Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 25.05.2022 UVKA/002/2022 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | REF2/014/2022 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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UVKA - Anfrage Kreuzung B 14 - Hochstraße 20220430 10 KB | ||
Vorlage 353 KB | ||
Antrag von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN vom 10.5.2022 273 KB |
Herr Kleinlein berichtet,
dass sich am 16.04.2022 auf der B 14 bei Pfaffengreuth ein tödlicher
Verkehrsunfall unter Beteiligung einer Fahrradfahrerin und eines
Motorradfahrers ereignete. In Folge wurde sowohl die Stadt Ansbach, dem
Staatlichen Bauamt wie auch der Polizei mehrere, oft gleichlautende, Fragen
gestellt, auf die im Folgenden eingegangen werden soll.
Im Jahr 2015 wurden
vom Staatlichen Bauamt an der fraglichen Stelle als Ergebnis einer umfassenden
Abstimmung zwischen Stadt Ansbach und dem Staatlichen Bauamt Leitschwellen mit
Leitfahnen eingebracht. Ziel der Maßnahme war es, das Linksabbiegen von
Katterbach kommend aus Sicherheitsgründen zu unterbinden. Weitere kleinteilige
Maßnahmen waren die Linksabbiegespur zum Hotel Windmühle, die Linksabbiegespur
mit Ampelanlage zur Anbindung des Urlas-Geländes und die Neugestaltung der
Ausfahrt Obereichenbach.
Zuvor wurde vom
Staatlichen Bauamt zur verkehrssicheren Anbindung der angrenzenden
Siedlungsgebiete ein höhenfreier Knotenpunkt vorgeschlagen; dieser wurde vom
Stadtrat im Jahr 2014 abgelehnt.
Herr Kleinlein
berichtet, dass das Ergebnis einer Videokonferenz zwischen OB Deffner und Herrn
Schmidt vom Staatlichen Bauamt zu folgenden Ausführungen geführt hat:
I. Unfallschwerpunkt
Im Zeitraum vom
01.01.2017 – 11.05.2022 ereigneten sich auf der B 14 im Abschnitt 220 zwischen
Station 0,500 – 1,300 (Streckenlänge 800 Meter) insgesamt 23 Verkehrsunfälle
(VU):
·
VU mit
Personenschaden : 5
·
VU mit
Sachschaden : 5
·
VU mit
Kurzaufnahmeverfahren : 13
Dabei wurden
·
1
Person getötet (der aktuelle Radunfall)
·
6
Personen leicht verletzt
·
2
Personen schwer verletzt
Ursachen:
·
Von den
13 VU im Kurzaufnahmeverfahren waren 6 Wildunfälle.
·
Vier
der 23 Verkehrsunfälle hatten als Ursache Geschwindigkeit.
·
Mehrfach
handelt es sich um Fehler beim Spurwechsel oder falschem Fahrverhalten im Bereich der ehemaligen Baustelle der
Ampelanlage am Urlas.
Folgende
Verkehrsgruppen waren betroffen:
·
2 x
Krad
·
8 x Pkw
·
1 x Lkw
mit Hänger
·
1 x
Radfahrer (der aktuelle Radunfall)
Es handelt sich
somit bei diesem Bereich nicht um einen Unfallschwerpunkt.
II. Geschwindigkeitsbegrenzung
Nach § 45 Abs. I
und II StVO, der auf Grundlage von § 6 Abs. 1 Nr. 3 StVG erlassen wurde, können
die zuständige Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen und
Straßenstrecken aus den dort genannten Gründen, unter anderem aus Gründer deren
Sicherheit und Ordnung des Verkehrs, beschränken.
Wie unter I.
dargelegt, handelt es sich um keine besonders unfallträchtige Örtlichkeit.
Eine Reduzierung
der Geschwindigkeit aufgrund dieses einen Verkehrsunfalls, so dramatisch er
auch verlaufen ist, ist aus rechtlicher Sicht nicht zulässig; dies
insbesondere, da der Verkehrsunfall aus einem rechtswidrigen Verhalten der
Unfallverursacherin entstanden ist.
Zudem wäre eine
reine Geschwindigkeitsreduzierung weder zielführend noch für den unbedarften
Verkehrsteilnehmer nachvollziehbar, was eine verminderte Akzeptanz der
Geschwindigkeitsreduzierung zur Folge hätte.
Die
Unfallörtlichkeit ist bereits seit vielen Jahren mit Leitschwellen versehen,
die die beiden Fahrtrichtungen voneinander trennt und ein Queren der B 14
verhindern soll. Zudem ist von der Hochstraße herkommend lediglich ein
Rechtsabbiegen zulässig. Von der Gegenseite ist eine Einfahrt in den Bereich
der B 14 verboten.
Durch diese
Maßnahmen waren die Unfallzahlen an dieser Örtlichkeit massiv reduziert worden,
nachdem erkannt worden war, dass ein gefahrloses Queren von 4 Fahrspuren einer
Bundesstraße nicht möglich ist.
III. Bauliche Möglichkeiten/Lichtzeichenanlage
Seitens des
Staatlichen Bauamtes sind derzeit keine baulichen Veränderungen im
Kreuzungsbereich der Bundesstraße 14 mit der Hochstraße vorgesehen.
Ein Fuß- und Radweg
nördlich der B 14 zur bestehenden Lichtsignalanlage würde anstelle der Querung
vor Ort einen Mehrweg von 1,2 km bedeuten und demnach keine Akzeptanz
hervorrufen, weshalb dies bei den Planungen für die Lichtsignalanlage im
Bereich des Soldatenweihers nicht vorgesehen wurde.
Eine Über- oder
Unterführung der B 14 für Fußgänger oder Radfahrer stellt aus Sicht der
Verwaltung keine geeignete Lösung dar. Vielmehr wäre ein Kreuzungsausbau
mittels einer Lichtzeichenanlage, sowie der Ausbau der Hochstraße eine
angemessene und wirksame Maßnahme zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und
der Herstellung einer Nord-Süd-Verbindung an dieser Örtlichkeit. Die
Bundesstraße 14 würde durch den Bau einer Lichtsignalanlage allerdings
innerhalb einer ziemlich kurzen Strecke zweimal wegen Ampelanlage unterbrochen
werden.
Für die Einrichtung
einer Lichtzeichenanlage ist es notwendig, den tatsächlichen Querungsbedarf zu
ermitteln. Dazu ist eine Verkehrszählung durchzuführen, sowohl für Auto-, Rad-
und Fußgängerverkehr, der den Wunsch hat, die B 14 an dieser Stelle zu queren,
als auch für den Verkehr, der auf der B 14 rollt.
Nachdem sich durch
den Antrag eines Investors auf Schaffung von Baurecht zusätzliche Verkehre
ergeben, könnten die Voraussetzungen für einen vollsignalisierten Knotenpunkt
geschaffen werden. Dies löst jedoch Planungs- und Grunderwerbsbedarf auch für
die Nordseite in nicht unerheblichen Ausmaß aus, nachdem die bestehende
Einmündung insgesamt umgeplant werden muss.
Aus dem Gremium
wurden verschiedenste Vorschläge aufgegriffen:
·
Geschwindigkeitsbegrenzung
(als Sofortvollzug oder Lärmschutzmaßnahme)
·
Weiterbau
des Radweges an der Nordseite Richtung Norden
·
Unterführung
mittels Wellstahlprofil-Tunnel
·
Lichtzeichenanlage
unter Berücksichtigung eines eventuell perspektivischen zu entwickelnden Baugebietes
→ gesamte Überplanung der entsprechenden Kreuzungsanlage
Nach weiteren
Ausführungen von Herrn Büschl und der Polizei sowie nach umfassender Diskussion
verschiedenster baulicher Möglichkeiten und Beschilderungen zur Verbesserung
der Verkehrssituation, bittet Herr Dr. Bucka um Abstimmung über den Antrag von Bündnis 90/DIE GRÜNEN:
Die Verwaltung wird
beauftragt, Vorschläge zu erarbeiten, wie die Unfallgefahr auf der B 14, Höhe
Abzweig Hochstraße, mittel- und langfristig verringert wird. Gleichzeitig
sollen ausreichend Querungsmöglichkeiten für Fußgänger/innen und Radfahrende in
angemessener Entfernung geschaffen werden. (Antrag beinhaltet Kostenschätzung
und Aufwand)
Abstimmungsergebnis: JA 7 NEIN 9
Mehrheitlich abgelehnt.
Anschließend wird
über den Verwaltungsvorschlag abgestimmt:
Beschluss:
Der Umwelt und
Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung zur Prüfung von Maßnahmen und
finanzieller Mittel zur Errichtung einer Lichtsignalanlage an der B 14, Höhe
Abzweig Hochstraße, verbunden mit der entsprechenden Geschwindigkeitsbeschränkung.
Gleichzeitig soll geprüft werden ob und wie eine sinnvolle Fahrradbeschilderung
realisierbar ist.