Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Haushaltsreste 2021

BezeichnungInhalt
Sitzung:25.05.2022   HFWA/005/2022 
Beschluss:Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 2
Vorlage:  40/077/2022 

Herr Jakobs trägt den Sachverhalt anhand einer Power-Point-Präsentation vor, die als Anlage 2 dem Protokoll beigefügt ist.

 

Nach § 79 Abs. 2 KommHV-K sei in der Haushaltsrechnung festzustellen, welche übertragbaren Haushaltsmittel noch verfügbar und in welcher Höhe sie in das folgende Jahr zu übertragen sind.

 

Haushaltsreste seien kein Sparbuch, sondern die Fortschreibung von haushalterischen Ermächtigungen. Haushaltsreste würden rechnerisch das Jahresergebnis ihrer Einstellung belasten bzw. begünstigen und würden damit unvermeidbar zu einem verzerrten Haushaltsbild führen. Ihre Bildung sei daher grundsätzlich zu vermeiden.

 

Sinn der Übertragung sei es, begonnene Maßnahmen fertigzustellen. Soweit also eine Maßnahme fertiggestellt und abgerechnet ist, sind die unverbrauchten Mittel hierfür einzuziehen. Diese Mittel dürfen auch nicht für andere Zwecke verwendet werden. Soweit eine Maßnahme noch nicht fertiggestellt und abgerechnet ist, jedoch Mittel erwartbar nicht oder nicht in Gänze in Anspruch genommen werden können, sind diese ebenfalls entsprechend einzuziehen. Soweit eine Zweckverwirklichung erst in Folgejahren möglich ist, wären diese Mittel im Folgejahr neu zu veranschlagen.

 

Durch die Bildung von Haushaltsausgaberesten (HAR) blieben die betroffenen Ausgabeermächtigungen (Ansätze des Haushaltsplans 2021 und HAR aus Vorjahren) für ihren Zweck ein weiteres Jahr verfügbar.

 

Grundsätzlich seien alle nicht verbrauchten Ansätze des Vermögenshaushaltes sowie alle für übertragbar erklärten Ansätze des Verwaltungshaushaltes übertragbar. Ausgaben sind als Ausgabereste nahezu unbefristet übertragbar, Einnahmen hingegen dürfen als Haushaltseinnahmereste nur einmal ins Folgejahr übertragen werden.

 

Die Bildung von Haushaltseinnahmeresten (HER) sei nur im Bereich der Investitionen und Beiträge sowie für Kredite zulässig. Sie stünden meist in direkter Beziehung zu entsprechenden HAR und würden zu deren Deckung beitragen.

 

Herr Jakobs erklärt, dass ihn im Vorfeld verschiedene Fragen zum Thema erreicht hätten, auf die er während des Vortrages eingehen wolle. Eine der Anfragen habe die Liquidität betroffen, die grundsätzlichen gegeben sei. Alle Verbindlichkeiten könnten derzeit bedient werden. Kein Kassenkredit sei in den letzten Jahren in Anspruch genommen worden und müsse auch jetzt nicht beansprucht werden. Die Lage stelle sich derzeit so dar, dass die Stadt Ansbach Verwahrentgelte zahlen müsse. Gerne würde man die Liquidität entsprechend der Ausgabeansätze auch verringern wollen, aber im investiven Bereich lägen derzeit leider keine größeren Ausgaben an, da ungenügende Rechnungsstellungen erfolgen würden.

 

Im Rahmen der Rechnungslegung 2021 seien die ins Haushaltsjahr 2022 zu übertragenden Haushaltsreste ermittelt worden. Herr Jakobs erläutert wie folgt:

 

1. Haushaltseinnahmereste

 

Die Haushaltseinnahmereste (HER) können nur für das dem Jahr der Veranschlagung folgende Haushaltsjahr gebildet werden; eine weitere Übertragung sei rechtlich nicht zulässig.

 

Die Überprüfung der Einzelansätze hätte ergeben, dass Einnahmeerwartungen in Höhe von 15.575.030,42 € nach 2022 zu übertragen sind (Vorjahr 6.034.300,00 €). (Die Einzelübersicht lag den Gremiumsmitgliedern vor.) Es würde sich überwiegend um staatliche Zuwendungen zu Investitionen handeln, deren Eingang abhängig von der bewilligten Förderrate und dem jeweiligen Kostenstand sei. In der Regel sei eine längere Vorfinanzierung durch die Stadt erforderlich. Neben staatlichen Zuwendungen würden die nicht in Anspruch genommenen Kreditermächtigungen in Höhe von 8.863.200 € übertragen werden. Damit bilden die Haushaltseinnahmereste ein vergleichbares Gegengewicht zu den Haushaltsausgaberesten.

 

Zusammen mit den Kasseneinnahmeresten des Vermögenshaushalts in Höhe von 4.640.072,09 € bilden die Einnahmereste mit 20.215.102,51 € ein Übergewicht zu den Haushaltsausgaberesten. Übersteigende Einnahmereste würden damit voraussichtlich einen negativen Finanzmittelsaldo verursachen. Auf diese Problemstellung sei bereits im Vorjahr hingewiesen worden. Aufgrund der derzeit unwägbaren globalen Wirtschaftsentwicklung sollten jedoch insbesondere die Kreditermächtigungen nicht leichtfertig zurückgegeben werden. Dem Stadtrat müsse dabei jedoch bewusst sein, dass die allgemeine Rücklage weiterhin nicht vollumfänglich mit Liquidität hinterlegt sei.

 

 

2. Haushaltsausgabereste

 

Im Vermögenshaushalt waren zum Jahresende 2021 Haushaltsansätze und HAR aus Vorjahren in Höhe von etwa 24,6 Mio. € noch verfügbar (VJ: knapp 20 Mio. €). Die Übertragung von HAR sei von den bewirtschaftenden Fachämtern mit Begründung zu beantragen gewesen. Insbesondere bei Haushaltsstellen, bei denen auch im Haushaltsjahr 2022 wieder Mittel zur Verfügung stehen, seien kritisch zu prüfen gewesen, ob die Haushaltsreste im neuen Jahr zusätzlich noch benötigt werden würden.

 

Insgesamt würden sich im Vermögenshaushalt zu übertragene Ausgabereste in Höhe von 16.143.091,32 € ergeben, dies seien rund 2,63 Mio. € mehr als im Vorjahr. Mit Blick auf Vorvorjahre würde es sich jedoch nicht um überhöhte Ausgabereste handeln (2017: 18,6 Mio. €, 2018: 17,9 Mio. €, 2019: 16,5 Mio. €)

 

Übersichten zu den Übertragungen ab 50.000 € und alle zum Einzug vorgesehenen Ansätze von über 5.000 € liegen den Gremiumsmitgliedern vor. Besonders wesentliche Positionen bei den Haushaltsausgaberesten seien:

 

Digitalisierung in sämtlichen Schulen                                                                4.114.333,00 €

Erwerb von Grundstücken zur Siedlungsentwicklung                                    1.521.392,72 €

Beschaffungen Betriebsamt, u.a. Fahrzeuge                                                      865.620,45 €

Neubau Kindergarten Elpersdorf                                                                           681.736,48 €

Ausbau Urlasstraße                                                                                                 586.846,11 €

Sanierung Retti-Palais; Investitionszuschuss                                                     340.300,00 €

Integrierte Leitstelle; Hardwaretausch u. a.                                                         300.000,00 €

Neubau Grundschule Schalkhausen                                                                    267.478,76 €

Investitionszuschüsse an Dritte für KiTa-Baumaßnahmen                               204.942,03 €

 

Im Verwaltungshaushalt können Ausgabeansätze für übertragbar erklärt werden, wenn die Übertragbarkeit eine wirtschaftliche Aufgabenerfüllung fördern würde. Hier ergeben sich Übertragungen in Höhe von insgesamt 414.348,14 € (Vorjahr: 190.679,13 €), dabei sei der größte Posten die Landesausstellung mit 250.000 €.

 

Die Gründe für die notwendigen Übertragungen seien vielfältig:

 

  • hohe Personalauslastung, u. a. aufgrund Fluktuation + Einarbeitung
  • Die Beschäftigten des Baureferats seien immer wieder auch in ämterübergreifende Themen wie Schulentwicklung, Landesausstellung, Projekten Dritter (Freistaat, Bahn) eingebunden gewesen.
  • Die Durchführung von Baumaßnahmen würde zunehmend von Dritten beeinflusst werden, Bsp. Neugestaltung Neustadt.
  • stark verzögerter Eingang der Abschlags- und Schlussrechnungen
  • Verzögerungen durch Auslastung von Auftragnehmern, Firmen und Planungsbüros
  • Durchführung ressourcenintensiver Kleinprojekte
  • Nachträgliche Planänderungen und Bauablaufstörungen

 

Herr Jakobs geht detailliert auf diese Punkte ein, wie der Power-Point-Präsentation zu entnehmen ist. Darüber hinaus gibt er, aufgrund von Anfragen, Gründe zu einzelnen Positionen eingezogener Haushaltsausgabereste an (s. Anlage).

 

Anschließend trägt Herr Jakobs den Beschlussvorschlag vor.

 

Aus dem Gremium erfolgen Wortmeldungen zu verschiedenen Themen. Erwähnt wird die Notwendigkeit zur Straffung des Verwaltungshandelns (Effektivitätssteigerung) und die Einführung eines Baukosten-Controlling. Der Hinweis zu kleinen Klima- bzw. Lüftungsanlagen für den Serverraum am Platengymnasium wird festgehalten und deren Einsatzmöglichkeit geprüft werden. Weiterer Diskussionspunkt ist der Einzug der Mittel bei der Haushaltsstelle 02.6371.9503 (Gemeindestraße 2021 – Radwegenetz). Es gäbe aus Sicht der Stadträte zu viel zu tun in diesem Bereich.

 

Herr Jakobs erläutert, dass es sich hierbei nach seiner Kenntnis nicht um konkrete fertigstellbare Maßnahmen handeln würde. Somit sei eine pauschale Übertragung haushaltsrechtlich nicht möglich.

 

Herr Oberbürgermeister Deffner sieht eine Konkretisierung sowie Fertigstellung der Maßnahmen im Bereich des Radwegnetzes in 2022 als möglich an, so dass die Mittel für das Radwegenetz nicht eingezogen werden sollen.

 

Herr Jakobs ändert daraufhin den Betrag im Beschlussvorschlag zu den HAR von 16.143.091,32 € auf 16.188.554,83 € ab.

 

Herr Oberbürgermeister Deffner lässt über diesen geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.


Beschluss:

 

Der Stadtrat möge beschließen:

 

Die im Rahmen der Rechnungslegung festgestellten Haushaltsreste, und zwar im Einzelnen

 

a) HAR im Verwaltungshaushalt in Höhe von                 414.348,14 €

 

b) HAR im Vermögenshaushalt in Höhe von             16.188.554,83 €

 

c) HER im Vermögenshaushalt in Höhe von              15.575.030,42 €

 

werden in das Haushaltsjahr 2022 übertragen. Die Verwaltung wird ermächtigt, evtl. bei der Fortführung der Rechnungslegung sich ergebende geringfügige Veränderungen bei den Haushaltsresten ebenfalls noch zu berücksichtigen.