Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 03.05.2022 SR/004/2022 |
Beschluss: | Mehrheitlich abgelehnt. |
Abstimmung: | Ja: 2, Nein: 36 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Antrag Barrierefreiheit Landesamt 947 KB |
Herr
Büschl berichtet, die AfD habe beantragt:
„Die
Verwaltung wird beauftragt, das bayerische Landesamt für Denkmalpflege zu
kontaktieren, um einen Ansprechpartner zum Thema „Barrierefreiheit und
Denkmalschutz“ in eine der kommenden Sitzungen des Stadtrates einzuladen. Vorab
soll die Situation in der Herberge zur Heimat geschildert werden, um eventuell
schon Lösungsansätze erhalten zu können. Im Allgemeinen soll der Stadtrat mit
diesem Vortrag einen Einblick in Hürden und Lösungen vom Zusammenspiel von
Barrierefreiheit und Denkmalschutz erhalten.“
Dieser
Antrag sei jedoch in der Form abzulehnen, da das Thema Einbau eines
Treppenliftes im konkreten Fall nicht in die Zuständigkeit des Bay-LfD fällt.
Dieses berät die Kommunen zwar fachlich und ist im denkmalschutzrechtlichen
Erlaubnisverfahren auch entsprechend zu beteiligen. Die Entscheidung trifft
jedoch die jeweilige Denkmalschutzbehörde. Hier: Untere Denkmalschutzbehörde
bei der Stadt Ansbach. Insofern trüge ein Sachvortrag des LfD nicht zur inhaltlichen
Klärung des eigentlichen Hintergrundes bei.
Zur
technischen Machbarkeit eines festeingebauten Treppenliftes: Ein solcher sei nach
erster Prüfung des Hochbauamtes zwar grundsätzlich möglich, wenngleich im Falle
des Auftrages durch eine konkrete Planung noch einige Zwangspunkte geklärt
werden müssten: U.a. die Flucht- und Rettungswegesituation als
bauordnungsrechtlicher Belang. Es gilt dann jedoch auch zu bedenken, dass die
Einrichtung als solche auch dann noch nicht barrierefrei ist, was dem Bestand
geschuldet ist.
Es
wurde ein Alternativvorschlag eingebracht, der vorsieht, dass für die
sehr selten vorkommenden Fälle ein nicht mit dem Haus verbundener mobiler
Treppensteiger kurzfristig bei Bedarf angemietet werden soll. Dieser
könne bei Bedarf vom Personal der Herberge zur Heimat kurzfristig angefordert
werden. Unter der Annahme der Benutzbarkeit mit dem mobilen Mietgerät wurde
bereits die Zustimmung der Unteren Denkmalschutzbehörde und aus Sicht der
Bauordnung gegeben. Zur Verfügbarkeit und Einsatzbereitschaft kann leider
seitens der Verwaltung nichts gesagt werden, jedoch wird diese Lösung auf jeden
Fall favorisiert, denn sie liege ganz deutlich im besseren
Kosten-Nutzen-Verhältnis.
Herr
OB Deffner teilt mit, dass der Vorschlag von Herrn Fabi kam und bedankt sich
dafür ganz herzlich.
Herr Fabi ergänzt, dass das Sanitätshaus zwar Öffnungszeiten
habe, innerhalb dieser jedoch sehr kurzfristig liefern könne. Allein dies sei
eine eindeutige Verbesserung.
Herr Meier teilt mit, dass er es auch für eine gute Lösung halte. Er möchte den Antrag aber trotzdem in abgeänderter Form beibehalten, da das Thema generell sehr aktuell sei. Er bittet daher, den Satz 2 bzgl. der Herberge zur Heimat zu streichen und den Rest des Antrages aufrechtzuerhalten.
Herr OB Deffner bittet um Abstimmung des geänderten Antrages.
Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, das bayerische Landesamt für Denkmalpflege zu kontaktieren, um einen Ansprechpartner zum Thema „Barrierefreiheit und Denkmalschutz“ in eine der kommenden Sitzungen des Stadtrates einzuladen. Im Allgemeinen soll der Stadtrat mit diesem Vortrag einen Einblick in Hürden und Lösungen vom Zusammenspiel von Barrierefreiheit und Denkmalschutz erhalten.