Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 29.03.2022 SR/003/2022 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 30/061/2022 |
Herr Büschl verweist auf den Beschlussvorschlag und verzichtet auf einen Vortrag der Abwägungstabelle, wenn nicht doch erwünscht. Hiermit besteht Einverständnis.
Beschluss
entsprechend der Empfehlung des BA vom 21.03.2022
1) Der Stadtrat tritt der erfolgten Abwägung vom 07.03.2022 und den redaktionellen Ergänzungen und Klarstellungen bei. Die Abwägung wird hierdurch beschlossen.
2) Der Bebauungsplan Nr.72 „für ein Teilgebiet zwischen Karlstraße, Turnitzstraße, Cronegkstraße und Karolinenstraße“ in der Fassung vom 07.03.2022 wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung (saP) vom 24.07.2020 ist ebenso Bestandteil des Bebauungsplanes wie die Begründung vom 07.03.2022.