Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 26.04.2022 HFWA/004/2022 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 40/070/2022 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 238 KB |
Herr Jakobs trägt den Sachverhalt vor:
Von der awean wurde die Nachkalkulation des Straßenentwässerungsanteils 2021 vorgelegt. Der Straßenentwässerungsanteil 2021 beträgt 1.045.528,20 €.
Aufgrund der im Jahr 2021
getätigten Abschlagszahlungen von 1.018.500,00 €
sei eine Nachzahlung an awean in Höhe von 27.028,20
€
zu leisten.
Zusammen mit den für 2022 fälligen Abschlagszahlungen von 1.032.572,00 €
und der Nachzahlung von 2021 in Höhe von 27.028,20 €
müssen 2022 insgesamt 1.059.600,20 €
bezahlt werden.
Die benötigten Mittel sind nicht im Haushalt 2022 eingeplant worden und müssten deshalb überplanmäßig bereitgestellt werden.
Verfügbar sind auf der HHSt. 01.6300.5440 1.032.600,00 €.
Somit sei noch ein Betrag in Höhe von 27.000,20 €
bereitzustellen.
Die Deckung der Mehrausgaben sei durch Mehreinnahmen bei den pauschalen Finanzzuweisungen gewährleistet.
Beschluss:
Für die Nachzahlung des Straßenentwässerungsanteils 2021 werden bei der HHSt. 01.6300.5440 überplanmäßige Mittel in Höhe von 27.000,20 € bereitgestellt.
Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei den pauschalen Finanzzuweisungen (01.9000.0611).