Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Nachzahlung Straßenentwässerungsanteil 2021;
Bereitstellung überplanmäßiger Mittel

BezeichnungInhalt
Sitzung:26.04.2022   HFWA/004/2022 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  40/070/2022 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Jakobs trägt den Sachverhalt vor:

 

Von der awean wurde die Nachkalkulation des Straßenentwässerungsanteils 2021 vorgelegt. Der Straßenentwässerungsanteil 2021 beträgt                                                    1.045.528,20 €.

 

Aufgrund der im Jahr 2021 getätigten Abschlagszahlungen von              1.018.500,00 €
sei eine Nachzahlung an awean in Höhe von                                                     27.028,20 €

zu leisten.

 

Zusammen mit den für 2022 fälligen Abschlagszahlungen von                 1.032.572,00 €

und der Nachzahlung von 2021 in Höhe von                                                     27.028,20 €

müssen 2022 insgesamt                                                                                   1.059.600,20 €

bezahlt werden.

 

Die benötigten Mittel sind nicht im Haushalt 2022 eingeplant worden und müssten deshalb überplanmäßig bereitgestellt werden.

 

Verfügbar sind auf der HHSt. 01.6300.5440                                                 1.032.600,00 €.

 

Somit sei noch ein Betrag in Höhe von                                                                27.000,20 €

bereitzustellen.

 

Die Deckung der Mehrausgaben sei durch Mehreinnahmen bei den pauschalen Finanzzuweisungen gewährleistet.


Beschluss:

 

Für die Nachzahlung des Straßenentwässerungsanteils 2021 werden bei der HHSt. 01.6300.5440 überplanmäßige Mittel in Höhe von 27.000,20 € bereitgestellt.

 

Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei den pauschalen Finanzzuweisungen (01.9000.0611).