Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Anfragen/Bekanntgaben

BezeichnungInhalt
Sitzung:23.05.2022   BA/005/2022 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Bekanntgabe

Satzung Käferbach

 

Herr Büschl informiert, dass an die Bauverwaltung in letzter Zeit etliche Bauwünsche im Außenbereich herangetragen wurden. Dieser ist jedoch grundsätzlich von Bebauung freizuhalten. Die Verwaltung möchte hier eine sinnvolle Entwicklung ermöglichen und werde die Entwicklungsmöglichkeiten prüfen.

 

Zudem sei ein Anschluss der Kanalisation an den Ortsteil Elpersdorf im Jahr 2023 durch die Awean geplant.

 

In Frage komme für die Prüfung sinnvoller und geordneter Entwicklung das Instrument der Ortsteilsatzung. Er führt aus, dass es sich bei der Ortsteilsatzung in Käferbach um eine Satzung nach § 34 BauGB handelt, die drei Varianten umfasst. Variante 1 bezieht sich auf die reine klarstellende Abgrenzung von Innen- und Außenbereich, die Varianten 2 und 3 beziehen sich auf die Innenbereichserweiterung bzw. die Entwicklung von Baumöglichkeiten. In der Satzung sind auch Prüfungen einzelner Neubauvorhaben, sowie die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung geregelt. Der Aufwand einer Ortsteilsatzung sei geringer, als bei der Erstellung eines Bebauungsplanes. Zudem hat eine entsprechende Satzung Synergien auf den zur Fortschreibung vorgesehenen Flächennutzungsplan und könne auch eine „Blaupause“ für andere Ortsteile darstellen.

 

Herr Oberbürgermeister Deffner ergänzt, dass im Zusammenhang mit dem Kanalbau nach Umnutzungsmöglichkeiten gesucht werde. Durch das Einbinden und die Beteiligung der Bürger könne hier ein Projekt mit Modellcharakter entstehen.

 

 

Bekanntgabe

Überarbeitung Rahmenplanung Freiflächenphotovoltaikanlagen

 

Herr Büschl berichtet, dass der aktuelle Rahmenplan für mögliche Freiflächenphotovoltaikanlagen für das Stadtgebiet aus dem Jahr 2011 stammt. In diesem Rahmenplan wurden lediglich Flächen berücksichtigt, die im Bereich von 110 Metern entlang von Bahntrassen und Bundesautobahnen liegen.

 

Die Stadt Ansbach wird diesen Rahmenplan überarbeiten bzw. neu aufstellen. Hintergrund ist das 2021 neu in Kraft getretene EEG. Durch die Änderung des § 48 EEG wird der förderfähige Bereich von 110 Metern auf 200 Meter erhöht. Außerdem hat Bayern von der Länderöffnungsklausel des EEG Gebrauch gemacht. Dies ermöglicht, dass auch Freiflächenphotovoltaikanlagen in benachteiligten Gebieten, unabhängig von der Nähe zu Bahntrassen und Bundesautobahnen, bezuschlagt werden können (§§ 37, 37c EEG). Das Stadtgebiet der Stadt Ansbach gilt als benachteiligtes Gebiet i.S.d. Art 32 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013.

 

In einer ersten Phase wird der Rahmenplan in den Gemarkungen Claffheim (ca. 6,35 km²), Brodswinden (ca. 8,27 km²) und Bernhardswinden (ca. 8,49 km²) überarbeitet. Im Moment ist geplant den Rahmenplan in den restlichen Gemarkungen des Stadtgebietes in ein bis zwei weiteren Bearbeitungsphasen zu überarbeiten.

 

Zur Neuaufstellung des Rahmenplanes in den drei o.g. Gemarkungen wurden im Dezember 2021 fünf Planungbüros angeschrieben, mit der bitte ein Angebot zur Bearbeitung abzugeben.

 

Von den drei abgegebenen Angeboten wurde das, unter Beachtung des Preis-Leistungs-Verhältnises, wirtschaftlichste Angebot vom Büro „TEAM 4 Bauernschmitt Wehner“ angenommen. Die Kosten belaufen sich hierbei ca. auf 11.000,- bis 11.500,- €.

 

Die Bearbeitung durch TEAM 4 hat mittlerweile begonnen. Demnächst steht die Ortseinsicht der Flächen an. Im Moment befindet sich das Planungsbüro noch in der Bestandsanalyse und Auswertung der Daten. Anschließend werden 4 Themenkarten erstellt um in der ersten Stufe die Eignung der Flächen nach folgendem Schema zu beurteilen:

 

           Ausschussflächen

           Restriktionen

           Gunstfaktoren

           Potentialflächen (sehr gut geeignet, gut geeignet, bedingt geeignet)

 

Belastbare Zwischenergebnisse können voraussichtlich noch vor der Sommerpause erwartet werden. Im Angebot ist ebenfalls eine erste Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange und die Präsentation der Endfassung im Stadtrat/Bauausschuss enthalten.

 

Aus dem Gremium wird darum gebeten, auch die Einspeisemöglichkeiten zu berücksichtigen und ggf. eine weitere Entwicklung mit den Stadtwerken in Betracht zu ziehen.

 

 

Bekanntgabe

Sauerbruchstraße

 

Herr Stadtrat Hillermeier begrüßt die gelungene Sanierung der Verlängerung der Sauerbruchstraße durch das Betriebsamt.

 

 

Anfrage

Brunnen im Stadtgebiet

 

Herr Stadtrat Dr. Schoen gibt an, dass mehrere Brunnen im Stadtgebiet ohne Wasser sind.

 

Herr Büschl berichtet, dass die Schachtzugänge zum Anstellen des Brunnens am Karl-Burkhardt-Platz durch die Baumaßnahme am Schloss vom Gerüstturm überbaut wurden. Der Schacht sei nach entsprechender Intervention der Verwaltung jetzt aber wieder zugänglich, so dass der Brunnen in Betrieb genommen werden kann. Der historische Brunnen am Johann-Sebastian-Bach-Platz sei leider erneut undicht, eine provisorische Abdichtung sei geplant. Eine grundlegende Sanierung sei unumgänglich, diese erfordere grob geschätzt jedoch eine Summe im 6-stelligen Bereich. Der Trinkbrunnen an der Promenade sei aufgrund der Corona-Pandemie derzeit ohne Wasser, eine Aktivierung soll jedoch heuer nicht stattfinden.

 

 

Anfrage

Baumaßnahme Neustadt

 

Herr Stadtrat Dr. Schoen erkundigt sich im Rahmen des Bauabschnitts II in der Neustadt nach der gemeinsamen Planung und Ausführung zwischen der Stadt Ansbach und den Stadtwerken. Ihm entstehe der Eindruck, dass nicht Hand in Hand gearbeitet werde.

 

Herr Büschl berichtet, dass aufgrund der räumlichen Enge die von städtischer Seite durchgeführte Neugestaltung durch Pflasterarbeiten nach den Leistungsträgern ausgeführt wurden. Zuerst wurden die Leitungen verlegt und anschließend erfolgt der gesamte Pflasterbau als Neugestaltung durch das Tiefbauamt.

 

 

Anfrage

Baumaßnahmen Am Drechselsgarten

 

Herr Stadtrat Dr. Schoen fragt nach dem aktuellen Stand des Bauvorhabens Am Drechselsgarten hinter dem ehemaligen Hotel.

 

Herr Büschl berichtet, dass es inzwischen eine Abstimmung mit dem Bauträger gab, in der eine Lösung im reduzierten Volumen gefunden wurde, so dass keine Bebauungsplanaufstellung im dortigen Bereich nötig werden dürfte.

 

 

Anfrage

Ehemaliges Messegelände

 

Herr Stadtrat Schildbach fragt nach, ob es neue Erkenntnisse im Bereich der Tennishallen am ehemaligen Messegelände gibt.

 

 

Anfrage

Baugebiet Feuchtlachfeld II

 

Herr Stadtrat Reisner erkundigt sich nach dem Termin für das Auftragen der Verschleißdecke im Baugebiet Feuchtlachfeld II.

 

Herr Büschl sichert eine Nachlieferung des geplanten Termins zu.

 

 

Anfrage

Baumaßnahme Urlasstraße

 

Herr Stadtrat Kotzurek fragt nach dem Zeitraum für den weiteren Bauabschnitt im Bereich der Schloss-/Urlasstraße.

 

Herr Büschl gibt an, dass die Ausführung des Bauabschnitts bis zur Brauhausstraße für den Herbst 2022 eingeplant sei.

 

 

Anfrage

Krausstraße

 

Frau Stadträtin Stein-Hoberg erkundigt sich nach dem aktuellen Stand der Baumaßnahme in der Krausstraße.

 

Herr Büschl führt aus, dass es eine enge Abstimmung mit dem Planer und der Fördergeber gibt. Eine Vorstellung der Pläne sei noch vor der Sommerpause geplant.