Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Schaffung einer befristeten Projektstelle zur Koordination und Schaffung der Strukturen kommunaler Entwicklungspolitik

BezeichnungInhalt
Sitzung:26.04.2022   HFWA/004/2022 
Beschluss:Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1
Vorlage:  40/073/2022 

Herr Jakobs erläutert das bisherige Vorgehen wie folgt:

 

In der Sitzung des Haupt-, Wirtschaft- und Finanzausschusses vom 11.05.2021 sei einstimmig beschlossen worden, dass – vorbehaltlich der Förderzusage – die Verwaltung, eine auf längstens zwei Jahre befristete Projektstelle zur Koordination und Schaffung der Strukturen kommunaler Entwicklungspolitik einrichten soll.

 

Unabhängig von dieser Förderzusage habe der Stadtrat am 30.11.2021 den Beitritt der Stadt Ansbach zum Pakt zur nachhaltigen Beschaffung in den Kommunen der Metropolregion Nürnberg mit dem Gedanken beschlossen, dass, sollte die Förderzusage für die befristete Projektstelle nicht erfolgen, man eine Alternative finden wolle.

 

Ende Dezember 2021 sei die Rückmeldung erfolgt, dass die beantragte Projektstelle nicht gefördert wird.

 

Ende März 2022 habe eine Rücksprache mit der Projektkoordinatorin für Kommunale Förderung stattgefunden. Die Ablehnung sei damit begründet worden, dass der konkrete entwicklungspolitische Bezug gefehlt habe. Die im Antrag avisierten Ziele wären zu stark auf die Stadt Ansbach bezogen gewesen. Ein entwicklungspolitischer Bezug würde konkret nur bestehen, wenn z. B. bei Beschaffungen die Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung im Globalen Süden (Entwicklungs- und Schwellenländer) berücksichtigt werden würde. Somit wäre beispielsweise die Etablierung eines fairen Beschaffungsprozesses förderfähig.

 

Im Jahr 2013 wurde vom Ausschuss für Soziales beschlossen, dass sich die Stadt Ansbach künftig bei den öffentlichen Auftragsvergaben an der Stadt Nürnberg orientiert. Dieser Beschluss würde derzeit dadurch umgesetzt werden, dass von der Zentralen Vergabestelle ein Informationsblatt zur Einhaltung sozialer Standards den Unterlagen zur Abgabe eines Angebotes beigelegt wird. Diese Kriterien seien somit Vertragsbestandteil. Eine Überprüfung über die Einhaltung könne aber aufgrund der fehlenden Personalressourcen nicht erfolgen. Ferner sei es auch eine Herausforderung, die im besten Fall vorhandenen Gütezeichen und Siegel schlussendlich zu vergleichen und zu bewerten.

 

Letztendlich könnte die Stadt Ansbach durch eine erneute Interessensbekundung und den neuen Antrag einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung im Globalen Süden leisten. Beim Antrag seien zu beachten:

 

  • nicht förderfähig im Sinne der Servicestelle Kommunen der Einen Welt:

Koordination sowie die Kommunikation und die Zusammenführung der bestehenden Themenfelder Klimaschutz, Verkehr (Radweg, Car-Sharing etc.), städtisches Beschaffungswesen, Gebäudeenergiegesetz, Fairtrade, Dach- und Fassadenbegrünung

 

  • u.a. förderfähig im Sinne der Servicestelle Kommunen der Einen Welt:

-       Faire Beschaffung – d. h. nicht ökologisch oder regional, sondern mit dem Zweck den Globalen Süden zu unterstützen (Etablierung von fairen Beschaffungsprozessen)

-       gezielte Informations- und Öffentlichkeitsarbeit, um das Bewusstsein und das Engagement der Bürgerschaft bei entwicklungspolitischen Themen zu erhöhen

-       Ausbau von Kooperationen und die Vernetzung von Akteuren, die sich ebenfalls mit entwicklungspolitischen Themen auseinandersetzen

 

Die zu erwartenden Kosten für die Koordinationsstelle betragen analog zum Vorjahr:

 

Ÿ Personalkosten ca. 73.400,00 € / Jahr

Ÿ Sach- und Gemeinkosten ca. 24.400,00 € / Jahr

Ÿ Summe: 97.800 € / Jahr = 195.600 € / Projektlaufzeit

 

Es verbliebe hiervon ein Eigenanteil von voraussichtlich rund 10.000 € / Jahr, also rund 20.000 € bezogen auf zwei Jahre.

 

Die Einstellung würde zunächst befristet gemäß § 14 Abs. 1 Nrn. 1, 7 TzBfG für zwei Jahre in Vollzeit (39 Std./Woche) in der Entgeltgruppe 12 TVöD / VKA – Fassung erfolgen. Die organisatorische Einbindung der Projektstelle würde zunächst zum Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters erfolgen. Denkbar ist nach Bündelung der Einzelaufgaben bzw. der personellen Ressourcen auch eine neue Organisationseinheit in der Verwaltungsstruktur der Stadt Ansbach.

 

Die notwendigen Mittel seien in der Haushaltsplanung und Finanzplanung berücksichtigt.

 

Dem Gremium werden zwei Beschlussvorschläge zur Abstimmung vorgelegt:

 

  • Alternative 1:

Die Verwaltung wird erneut beauftragt – vorbehaltlich der Zusage einer entsprechenden Förderung – eine zunächst auf längstens zwei Jahre befristete Projektstelle zur Koordination und Schaffung der Schaffung der Strukturen kommunaler Entwicklungspolitik unter Zugrundelegung der vorstehenden Rahmenbedingungen einzurichten.

Die Verwaltung wird weiter beauftragt das Interesse bis zum 31.05.2022 bei der Förderstelle zu bekunden.

 

  • Alternative 2:

Im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten erfolgen wie bisher vereinzelte Beschaffungen nach Fairtrade-Kriterien wie bspw. die Bekleidung, die Aufmerksamkeiten zu Jubiläen etc.

Eine Interessensbekundung soll nicht erfolgen.

 

Herr Oberbürgermeister Deffner spricht sich für eine erneute Beantragung und die Einrichtung der Stelle aus, auch im Hinblick auf die aktuellen Entwicklungen und der Zeitenwende, ein Andersdenken und Verantwortungsbewusstsein sei notwendig. Entsprechend müsste der Schwerpunkt der Stellenbeschreibung so gesetzt werden, damit die Chancen bei der Bewerbung um die Förderung steigen.

 

Aus dem Gremium erfolgt grundsätzlich Zustimmung zu einer erneuten Beantragung der Förderung zur Einrichtung der Koordinationsstelle. Es wird auch auf die bereits bestehende Fairtrade-Steuerungsgruppe und deren Arbeit hingewiesen.

 

Herr Hillermeier gibt den Hinweis, dass das der Sitzungsvorlage beigefügte Informationsblatt zur Einhaltung sozialer Standards, das gemäß Beschluss des Sozialausschusses von 2013 Vertragsbestandteil bei Vergaben ist, überholt sei. Er bittet darum, darauf zu achten, dass ein aktueller Stand dem Förderantrag beigelegt werde.

 

Herr Jakobs nimmt den Hinweis auf.

 

Herr Oberbürgermeister Deffner lässt über den Beschlussvorschlag Alternative 1 abstimmen.


Beschluss:

 

Die Verwaltung wird erneut beauftragt – vorbehaltlich der Zusage einer entsprechenden Förderung – eine zunächst auf längstens zwei Jahre befristete Projektstelle zur Koordination und Schaffung der Schaffung der Strukturen kommunaler Entwicklungspolitik unter Zugrundelegung der vorstehenden Rahmenbedingungen einzurichten.

 

Die Verwaltung wird weiter beauftragt das Interesse bis zum 31.05.2022 bei der Förderstelle zu bekunden.