Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 25.05.2022 HFWA/005/2022 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 12/032/2022 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 108 KB |
Herr Kleinlein trägt den Sachverhalt vor.
Nach Art. 22 Abs. 2 Nr. 4 AGSG endet die Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss, wenn das Mitglied von der Stelle, die es vorgeschlagen hat, abberufen wird. Scheidet ein stimmberechtigtes Mitglied aus, ist lt. Art. 22 Abs. 3 Satz 1 AGSG ein Ersatzmitglied zu wählen. Scheidet ein beratendes Mitglied aus, gilt lt. Art. 22 Abs. 3 letzter Satz AGSG, Art. 19 Abs. 2 AGSG.
Das Rote Kreuz wurde im Jugendhilfeausschuss wie folgt vertreten:
Stimmberechtigtes Mitglied: Frau Theresa Magerl
Als Vertreterin: Frau Kathrin Wiesenbacher
Mit E-Mail vom 18.02.2022 sei als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied Herr Simon Klohs benannt worden.
Der Stadtjugendring Ansbach wurde im Jugendhilfeausschuss wie folgt vertreten:
Stimmberechtigtes Mitglied: Herr Sebastian Huber
Als Vertreterin: Frau Sophia Sauerhöfer
Als neues stimmberechtigtes Mitglied sei nun Herr Michael Richter benannt worden.
Stellvertreterin bleibe weiterhin Frau Sauerhöfer.
Die Evang. Kirche wurde im Jugendhilfeausschuss wie folgt vertreten:
Beratendes Mitglied: Herr Reinhold Pfindel
Als Vertreter: N.N.
Als neues beratendes Mitglied sei mit E-Mail vom 12.05.2022 Herr Andreas Sichermann benannt worden.
Ein Vertreter sei nicht bestimmt worden.
Die Jugendamtssatzung bestimmt in § 4, dass innerhalb von 2 Monaten ein Nachfolger zu bestellen sei.
Beschluss:
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat Herrn Simon Klohs und Herrn Michael Richter als neue stimmberechtigte/stellvertretende stimmberechtigte Mitlieder sowie Herrn Andreas Sichermann als neues beratendes Mitglied für den Jugendhilfeausschuss zu bestellen.