Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Barrierefreiheit Herberge zur Heimat; Antrag der AfD vom 25.03.2022

BezeichnungInhalt
Sitzung:03.05.2022   SR/004/2022 
Beschluss:Mehrheitlich abgelehnt.
Abstimmung: Ja: 2, Nein: 36
DokumenttypBezeichnungAktionen
Dokument anzeigen: Antrag Barrierefreiheit Landesamt Dateigrösse: 947 KBAntrag Barrierefreiheit Landesamt 947 KB

Herr Büschl berichtet, die AfD habe beantragt:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das bayerische Landesamt für Denkmalpflege zu kontaktieren, um einen Ansprechpartner zum Thema „Barrierefreiheit und Denkmalschutz“ in eine der kommenden Sitzungen des Stadtrates einzuladen. Vorab soll die Situation in der Herberge zur Heimat geschildert werden, um eventuell schon Lösungsansätze erhalten zu können. Im Allgemeinen soll der Stadtrat mit diesem Vortrag einen Einblick in Hürden und Lösungen vom Zusammenspiel von Barrierefreiheit und Denkmalschutz erhalten.“

 

Dieser Antrag sei jedoch in der Form abzulehnen, da das Thema Einbau eines Treppenliftes im konkreten Fall nicht in die Zuständigkeit des Bay-LfD fällt. Dieses berät die Kommunen zwar fachlich und ist im denkmalschutzrechtlichen Erlaubnisverfahren auch entsprechend zu beteiligen. Die Entscheidung trifft jedoch die jeweilige Denkmalschutzbehörde. Hier: Untere Denkmalschutzbehörde bei der Stadt Ansbach. Insofern trüge ein Sachvortrag des LfD nicht zur inhaltlichen Klärung des eigentlichen Hintergrundes bei.

 

Zur technischen Machbarkeit eines festeingebauten Treppenliftes: Ein solcher sei nach erster Prüfung des Hochbauamtes zwar grundsätzlich möglich, wenngleich im Falle des Auftrages durch eine konkrete Planung noch einige Zwangspunkte geklärt werden müssten: U.a. die Flucht- und Rettungswegesituation als bauordnungsrechtlicher Belang. Es gilt dann jedoch auch zu bedenken, dass die Einrichtung als solche auch dann noch nicht barrierefrei ist, was dem Bestand geschuldet ist.

 

Es wurde ein Alternativvorschlag eingebracht, der vorsieht, dass für die sehr selten vorkommenden Fälle ein nicht mit dem Haus verbundener mobiler Treppensteiger kurzfristig bei Bedarf angemietet werden soll. Dieser könne bei Bedarf vom Personal der Herberge zur Heimat kurzfristig angefordert werden. Unter der Annahme der Benutzbarkeit mit dem mobilen Mietgerät wurde bereits die Zustimmung der Unteren Denkmalschutzbehörde und aus Sicht der Bauordnung gegeben. Zur Verfügbarkeit und Einsatzbereitschaft kann leider seitens der Verwaltung nichts gesagt werden, jedoch wird diese Lösung auf jeden Fall favorisiert, denn sie liege ganz deutlich im besseren Kosten-Nutzen-Verhältnis.

 

Herr OB Deffner teilt mit, dass der Vorschlag von Herrn Fabi kam und bedankt sich dafür ganz herzlich.

 

Herr Fabi ergänzt, dass das Sanitätshaus zwar Öffnungszeiten habe, innerhalb dieser jedoch sehr kurzfristig liefern könne. Allein dies sei eine eindeutige Verbesserung.

 

 

Herr Meier teilt mit, dass er es auch für eine gute Lösung halte. Er möchte den Antrag aber trotzdem in abgeänderter Form beibehalten, da das Thema generell sehr aktuell sei. Er bittet daher, den Satz 2 bzgl. der Herberge zur Heimat zu streichen und den Rest des Antrages aufrechtzuerhalten.

 

Herr OB Deffner bittet um Abstimmung des geänderten Antrages.


Antrag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das bayerische Landesamt für Denkmalpflege zu kontaktieren, um einen Ansprechpartner zum Thema „Barrierefreiheit und Denkmalschutz“ in eine der kommenden Sitzungen des Stadtrates einzuladen. Im Allgemeinen soll der Stadtrat mit diesem Vortrag einen Einblick in Hürden und Lösungen vom Zusammenspiel von Barrierefreiheit und Denkmalschutz erhalten.