Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: B 14 - Querungsmöglichkeiten

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Sitzung:25.05.2022   UVKA/002/2022 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  REF2/014/2022 

Herr Kleinlein berichtet, dass sich am 16.04.2022 auf der B 14 bei Pfaffengreuth ein tödlicher Verkehrsunfall unter Beteiligung einer Fahrradfahrerin und eines Motorradfahrers ereignete. In Folge wurde sowohl die Stadt Ansbach, dem Staatlichen Bauamt wie auch der Polizei mehrere, oft gleichlautende, Fragen gestellt, auf die im Folgenden eingegangen werden soll.

Im Jahr 2015 wurden vom Staatlichen Bauamt an der fraglichen Stelle als Ergebnis einer umfassenden Abstimmung zwischen Stadt Ansbach und dem Staatlichen Bauamt Leitschwellen mit Leitfahnen eingebracht. Ziel der Maßnahme war es, das Linksabbiegen von Katterbach kommend aus Sicherheitsgründen zu unterbinden. Weitere kleinteilige Maßnahmen waren die Linksabbiegespur zum Hotel Windmühle, die Linksabbiegespur mit Ampelanlage zur Anbindung des Urlas-Geländes und die Neugestaltung der Ausfahrt Obereichenbach.

Zuvor wurde vom Staatlichen Bauamt zur verkehrssicheren Anbindung der angrenzenden Siedlungsgebiete ein höhenfreier Knotenpunkt vorgeschlagen; dieser wurde vom Stadtrat im Jahr 2014 abgelehnt.

 

Herr Kleinlein berichtet, dass das Ergebnis einer Videokonferenz zwischen OB Deffner und Herrn Schmidt vom Staatlichen Bauamt zu folgenden Ausführungen geführt hat:

 

I. Unfallschwerpunkt

 

Im Zeitraum vom 01.01.2017 – 11.05.2022 ereigneten sich auf der B 14 im Abschnitt 220 zwischen Station 0,500 – 1,300 (Streckenlänge 800 Meter) insgesamt 23 Verkehrsunfälle (VU):

·         VU mit Personenschaden             :  5

·         VU mit Sachschaden                      :  5

·         VU mit Kurzaufnahmeverfahren   : 13

 

Dabei wurden

·         1 Person getötet (der aktuelle Radunfall)

·         6 Personen leicht verletzt

·         2 Personen schwer verletzt

 

Ursachen:

·         Von den 13 VU im Kurzaufnahmeverfahren waren 6 Wildunfälle.

·         Vier der 23 Verkehrsunfälle hatten als Ursache Geschwindigkeit.

·         Mehrfach handelt es sich um Fehler beim Spurwechsel oder falschem Fahrverhalten    im Bereich der ehemaligen Baustelle der Ampelanlage am Urlas.

 

Folgende Verkehrsgruppen waren betroffen:

·         2 x Krad

·         8 x Pkw

·         1 x Lkw mit Hänger

·         1 x Radfahrer (der aktuelle Radunfall)

 

Es handelt sich somit bei diesem Bereich nicht um einen Unfallschwerpunkt.

 

II. Geschwindigkeitsbegrenzung

 

Nach § 45 Abs. I und II StVO, der auf Grundlage von § 6 Abs. 1 Nr. 3 StVG erlassen wurde, können die zuständige Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen und Straßenstrecken aus den dort genannten Gründen, unter anderem aus Gründer deren Sicherheit und Ordnung des Verkehrs, beschränken.

 

Wie unter I. dargelegt, handelt es sich um keine besonders unfallträchtige Örtlichkeit.

Eine Reduzierung der Geschwindigkeit aufgrund dieses einen Verkehrsunfalls, so dramatisch er auch verlaufen ist, ist aus rechtlicher Sicht nicht zulässig; dies insbesondere, da der Verkehrsunfall aus einem rechtswidrigen Verhalten der Unfallverursacherin entstanden ist.

Zudem wäre eine reine Geschwindigkeitsreduzierung weder zielführend noch für den unbedarften Verkehrsteilnehmer nachvollziehbar, was eine verminderte Akzeptanz der Geschwindigkeitsreduzierung zur Folge hätte.

Die Unfallörtlichkeit ist bereits seit vielen Jahren mit Leitschwellen versehen, die die beiden Fahrtrichtungen voneinander trennt und ein Queren der B 14 verhindern soll. Zudem ist von der Hochstraße herkommend lediglich ein Rechtsabbiegen zulässig. Von der Gegenseite ist eine Einfahrt in den Bereich der B 14 verboten.

Durch diese Maßnahmen waren die Unfallzahlen an dieser Örtlichkeit massiv reduziert worden, nachdem erkannt worden war, dass ein gefahrloses Queren von 4 Fahrspuren einer Bundesstraße nicht möglich ist.

 

III. Bauliche Möglichkeiten/Lichtzeichenanlage

 

Seitens des Staatlichen Bauamtes sind derzeit keine baulichen Veränderungen im Kreuzungsbereich der Bundesstraße 14 mit der Hochstraße vorgesehen.

Ein Fuß- und Radweg nördlich der B 14 zur bestehenden Lichtsignalanlage würde anstelle der Querung vor Ort einen Mehrweg von 1,2 km bedeuten und demnach keine Akzeptanz hervorrufen, weshalb dies bei den Planungen für die Lichtsignalanlage im Bereich des Soldatenweihers nicht vorgesehen wurde.

Eine Über- oder Unterführung der B 14 für Fußgänger oder Radfahrer stellt aus Sicht der Verwaltung keine geeignete Lösung dar. Vielmehr wäre ein Kreuzungsausbau mittels einer Lichtzeichenanlage, sowie der Ausbau der Hochstraße eine angemessene und wirksame Maßnahme zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Herstellung einer Nord-Süd-Verbindung an dieser Örtlichkeit. Die Bundesstraße 14 würde durch den Bau einer Lichtsignalanlage allerdings innerhalb einer ziemlich kurzen Strecke zweimal wegen Ampelanlage unterbrochen werden.

Für die Einrichtung einer Lichtzeichenanlage ist es notwendig, den tatsächlichen Querungsbedarf zu ermitteln. Dazu ist eine Verkehrszählung durchzuführen, sowohl für Auto-, Rad- und Fußgängerverkehr, der den Wunsch hat, die B 14 an dieser Stelle zu queren, als auch für den Verkehr, der auf der B 14 rollt.

Nachdem sich durch den Antrag eines Investors auf Schaffung von Baurecht zusätzliche Verkehre ergeben, könnten die Voraussetzungen für einen vollsignalisierten Knotenpunkt geschaffen werden. Dies löst jedoch Planungs- und Grunderwerbsbedarf auch für die Nordseite in nicht unerheblichen Ausmaß aus, nachdem die bestehende Einmündung insgesamt umgeplant werden muss.

 

Aus dem Gremium wurden verschiedenste Vorschläge aufgegriffen:

 

·         Geschwindigkeitsbegrenzung (als Sofortvollzug oder Lärmschutzmaßnahme)

·         Weiterbau des Radweges an der Nordseite Richtung Norden

·         Unterführung mittels Wellstahlprofil-Tunnel

·         Lichtzeichenanlage unter Berücksichtigung eines eventuell perspektivischen zu entwickelnden Baugebietes → gesamte Überplanung der entsprechenden Kreuzungsanlage

 

Nach weiteren Ausführungen von Herrn Büschl und der Polizei sowie nach umfassender Diskussion verschiedenster baulicher Möglichkeiten und Beschilderungen zur Verbesserung der Verkehrssituation, bittet Herr Dr. Bucka um Abstimmung über den Antrag von Bündnis 90/DIE GRÜNEN:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, Vorschläge zu erarbeiten, wie die Unfallgefahr auf der B 14, Höhe Abzweig Hochstraße, mittel- und langfristig verringert wird. Gleichzeitig sollen ausreichend Querungsmöglichkeiten für Fußgänger/innen und Radfahrende in angemessener Entfernung geschaffen werden. (Antrag beinhaltet Kostenschätzung und Aufwand)

 

Abstimmungsergebnis: JA 7  NEIN 9

Mehrheitlich abgelehnt.

 

Anschließend wird über den Verwaltungsvorschlag abgestimmt:


Beschluss:

 

Der Umwelt und Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung zur Prüfung von Maßnahmen und finanzieller Mittel zur Errichtung einer Lichtsignalanlage an der B 14, Höhe Abzweig Hochstraße, verbunden mit der entsprechenden Geschwindigkeitsbeschränkung. Gleichzeitig soll geprüft werden ob und wie eine sinnvolle Fahrradbeschilderung realisierbar ist.