaffungen
Betriebsamt, u.a. Fahrzeuge 865.620,45 €
Neubau
Kindergarten Elpersdorf 681.736,48 €
Ausbau
Urlasstraße 586.846,11 €
Sanierung
Retti-Palais; Investitionszuschuss 340.300,00 €
Integrierte
Leitstelle; Hardwaretausch u. a. 300.000,00 €
Neubau
Grundschule Schalkhausen 267.478,76 €
Investitionszuschüsse
an Dritte für KiTa-Baumaßnahmen 204.942,03 €
Im
Verwaltungshaushalt können Ausgabeansätze für übertragbar erklärt werden, wenn
die Übertragbarkeit eine wirtschaftliche Aufgabenerfüllung fördern würde. Hier
ergeben sich Übertragungen in Höhe von insgesamt 414.348,14 € (Vorjahr:
190.679,13 €), dabei sei der größte Posten die Landesausstellung mit
250.000 €.
Die Gründe
für die notwendigen Übertragungen seien vielfältig:
Herr Jakobs geht detailliert auf diese Punkte
ein, wie der Power-Point-Präsentation zu entnehmen ist. Darüber hinaus gibt er,
aufgrund von Anfragen, Gründe zu einzelnen Positionen eingezogener
Haushaltsausgabereste an (s. Anlage).
Anschließend
trägt Herr Jakobs den Beschlussvorschlag vor.
Aus dem Gremium erfolgen Wortmeldungen zu verschiedenen
Themen. Erwähnt wird die Notwendigkeit zur Straffung des Verwaltungshandelns
(Effektivitätssteigerung) und die Einführung eines Baukosten-Controlling. Der
Hinweis zu kleinen Klima- bzw. Lüftungsanlagen für den Serverraum am
Platengymnasium wird festgehalten und deren Einsatzmöglichkeit geprüft werden. Weiterer
Diskussionspunkt ist der Einzug der Mittel bei der Haushaltsstelle 02.6371.9503
(Gemeindestraße 2021 – Radwegenetz). Es gäbe aus Sicht der Stadträte zu viel zu
tun in diesem Bereich.
Herr Jakobs erläutert, dass es sich hierbei nach
seiner Kenntnis nicht um konkrete
fertigstellbare Maßnahmen handeln würde. Somit sei eine pauschale Übertragung
haushaltsrechtlich nicht möglich.
Herr Oberbürgermeister Deffner sieht eine Konkretisierung sowie Fertigstellung
der Maßnahmen im Bereich des Radwegnetzes in 2022 als möglich an, so dass die Mittel für das Radwegenetz
nicht eingezogen werden sollen.
Herr Jakobs ändert daraufhin den Betrag im
Beschlussvorschlag zu den HAR von 16.143.091,32 € auf 16.188.554,83 €
ab.
Herr Oberbürgermeister Deffner lässt über diesen geänderten
Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss:
Der Stadtrat möge beschließen:
Die
im Rahmen der Rechnungslegung festgestellten Haushaltsreste, und zwar im
Einzelnen
a)
HAR im Verwaltungshaushalt in Höhe von 414.348,14 €
b)
HAR im Vermögenshaushalt in Höhe von 16.188.554,83 €
c)
HER im Vermögenshaushalt in Höhe von 15.575.030,42 €
werden
in das Haushaltsjahr 2022 übertragen. Die Verwaltung wird ermächtigt, evtl. bei
der Fortführung der Rechnungslegung sich ergebende geringfügige Veränderungen
bei den Haushaltsresten ebenfalls noch zu berücksichtigen.